Bava Kamma — Blatt 80b

1Šemuél trat nicht vor R. Asi ein, und R. Asi trat nicht vor Rabh ein Da überlegten sie, wer warten solle. – Šemuél warte. Rabh und R. Asi mögen zuerst eintreten, und zwar einer von beiden nachher.

2Rabh tat dies nur aus Zuvorkommenheit gegen Šemuél, denn wegen jenes Ereignisses, wo er einmal einen Fluch über ihn ausgesprochen hatte, ordnete er sich ihm unter.

3Währenddessen kam eine Katze und biß dem Kinde eine Hand ab. Darauf ging Rabh hinaus und trug vor: Eine Katze darf man töten, aber nicht halten; bei dieser hat das Verbot des Raubes und das Gebot des Wiederbringens einer verlorenen Sache zum Eigentümer keine Geltung. –

4Wenn es schon heißt, man dürfe sie töten, wozu heißt es weiter, es sei verboten, sie zu halten!? – Man könnte glauben, es sei nur sie zu töten erlaubt, jedoch sie zu halten nicht verboten, so lehrt er uns. –

5Wenn es schon heißt, bei dieser habe das Verbot des Raubes keine Geltung, wozu heißt es weiter, daß man sie dem Eigentümer nicht wiederzubringen brauche!? Rabina erwiderte: Das Fell.

6Man wandte ein: R. Šimo͑n b. Elea͑zar sagte: Man dürfe Dorfhunde, Katzen, Affen und Heckenwiesel halten, weil sie das Haus säubern!? – Das ist kein Einwand, das eine gilt von einer schwarzen, das andere gilt von einer weißen.

7Beim Ereignisse mit Rabh war es ja aber eine schwarze!? – Es war eine schwarze, Tochter einer weißen. –

8Aber hinsichtlich einer solchen fragte ja Rabina, denn Rabina fragte, wie es sich mit einer schwarzen, Tochter einer weißen, verhalte!? – Rabina fragte hinsichtlich einer schwarzen, Tochter einer weißen, Tochter einer schwarzen, das Ereignis mit Rabh aber geschah mit einer schwarzen, Tochter einer weißen, Tochter einer weißen.

9R. Aḥa b. Papa sagte im Namen des R. Abba b. Papa im Namen des R. Ada b. Papa, manche sagen : R. Abba b. Papa sagte im Namen des R. Ḥija b. Papa im Namen des R. Aḥa b. Papa, und manche sagen: R. Abba b. Papa sagte im Namen des R. Aḥa b. Papa im Namen des R. Ḥanina b. Papa:

10Man darf am Šabbath wegen der Krätze lärmblasen. Die Tür, die geschlossen ist, wird nicht so schnell geöffnet. Wenn jemand im Jisraéllande ein Haus kauft, so schreibe man ihm die Verkaufsurkunde selbst am Šabbath.

11Man wandte ein: Wegen anderer Plagen, die über die Gemeinde hereinbrechen, wie Jucken, Heuschrecken, Bremsen, Hornisse, Mücken und Aufreizungen von Schlangen und Skorpionen, pflegt man nicht zu lärmen, sondern zu flehen!? –

12Das ist kein Einwand, das eine gilt von feuchter, das andere gilt von trockener. R. Jehošua͑ sagte nämlich: Die Krätze, die der Heilige, gepriesen sei er, über die Miçrijim gebracht hatte, war feucht von außen und trocken von innen, denn es heißt :und es entstand aufbrechender Grind und Blattern an Menschen und Tieren. –

13Was heißt: die Tür, die geschlossen ist, wird nicht so schnell geöffnet? Mar Zuṭra erklärte: Die Ordination. R. Aši erklärte: Wem es schlecht geht, dem geht es nicht so schnell gut. R. Aḥa aus Diphte erklärte: Dem geht es niemals gut. Dies ist aber nichts, R. Aḥa aus Diphte spricht nur von sich selber.

14«Wenn jemand ein Haus im Jisraéllande kauft, so schreibt man ihm die Verkaufsurkunde selbst am Šabbath.» Am Šabbath, wie ist dies möglich!? –

15Vielmehr, wie Raba dort erklärt hat, man sage einem Nichtjuden und er tue dies, ebenso sage man es auch hierbei einem Nichtjuden, und er tue dies. Und obgleich die Beauftragung eines Nichtjuden des Feierns wegen [verboten] ist, so haben die Rabbanan dies dennoch nicht verboten, wegen der Besiedelung des Jisraéllandes.

16R. Šemuél b. Naḥami sagte im Namen R. Jonathans: Wenn jemand eine Stadt im Jisraéllande kauft, so nötigt man ihn, einen Weg an allen vier Seiten zu errichten, wegen der Besiedelung des Jisraéllandes.

17Die Rabbanan lehrten: Zehn Verordnungen traf Jehošua͑: Daß man?

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.