Bava Kamma — Blatt 82a

1Aber als Rabin kam, sagte er ja im Namen R. Joḥanans: Sowohl von einem sich hinüberneigenden Baume als auch von einem nahe [der Grenze] stehenden Baume bringe man und lese [den Abschnitt], denn unter dieser Bestimmung verteilte Jehošua͑ das Land an Jisraél!? –

2Vielmehr, der Autor der Lehre von den zehn Verordnungen [Jehošua͑s] ist R. Jehošua͑ b. Levi. R. Gebiha aus Be Kethil lehrte es ausdrücklich: R. Tanḥum und R. Barjas lehrten im Namen eines Greises, das ist nämlich R. Jehošua͑ b. Levi: Zehn Verordnungen traf Jehošua͑.

3Zehn Verordnungen traf E͑zra: Daß man am Šabbath beim Vespergebete aus der Schrift vorlese. Daß man am Montag und am Donnerstag aus der Schrift vorlese. Daß man am Montag und am Donnerstag Gerichtssitzung abhalte. Daß man am Donnerstag [die Kleider] wasche. Daß man am Vorabend des Šabbaths Knoblauch esse. Daß eine Frau morgens früh aufstehe und backe. Daß eine Frau ein Anstandsröckchen trage. Daß eine Frau sich vorher kämme und erst dann bade. Daß Gewürzkrämer in den Städten umherziehen. Und endlich ordnete er das Tauchbad für Ergußbehaftete an.

4Daß man am Šabbath beim Vespergebete aus der Schrift vorlese. Wegen der Eckensitzer.

5Daß man am Montag und am Donnerstag aus der Schrift vorlese. Hat dies denn E͑zra angeordnet, dies ist ja eine frühere Bestimmung !? Es wird nämlich gelehrt :Und sie wanderten drei Tage in der Wüste und fanden kein Wasser; die Schriftausleger erklärten, unter Wasser sei die Tora zu verstehen, denn es heißt :auf, ihr Durstigen alle, kommt herbei zum Wasser.

6Als sie nämlich drei Tage ohne Tora gingen, erschlafften sie; da traten die Propheten unter ihnen auf und ordneten an, daß man am Šabbath aus der Schrift vorlese und am Sonntag unterbreche, am Montag vorlese und am Dienstag und am Mittwoch unterbreche, am Donnerstag vorlese und am Freitag unterbreche, damit sie nicht drei Tage ohne Tora übernachten. –

7Früher hatte man angeordnet [das Vorlesen von] drei Schriftversen durch eine Person, oder drei Schriftversen durch drei Personen, Priestern, Leviten und Jisraéliten entsprechend, darauf kam er und ordnete an drei Personen und zehn Schriftverse, den zehn Müßiggängern entsprechend.

8Daß man am Montag und am Donnerstag Gerichtssitzung abhalte, weil man dann zur Vorlesung der Schrift anwesend ist.

9Daß man am Donnerstag [die Kleider] wasche.

10Zu Ehren des Šabbaths. Daß man am Vorabend des Šabbaths Knoblauch esse. Wegen der Gattenpflicht. Es heißt nämlich :der seine Frucht bringt zu seiner Zeit, und hierzu sagte R. Jehuda, nach anderen R. Naḥman, nach anderen R. Kahana, und nach anderen R. Joḥanan, darunter sei derjenige zu verstehen, der die Bettpflicht von Freitag zu Freitag verrichtet.

11Die Rabbanan lehrten: Fünferlei sagten sie vom Knoblauch: er sättigt, er erwärmt, er erheitert das Gesicht, er vermehrt den Samen und er tötet Ungeziefer in den Eingeweiden. Manche sagen, er weckt die Liebe und entfernt die Eifersucht.

12Daß eine Frau morgens früh aufstehe und backe. Damit Brot für die Armen vorrätig sei.

13Daß eine Frau ein Anstandsröckchen trage. Aus Keuschheit.

14Daß eine Frau sich vorher kämme und erst dann bade. Dies befindet sich ja in der Tora!?

15Es wird nämlich gelehrt :er soll den Leib im Wasser baden, nichts darf den Leib vom Wasser trennen; den Leib, das, was zum Leibe gehört, das ist nämlich das Haar. –

16Ich will dir sagen, nach der Tora ist nur zu beobachten, daß nicht [Haare] zusammengeknotet bleiben, oder daß nicht [eine Stelle] beschmutzt sei, was als Trennung gilt,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.