Bava Kamma — Blatt 83b
1WER SEINEN NÄCHSTEN VERLETZT, HAT FÜNF ZAHLUNGEN ZU LEISTEN: SCHADENERSATZ, SCHMERZENSGELD, KURKOSTEN, VERSÄUMNISGELD UND BESCHÄMUNGSGELD.
2SCHADENERSATZ: WENN ER IHM EIN AUGE GEBLENDET, EINE HAND ABGEHAUEN, ODER EINEN FUSS GEBROCHEN HAT, SO BETRACHTE MAN IHN ALS EINEN AUF DEM MARKTE ZU VERKAUFENDEN SKLAVEN UND MAN SCHÄTZE, WIEVIEL ER VORHER WERT WAR UND WIEVIEL ER JETZT WERT IST.
3SCHMERZENSGELD: WENN ER IHN MIT EINEM SPIESSE ODER EINEM NAGEL GEBRANNT HAT, WENN AUCH NUR AUF DEM FINGERNAGEL, EINER STELLE, AN DER KEINE WUNDE ZURÜCKBLEIBT, SO SCHÄTZE MAN, WIEVIEL EIN MENSCH SEINESGLEICHEN VERLANGEN WÜRDE, WENN ER SICH EINEM SOLCHEN SCHMERZE UNTERZIEHEN LIESSE.
4KURKOSTEN: WENN ER IHN VERLETZT HAT, SO MUSS ER IHN HELFEN LASSEN. SIND EITERGESCHWÜRE ENTSTANDEN, SO IST ER, WENN INFOLGE DER VERWUNDUNG, SCHULDIG, UND WENN NICHT INFOLGE DER VERWUNDUNG, FREI. WENN [DIE WUNDE] HEILT UND WIEDER AUFBRICHT, HEILT UND WIEDER AUFBRICHT, SO MUSS ER IHN HEILEN LASSEN; WAR SIE VOLLSTÄNDIG AUSGEHEILT, SO BRAUCHT ER IHN NICHT MEHR HEILEN ZU LASSEN.
5VERSÄUMNISGELD : MAN BETRACHTE IHN ALS GURRENWÄCHTER, DENN DEN WERT DER HAND ODER DES FUSSES HAT ER IHM JA BEREITS BEZAHLT.
6BESCHÄMUNGSGELD : NACH [DER STELLUNG DES] BESCHÄMENDEN UND DES BESCHÄMTEN.
7GEMARA. Weshalb denn, der Allbarmherzige sagt ja: Auge um Auge, vielleicht wirklich das Auge!? –
8Dies ist nicht einleuchtend, denn es wird gelehrt: Man könnte glauben, wenn jemand einem ein Auge geblendet hat, blende man ihm ein Auge, eine Hand abgehauen hat, haue man ihm eine Hand ab, einen Fuß gebrochen hat, breche man ihm einen Fuß, so heißt es: wer einen Menschen schlägt, und: wer ein Vieh erschlägt; wie auf das Erschlagen eines Viehs eine Geldzahlung gesetzt ist, ebenso ist auch auf das Schlagen eines Menschen eine Geldzahlung gesetzt.
9Wenn du aber dagegen einwenden willst, so heißt es: ihr dürft kein Lösegeld annehmen für das Leben eines Mörders, der des Todes schuldig ist, für das Leben eines Mörders darf man kein Lösegeld annehmen, wohl aber darf man für nicht nachwachsende vorstehende Gliedmaßen Lösegeld annehmen. –
10Welcher [Schriftvers vom] Schlagen ist hier gemeint; wollte man sagen:wer ein Vieh erschlägt, hat es zu ersetzen; wer einen Menschen erschlägt, soll getötet werden, so spricht ja dieser von der Tötung!? –
11Vielmehr, folgender : wer ein Vieh erschlägt, hat es zu bezahlen; Leben um Leben, und darauf folgt:wenn jemand seinem Nächsten einen Leibesschaden zufügt, dem soll man tun, wie er getan hat. – In diesem heißt es ja nicht: schlägt!? – Wir meinen [den Begriff] schlagen. – Es heißt ja aber:wenn jemand irgend einen Menschen erschlägt, so soll er getötet werden!?
12– Eine Geldentschädigung. – Woher, daß hier eine Geldentschädigung zu verstehen ist, vielleicht wirklich die Tötung!? –
13Dies ist nicht einleuchtend; erstens wird es mit dem Erschlagen eines Viehs verglichen, und ferner heißt es darauf :derselbe Leibesschaden, den er einem anderen zugefügt, soll ihm zugefügt werden, und hieraus ist zu entnehmen, daß eine Geldentschädigung zu verstehen sei. –
14Was heißt: wenn du aber einwenden willst? – Dem Autor ist noch folgendes fraglich: was veranlaßt dich, dies vom Erschlagen eines Viehs zu entnehmen, man sollte es doch vom Erschlagen eines Menschen entnehmen!? –
15Ich will dir sagen, man folgere hinsichtlich der Schädigung von der Schädigung, nicht aber hinsichtlich der Schädigung von der Tötung. – Im Gegenteil, man sollte doch folgern hinsichtlich [der Schädigung] eines Menschen von [der Tötung] eines Menschen, nicht aber hinsichtlich [der Schädigung] eines Menschen von [der Tötung] eines Viehs!?
16Deshalb sagt er: wenn du dagegen einwenden willst, so heißt es: ihr dürft kein Lösegeld nehmen für das Leben eines Mörders, der des Todes schuldig ist, denn er soll gelötet werden; für das Leben eines Mörders darf man kein Lösegeld nehmen, wohl aber darf man für vorstehende nicht nachwachsende Gliedmaßen Lösegeld nehmen. –
17Deutet denn [der Schriftvers:] ihr dürft kein Lösegeld nehmen für das Leben eines Mörders, auf die Ausschließung von vorstehenden Gliedmaßen, dieser deutet ja darauf, daß man über ihn nicht zwei [Strafen] verhänge, Geldzahlung und Todesstrafe!? – Dies geht hervor aus:entsprechend seinem Frevel; du kannst ihn nur wegen eines Frevels verurteilen, nicht aber kannst du ihn wegen zweier Frevel verurteilen. –
18Aber dies deutet ja darauf, daß man von ihm nicht eine Geldzahlung nehme und ihn befreie!? – Der Allbarmherzige könnte ja schreiben: ihr dürft kein Lösegeld nehmen für den, der des Todes schuldig ist, wenn es aber auch heißt: für das Leben eines Mörders, so deutet dies: für das Leben eines Mörders darf man kein Lösegeld nehmen, wohl aber darf man für nicht nachwachsende vorstehende Gliedmaßen Lösegeld nehmen. –
19Wozu ist nun, wo es heißt: da sollst kein Lösegeld nehmen, [die Deduktion aus dem Worte] schlagen nötig!? – Aus diesem Schriftverse würde man entnehmen können, daß man ihm entweder das Auge ausschlage oder von ihm Ersatz für das Auge nehme, daher folgert er es vom [Erschlagen] eines Viehs: wie für ein Vieh eine Geldentschädigung zu zahlen ist, ebenso ist auch für [die Verletzung] eines Menschen eine Geldentschädigung zu zahlen.
20Es wird gelehrt: R. Dostaj b. Jehuda sagte: Auge um Auge, eine Geldentschädigung. Du sagst, eine Geldentschädigung, vielleicht ist dem nicht so, sondern wirklich das Auge? Ich will dir sagen, wie könnte man in dem Falle, wenn das Auge des einen groß und das Auge des anderen klein ist, aufrecht erhalten [die Worte] Auge um Auge!?
21Wolltest du erwidern, in einem solchen Falle nehme man von ihm eine Geldentschädigung, so sagt ja die Tora :einerlei Recht soll für euch gelten, das Recht soll für euch alle gleichmäßig sein!? –
22Ich will dir sagen, was ist dies für ein Einwand, vielleicht also: er hat jenem das Augenlicht genommen, und der Allbarmherzige sagt, daß man ihm das Augenlicht nehme.
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.