Bava Kamma — Blatt 84a

1Wieso könnte man, wenn du nicht so erklären wolltest, wenn ein Kleiner einen Großen oder ein Großer einen Kleinen getötet hat, diesen töten, die Tora sagt ja: einerlei Recht soll für euch gelten, das Recht soll für euch alle gleichmäßig sein!? Vielmehr [ist zu erklären:] er hat jenem das Leben genommen, und der Allbarmherzige sagt, daß man ihm das Leben nehme, ebenso auch hierbei: er hat jenem das Augenlicht genommen, und der Allbarmherzige sagt, daß man ihm das Augenlicht nehme.

2Ein Anderes lehrt: R. Šimo͑n b. Joḥaj sagte: Auge um Auge, eine Geldentschädigung. Du sagst, eine Geldentschädigung, vielleicht ist dem nicht so, sondern wirklich das Auge? Wie könnte man in dem Falle, wenn ein Blinder einen geblendet, ein Verstümmelter einen verstümmelt oder ein Lahmer einen lahm gemacht hat, aufrecht erhalten [die Worte] Auge um. Auge, wo doch die Tora sagt: einerlei Recht soll für euch gelten, das Recht soll für euch alle gleichmäßig sein!? –

3Ich will dir sagen, was ist dies für ein Einwand, vielleicht nur dann, wenn dies möglich ist, nicht aber wenn es nicht möglich ist; man befreie ihn dann ganz. Was mache man, wenn du nicht so erklären wolltest, mit einem Totverletzten, der einen Gesunden ermordet hat!?

4Du mußt also sagen, wo dies möglich ist, ist es möglich, wo dies aber nicht möglich ist, ist dies nicht möglich, und man befreie ihn ganz.

5In der Schule R. Jišma͑éls wurde gelehrt: Die Schrift sagt: soll ihm zugefügt werden, und unter ‘zufügen’ ist eine Geldentschädigung zu verstehen. – Es heißt ja auch: der Leibesschaden, den er einem anderen zufügt, ist etwa auch hier eine Geldentschädigung zu verstehen!? –

6Ich will dir sagen, in der Schule R. Jišma͑éls folgerten sie es aus der Überflüssigkeit des Schriftverses; es heißt ja bereits: wenn jemand seinem Nächsten einen Leibesschaden zufügt, dem soll man so tun, wie er getan hat, wenn es aber auch heißt: soll ihm zugefügt werden, so ist darunter eine Geldentschädigung zu verstehen. – Wozu heißt es: der Leibesschaden, den er einem anderen zufügt!? – Da er weiter schreiben will: soll ihm zugefügt werden, so schreibt er auch: der Leibesschaden, den er einem anderen zufügt.

7In der Schule R. Ḥijas wurde gelehrt: Die Schrift sagt:Hand um Hand, was aus einer Hand in die andere gegeben wird, nämlich eine Geldentschädigung. – Demnach wären auch [die Worte]Fuß um Fuß ebenso auszulegen!? –

8Ich will dir sagen, in der Schule R. Ḥijas folgerten sie es aus der Überflüssigkeit des Schriftverses; es heißt ja bereits :so sollt ihr ihm das antun, was er seinem Bruder tun wollte, wozu heißt es Hand um Hand, wenn man sagen wollte, dies sei wörtlich aufzufassen? Vielmehr schließe man hieraus, daß darunter eine Geldentschädigung zu verstehen sei. – Wozu heißt es Fuß um Fuß? – Da es Hand um Hand heißt, so heißt es auch Fuß um Fuß.

9Abajje sagte: Dies ist aus einer Lehre der Schule Ḥizqijas zu entnehmen, denn in der Schule Ḥizqijas lehrten sie:Auge um Auge, Leben um Leben, nicht aber Leben und Auge um Auge. Wenn man nämlich sagen wollte, dies sei wörtlich zu verstehen, so könnte ja Auge und Leben um Auge vorkommen, denn er könnte durch die Blendung das Leben verlieren. –

10Was ist dies denn für ein Einwand, vielleicht untersuche man ihn vorher: kann er es aushalten, so vollstrecke man es an ihm, und kann er es nicht aushalten, so vollstrecke man es an ihm nicht; wenn man ihn aber eingeschätzt hat, daß er es aushalten könne, und man es an ihm vollstreckt hat und er dennoch gestorben ist, so ist nichts dabei. Auch hinsichtlich der Geißelung haben wir gelernt, daß, wenn man ihn eingeschätzt hat und er unter der Hand [des Gerichtsdieners] gestorben ist, dieser frei ist.

11R. Zebid erklärte im Namen Rabas: Die Schrift sagt:Stichwunde um Stichwunde, neben der Entschädigung ist auch Schmerzensgeld zu zahlen; wenn man aber sagen wollte, dies sei wörtlich zu verstehen, so würde ja auch dieser Schmerzen haben, wie jener Schmerzen hatte!? –

12Was ist dies für ein Einwand, mancher ist empfindlich und hat mehr Schmerzen, und mancher ist nicht empfindlich und hat weniger Schmerzen, und dies lehrt, daß die Differenz herauszuzahlen sei.

13R. Papa erklärte im Namen Rabas : Die Schrift sagt :und er soll ihn heilen lassen, neben der Entschädigung sind auch Kurkosten zu zahlen; wenn man aber sagen wollte, dies sei wörtlich zu verstehen, so braucht ja auch dieser der Heilung, wie jener der Heilung braucht!? –

14Was ist dies für ein Einwand, vielleicht heilt das Fleisch des einen schnell und das des anderen langsam, und dies lehrt, daß die Differenz herauszuzahlen sei.

15R. Aši erklärte: Dies ist durch [das Wort] um zu folgern, das auch bei einem Ochsen gebraucht wird; hierbei heißt es: Auge um Auge, und dort heißt es:er soll bezahlen einen Ochsen um einen Ochsen, wie dort eine Geldentschädigung, ebenso auch hierbei eine Geldentschädigung. –

16Was veranlaßt dich, dies vom um zu folgern, das bei einem Ochsen gebraucht wird, folgere man es doch vom um, das bei einem Menschen gebraucht wird, denn es heißt :Leben um Leben, wie da wörtlich, ebenso auch hierbei wörtlich!? –

17Ich will dir sagen, man folgere hinsichtlich der Schädigung von der Schädigung, nicht aber hinsichtlich der Schädigung von der Tötung. – Im Gegenteil, man sollte doch folgern hinsichtlich [der Schädigung] eines Menschen von [der Tötung] eines Menschen, nicht aber hinsichtlich [der Schädigung] eines Menschen von [der Schädigung] eines Viehs!? –

18Vielmehr, erklärte R. Aši, ist dies zu entnehmen aus :weiler sie geschwächt hat, man folgere also hinsichtlich eines Menschen von einem Menschen und hinsichtlich der Schädigung von der Schädigung.

19Es wird gelehrt: R. Elie͑zer sagte: Auge um Auge, wörtlich. – Wörtlich, wie ist dies denn möglich, hält denn R. Elie͑zer nichts von den Lehren all jener Autoren!?

20Rabba erwiderte: Dies besagt, daß man ihn nicht nach dem Werte eines Sklaven schätze. Abajje sprach zu ihm: Etwa nach dem Werte eines Freien, ein Freier hat ja keinen Geldwert!? Vielmehr, erklärte R. Aši, besagt dies, daß man nicht den Beschädigten, sondern den Schädiger schätze.

21Einst biß ein Esel einem Kinde die Hand ab, und als die Sache vor R. Papa b. Šemuél kam, sprach er: Geht, schätzt ihm die vier Dinge. Raba sprach zu ihm: Wir haben ja von fünf gelernt!? Dieser erwiderte: Ich meine es außer dem Schadenersatze. Abajje sprach zu ihm: Es ist ja ein Esel, und für einen Esel ist ja nur der Schadenersatz zu zahlen!? Er erwiderte: Geht, schätzt ihm nur den Schadenersatz. – Es ist ja nach dem Werte eines Sklaven zu schätzen!? Er erwiderte: Geht, schätzt ihn nach dem Werte eines Sklaven.

22Da sprach der Vater des Kindes: Ich verzichte darauf, dies paßt mir nicht. Jene sprachen zu ihm: Du bist es ja dem Kinde schuldig! Er erwiderte ihnen: Sobald es groß ist, befriedige ich es aus meinem [Vermögen].

23Einst zerbiß ein Ochs einem Kinde die Hand, und als die Sache vor Raba kam, sprach er: Geht, schätzt ihn nach dem Werte eines Sklaven. Sie sprachen zu ihm: Der Meister selbst sagte ja, wenn die Schätzung nach dem Werte eines Sklaven erfolgt, sei [der Betrag] in Babylonien nicht einzufordern!? Er erwiderte ihnen: In dem Falle, wenn er etwas eingehascht hat.

24Raba vertritt hierbei seine Ansicht, denn Raba sagte, daß für die Schädigung eines Ochsen durch einen Ochsen und eines Ochsen durch einen Menschen in Babylonien Ersatz einzufordern sei, und für die Schädigung eines Menschen durch einen Menschen und eines Menschen durch einen Ochsen in Babylonien kein Ersatz einzufordern sei. –

25Für die Schädigung eines Menschen durch einen Menschen und eines Menschen durch einen Ochsen wohl deshalb nicht, weil dazu [autorisierte] Richter erforderlich sind, die da nicht vornan den sind, und auch bei der Schädigung eines Ochsen durch einen Ochsen und eines Ochsen durch einen Menschen sind ja

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.