Bava Kamma — Blatt 84b

1[autorisierte] Richter erforderlich, die da nicht vorhanden sind!?

2Wollte man sagen, für die Schädigung eines Ochsen durch einen Ochsen und eines Ochsen durch einen Menschen deshalb, weil wir sie hierbei vertreten, wie dies auch bei Geständnissen und Darlehen der Fall ist, so sollten wir sie ja auch bei der Schädigung eines Menschen durch einen Menschen und eines Menschen durch einen Ochsen vertreten, wie bei Geständnissen und Darlehen!? –

3Ich will dir sagen, wir vertreten sie nur bei einer Sache, die wir genau kennen, nicht aber bei einer Sache, die wir nicht genau kennen. –

4Auch bei der Schädigung eines Ochsen durch einen Ochsen und der eines Ochsen durch einen Menschen wissen wir es ja nicht genau, vielmehr richten wir uns danach, zu welchem Preise ein Ochs auf dem Markte verkauft wird, ebenso sollte man sich auch bei der Schädigung eines Menschen durch einen Menschen und eines Menschen durch einen Ochsen danach richten, um welchen Preis ein Sklave auf dem Markte verkauft wird!?

5Ferner sollten wir sie doch vertreten bei der Zahlung des Doppelten und des Vier- und Fünffachen, die festgesetzt ist!? –

6Ich will dir sagen, wir vertreten sie nur bei einem wirklichen Geldersatze, nicht aber bei Bußzahlungen. – Sollten wir sie doch beim Ersatze

7für die Schädigung eines Menschen durch einen Menschen, der ja ein Geldersatz ist, vertreten!? – Wir vertreten sie nur bei Dingen, die oft vorkommen, bei der Schädigung eines, Menschen durch einen Menschen aber, die nicht oft vorkommt, vertreten wir sie nicht. –

8Aber die Beschämung kommt ja oft vor, sollten wir sie doch hierbei vertreten!? – Ich will dir sagen, dem ist auch so, denn R. Papa ließ vierhundert Zuz wegen einer Beschämung einfordern. – Aber es wird ja nicht nach R. Papa entschieden, denn als R. Ḥisda R. Naḥman befragte, ließ dieser ihm erwidern: Ḥisda, Ḥisda, willst du etwa in Babylonien Bußzahlungen einfordern lassen!? –

9Vielmehr, wir vertreten sie nur dann, wenn es oft vorkommt und eine Vermögensschädigung vorliegt, wenn es aber oft vorkommt und keine Vermögensschädigung vorliegt, oder wenn es nicht oft vorkommt und eine Vermögensschädigung vorliegt, vertreten wir sie nicht. Daher vertreten wir sie bei der Schädigung eines Menschen durch einen Menschen nicht, weil, obgleich hierbei eine Vermögensschädigung vorliegt, es nicht oft vorkommt, und bei der Beschämung ebenfalls nicht, weil, obgleich es oft vorkommt, hierbei keine Vermögensschädigung vorliegt. –

10Kann denn für die Schädigung eines Ochsen durch einen Ochsen in Babylonien Ersatz eingefordert werden, Raba sagte ja, wenn ein Ochs beschädigt hat, könne in Babylonien kein Ersatz eingefordert werden; wen soll er beschädigt haben, wollte man sagen einen Menschen, so braucht dies doch nicht von der Beschädigung eines Menschen durch einen Ochsen gelehrt zu werden, auch wenn ein Mensch einen Menschen beschädigt hat, kann ja kein Ersatz in Babylonien eingefordert werden; doch wohl, wenn er einen Ochsen beschädigt hat, und er lehrt, in Babylonien könne kein Ersatz eingefordert werden!? –

11Ich will dir sagen, dort wird von einem nicht verwarnten und hier von einem verwarnten gesprochen. – Rabba sagte ja aber, in Babylonien gebe es keine Verwarnung!? – Wenn er dort verwarnt worden und nach hier gebracht worden ist. –

12Dies ist ja aber ungewöhnlich, und du sagtest ja, daß wir sie bei Ungewöhnlichem nicht vertreten!? – Wenn die Rabbanan von dort hergekommen sind und ihn als verwarnt erklärt haben. – Aber immerhin ist ja auch dies ungewöhnlich, und du sagtest ja, daß wir sie bei Ungewöhnlichem nicht vertreten!? –

13Vielmehr, Raba spricht von der Zahn- und der Fußschädigung, hinsichtlich welcher er von vornherein als verwarnt gilt.

14SCHMERZENSGELD: WENN ER IHN MIT EINEM SPIESSE ODER EINEM NAGEL GEBRANNT HAT &C. Wer ist der Autor, welcher sagt, das Schmerzensgeld sei auch dann zu zahlen, wenn kein Schadenersatz zu zahlen ist? Rabba erwiderte: Es ist Ben A͑zaj, denn es wird gelehrt: Rabbi sagt, vom Brandstiche werde zuerst gesprochen, Ben A͑zaj sagt, von der Wunde werde zuerst gesprochen.

15Ihr Streit besteht wahrscheinlich in folgendem: Rabbi ist der Ansicht, unter Brandstich ist eine Verletzung ohne Wunde zu verstehen, daher schrieb der Allbarmherzige weiter Wunde, um zu erklären, daß dies nur von einem Brandstiche mit einer Wunde gelte, nicht aber von einem Brandstiche ohne Wunde,

16und Ben A͑zaj ist der Ansicht, unter Brandstich sei eine Verletzung mit Wunde zu verstehen, daher schrieb der Allbarmherzige weiter Wunde, um anzudeuten, daß hier unter Brandstich eine Verletzung ohne Wunde zu verstehen sei.

17R. Papa wandte ein : Im Gegenteil, das Entgegengesetzte ist ja einleuchtend. Rabbi sagt, zuerst werde vom Brandstiche gesprochen, denn er ist der Ansicht, unter Brandstich sei eine Verletzung mit Wunde zu verstehen, daher schrieb der Allbarmherzige Wunde, um anzudeuten, daß hier unter Brandstich eine Verletzung ohne Wunde zu verstehen sei,

18und Ben A͑zaj sagt, von Wunde werde zuerst gesprochen, denn er ist der Ansicht, unter Brandstich sei eine Verletzung ohne Wunde zu verstehen, daher schrieb der Allbarmherzige Wunde, um anzudeuten, daß dies nur von einem Brandstiche mit Wunde gelte, nicht aber von einem ohne Wunde. Sie stützen sich auf den Schluß.

19Oder auch: alle sind der Ansicht, unter Brandstich sei sowohl eine Verletzung mit Wunde als auch eine ohne Wunde zu verstehen,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.