Bava Kamma — Blatt 85b
1daß man versehentlich wie vorsätzlich und absichtslos wie absichtlich schuldig sei!? – Es könnte ja heißen: Stichwunde um Stichwunde, wenn es aber heißt: Stichwunde statt Stichwunde, so ist beides zu entnehmen.
2R. Papa erklärte im Namen Rabas: Die Schrift sagt: und heilen soll er ihn (heilen) lassen, außer dem Schadenersatze muß er auch Kurkosten zahlen. –
3Dies ist ja aber wegen der Lehre R. Jišma͑éls nötig, denn in der Schule R. Jišma͑éls wurde gelehrt: Und heilen soll er ihn (heilen) lassen, hieraus, daß der Arzt zum Heilen befugt ist !? – Es könnte ja heißen: und der Arzt soll ihn heilen; vielmehr ist hieraus zu entnehmen, daß außer dem Schadenersatze auch Kurkosten zu zahlen seien. –
4Aber immerhin ist dies ja deshalb nötig, weil die Schrift die Heilung wiederholen will, wie wir bereits gesagt haben!? – Die Schrift könnte ja sagen entweder heilen heilen, oder heilen lassen, heilen lassen, wenn es aber heißt: und heilen soll er heilen lassen, so ist hieraus zu entnehmen, daß außer dem Schadenersatze auch die Kurkosten zu zahlen seien. –
5Demnach sind diese zu zahlen, auch wenn kein Schadenersatz zu zahlen ist, wie kann dies vorkommen? –
6Schmerzensgeld, wie gelehrt wird: hat er ihn mit einem Spieße oder mit einem Nagel gebrannt, selbst auf dem Fingernagel, einer Stelle, wo keine Wunde entsteht. Kurgeld: wenn er eine Wunde hatte, die geschwunden war und dieser sie ihm mit einer ätzenden Salbe bestrichen hat, wodurch das Fleisch blaß wurde; er muß ihm dann eine Salbe verschaffen, um die ursprüngliche Farbe des Fleisches herzustellen.
7Versäumnisgeld: wenn er ihn in eine Kammer eingesperrt und ihn [von der Arbeit] zurückgehalten hat. Beschämungsgeld: wenn er ihm ins Gesicht gespuckt hat.
8VERSÄUMNISGELD: MAN BETRACHTE IHN ALS GURKENWÄCHTER. Die Rabbanan lehrten: Versäumnisgeld: man betrachte ihn als Gurkenwächter. Wenn man aber einwendet, dem Rechte sei nicht Genüge getan, denn wenn der Mann gesund wäre, würde er nicht den Lohn eines Gurkenwächters erhalten haben, sondern er würde Wasser getragen und [einen höheren] Lohn erhalten haben, oder Gänge besorgt und [einen höheren] Lohn erhalten haben,
9[so ist zu erwidern:] dem Rechte ist wohl Genüge getan, denn er hat ihm ja den Wert seiner Hand oder den Wert seines Fußes bezahlt.
10Raba sagte: Wer einem eine Hand abgehauen hat, zahle ihm den Wert seiner Hand, und inbetreff des Versäumnisgeldes betrachte man ihn als Gurkenwächter. Wer einem einen Fuß gebrochen hat, zahle ihm den Wert seines Fußes, und inbetreff des Versäumnisgeldes betrachte man ihn als Pförtner.
11Wer einem ein Auge geblendet hat, zahle ihm den Wert seines Auges, und inbetreff des Versäumnisgeldes betrachte man ihn als Handmahler. Wer einen taub gemacht hat, muß ihm seinen ganzen Wert zahlen.
12Raba fragte: Wie ist es, wenn jemand einem eine Hand abgehauen, und man es nicht geschätzt hat, darauf ihm einen Fuß gebrochen, und man es nicht geschätzt hat, darauf ihm ein Auge geblendet und man es nicht geschätzt hat, und ihn endlich taub gemacht hat? Sagen wir, da man es früher nicht geschätzt hat, so schätze man es nur einmal und er zahle ihm seinen ganzen Wert, oder aber schätze man [jede Verstümmelung] besonders und er zahle es ihm?
13Ein Unterschied besteht darin, ob er ihm für jede besonders Schmerzensgeld und Beschämungsgeld zahlen muß. Schadenersatz, Kurkosten und Versäumnisgeld braucht er ihm allerdings nicht besonders zu zahlen, denn da er ihm seinen ganzen Wert zahlen muß, so ist es ebenso, als hätte er ihn getötet, und er hat ihm ja seinen ganzen Wert gezahlt, aber Schmerzensgeld und Beschämungsgeld muß er ihm vielleicht besonders zahlen, da er Schmerzen und Beschämung besonders erlitt?
14Und wenn du entscheidest, da man es früher nicht geschätzt hat, zahle er ihm alles zusammen, [so ist noch fraglich,] wie es denn sei, wenn man es vorher geschätzt hat; sagen wir, da man [einzeln] geschätzt hat, müsse er ihm auch besonders zahlen, oder aber braucht er, da [die Entschädigung] noch nicht erledigt ist, ihm nur einmal zu zahlen? – Dies bleibt unentschieden.
15Rabba fragte: Wie ist es, wenn er durch die Versäumnis minderwertig wird? Wenn er ihm zum Beispiel auf die Hand geschlagen hat und sie angeschwollen ist, später aber wieder heilt; braucht er ihm nichts zu geben, da sie später heilt, oder aber, vorläufig hat er ihn ja minderwertig gemacht? –
16Komm und höre: Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt und ihnen keine Verletzung beibringt oder wer seinen Nächsten am Versöhnungstage verletzt, ist zu allen [Zahlungen] verpflichtet.
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.