Bava Kamma — Blatt 86b
1falls er sich schämt, wenn man ihn beschämt.
2WER EINEN NACKTENBESCHÄMT, EINEN BLINDEN BESCHÄMT, ODER EINEN SCHLAFENDEN BESCHÄMT, IST SCHULDIG; WENN ABER EIN SCHLAFENDER JEMAND BESCHÄMT, SO IST ER FREI. WENN JEMAND VON EINEM DACHE HERABFÄLLT UND EINEN BESCHÄDIGT UND BESCHÄMT, SO IST ER WEGEN DER BESCHÄDIGUNG SCHULDIG UND WEGEN DER BESCHÄMUNG FREI; NUR WENN ER ES BEABSICHTIGT HAT.
3GEMARA. Die Rabbanan lehrten: Wer einen Nackten beschämt, ist schuldig, jedoch ist die Beschämung eines Nackten nicht mit der Beschämung eines Bekleideten zu vergleichen; wer einen in einer Badeanstalt beschämt, ist schuldig, jedoch ist die Beschämung in einer Badeanstalt nicht mit der Beschämung auf der Straße zu vergleichen.
4Der Meister sagte: Wer einen Nackten beschämt, ist schuldig. Ist ein Nackter denn beschämungsfähig!? R. Papa erwiderte: Unter nackt ist zu verstehen, wenn ein Wind ihm die Kleider hochgehoben und jener sie noch mehr hochgehoben und ihn beschämt hat. –
5‘Wer einen in einer Badeanstalt beschämt, ist schuldig.’ Ist man denn in einer Badeanstalt beschämungsfähig!? R. Papa erwiderte: Wenn er ihn am Ufer des Flusses beschämt hat.
6R. Abba b. Mamal fragte : Wie ist es, wenn jemand einen Schlafenden beschämt hat und dieser gestorben ist? – Was ist ihm da fraglich? R. Zebid erwiderte : Folgendes ist ihm fraglich : erfolgt dies wegen des Schamgefühles, und dieser ist ja tot und schämt sich nicht, oder erfolgt dies wegen des Schimpfes und er hat ihn ja beschimpft? –
7Komm und höre: R. Meír sagt, bei einem Tauben und Minderjährigen gebe es eine Beschämung, bei einem Blöden gebe es keine Beschämung. Einleuchtend ist dies hinsichtlich eines Minderjährigen, wenn du sagst, es erfolge wegen des Schimpfes, wenn du aber sagst, wegen des Schamgefühles, so ist ja ein Minderjähriger nicht beschämungsfähig!? –
8Wenn etwa wegen des Schimpfes, so sollte dies auch von einem Blöden gelten!? – Ich will dir sagen, es gibt ja keinen größeren Schimpf als blöde zu sein. –
9Aber immerhin ist ja hieraus zu entnehmen, daß dies wegen des Schimpfes erfolge, denn wenn wegen des Schamgefühles, so ist dies ja bei einem Minderjährigen nicht der Fall!? – Wie R. Papa erklärt hat, falls er sich schämt, wenn man ihn beschämt, ebenso auch hierbei, falls er sich schämt, wenn man ihn beschämt.
10R. Papa sagte: Seine Frage lautete wie folgt: Erfolgt dies wegen seiner Beschämung und er ist ja tot, oder erfolgt dies wegen Beschämung der Familie? –
11Komm und höre: Bei einem Tauben und einem Minderjährigen gibt es eine Beschämung, bei einem Blöden gibt es keine Beschämung. Einleuchtend ist dies von einem Minderjährigen, wenn du sagst, dies erfolge wegen der Beschämung der Familie, wenn du aber sagst, wegen seiner Beschämung, so ist ja ein Minderjähriger nicht beschämungsfähig. –
12Wenn etwa wegen Beschämung der Familie, so sollte dies auch von einem Blöden gelten? – Es gibt keinen größeren Schimpf als blöde zu sein. –
13Aber immerhin ist ja hieraus zu entnehmen, daß dies wegen Beschämung der Familie erfolge, denn wenn wegen seiner Beschämung, so ist ja ein Minderjähriger nicht beschämungsfähig. R. Papa erwiderte: Falls er sich schämt, wenn man ihn beschämt.
14Es wird auch gelehrt: Rabbi sagte: Bei einem Tauben gibt es eine Beschämung, bei einem Blöden gibt es keine Beschämung, bei einem Minderjährigen gibt es zuweilen eine Beschämung und zuweilen nicht; das eine, falls er sich schämt, wenn man ihn beschämt, das andere, falls er sich nicht schämt, wenn man ihn beschämt.
15EINEN BLINDEN BESCHÄMT &C. Unsere Mišna vertritt also nicht die Ansicht R. Jehudas, denn es wird gelehrt: R. Jehuda sagt, bei einem Blinden gebe es keine Beschämung. Ebenso befreit ihn R. Jehuda von der Geißelung, von der Verbannung und von der Todesstrafe durch das Gericht. –
16Was ist der Grund R. Jehudas? – Er folgert dies durch [das Wort] Auge von den überführten Falschzeugen; wie bei diesen Blinde ausgeschlossen sind, ebenso sind auch hierbei Blinde ausgeschlossen.
17Von der Verbannung, denn es wird gelehrt:Ohne es zu sehen, ausgenommen der Blinde – so R. Jehuda; R. Meír sagt, dies schließe den Blinden ein. –
18Was ist der Grund R. Jehudas? – Er kann dir erwidern : wenn einer mit seinem Nächsten in den Wald geht, um Holz zu fällen, auch ein Blinder, und wenn der Allbarmherzige darauf schreibt: ohne es zu sehen, so ist dies ausschließend. –
19Und R. Meír!? – Der Allbarmherzige schreibt: ohne es zu sehen, ausschließend, und er schreibt ferner :ohne es zu merken, ebenfalls ausschließend; dies ist also eine Ausschließung nach einer Ausschließung, und eine Ausschließung nach einer Ausschließung ist einschließend. –
20Und R. Jehuda !? – [Die Worte] ohne es zu merken schließen die Vorsätzlichkeit aus.
21Von der Todesstrafe durch das Gericht, denn dies ist durch [das Wort] Mörder von der Verbannung zu entnehmen.
22Von der Geißelung, denn dies ist durch [das Wort] Frevler von der Todesstrafe zu entnehmen.
23Ein Anderes lehrt: R. Jehuda sagt, hei einem Blinden gebe es keine Beschämung,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.