Bava Kamma — Blatt 87a

1und ebenso befreit ihn R. Jehuda von allen Gesetzen der Tora. – Was ist der Grund R. Jehudas? – Die Schrift sagt:so soll die Gemeinde nach diesen Rechtssatzungen zwischen dem Totschläger und dem Bluträcher entscheiden; bei dem das Gesetz von Totschläger und Bluträcher Geltung hat, haben auch diese Rechtssatzungen Geltung, und bei dem das Gesetz von Totschläger und Bluträcher keine Geltung hat, haben auch diese Rechtssatzungen keine Geltung.

2Ein Anderes lehrt : R. Jehuda sagt, bei einem Blinden gebe es keine Beschämung, und ebenso befreit ihn R. Jehuda von allen in der Tora genannten Geboten. R. Šiša, Sohn des R. Idi, sagte: Was ist der Grund R. Jehudas? Die Schrift sagt :dies sind die Gebote, Gesetze und Rechtssatzungen; wer den Rechtssatzungen unterworfen ist, ist auch den Geboten und Gesetzen unterworfen, und wer den Rechtssatzungen nicht unterworfen ist, ist auch den Geboten und Gesetzen nicht unterworfen.

3R. Joseph sagte: Früher sagte ich: wenn mir jemand sagt, die Halakha sei wie R. Jehuda, welcher sagt, ein Blinder sei von den Geboten befreit, so gebe ich den Gelehrten ein Fest, denn ich bin dazu nicht verpflichtet, und übe sie dennoch;

4nachdem ich aber das gehört habe, was R. Ḥanina gesagt hat, daß nämlich derjenige, dem es geboten ist und es tut, bedeutender sei als der, dem es nicht geboten ist und es tut, gebe ich, wenn mir jemand sagt, die Halakha sei nicht wie R. Jehuda, den Gelehrten ein Fest, denn wenn es mir geboten ist, erhalte ich eine größere Belohnung.

5IN FOLGENDEM IST ES BEI EINEM MENSCHEN STRENGER ALS BEI EINEM OCHSEN: EIN MENSCH HAT ZU ZAHLEN SCHADENERSATZ, KURKOSTEN, SCHMERZENSGELD, VERSÄUMNISGELD, BESCHÄMUINGSGELD UND ERSATZ FÜR DIE KINDER, FÜR EINEN OCHSEN IST NUR SCHADENERSATZ ZU ZAHLEN, AUCH KEIN ERSATZ FÜR DIE KINDER.

6WER SEINEN VATER ODER SEINE MUTTER SCHLÄGT UND IHNEN KEINE VERLETZUNG BEIBRINGT, ODER WER SEINEN NÄCHSTEN AM VERSÖHNUNGSTAGE VERLETZT, IST ZU ALLEN [ZAHLUNGEN] VERPFLICHTET.

7WER EINEN JÜDISCHEN SKLAVEN VERLETZT, IST ZU ALLEN VERPFLICHTET, AUSGENOMMEN DAS VERSÄUMNISGELD, WENN ER IHM GEHÖRT. WER EINEN FREMDEN KENAA͑NITISCHEN SKLAVEN VERLETZT, IST ZU ALLEN VERPFLICHTET; R. JEHUDA SAGT, SKLAVEN ERHALTEN KEIN BESCHÄMUNGS GELD .

8DER ZUSAMMENSTOSS MIT EINEM TAUBEN, BLÖDEN UND MINDERJÄHRIGEN IST SCHLIMM: WENN JEMAND SIE VERLETZT, SO IST ER SCHULDIG, WENN SIE ABER JEMAND VERLETZEN, SO SIND SIE FREI.

9DER ZUSAMMENSTOSS MIT EINEM SKLAVEN UND EINER [VERHEIRATETEN] FRAU IST SCHLIMM: WENN JEMAND SIE VERLETZT, SO IST ER SCHULDIG, WENN SIE ABER JEMAND VERLETZEN, SO SIND SIE FREI. SPÄTER ABER MÜSSEN SIE BEZAHLEN; WENN DIE FRAU GESCHIEDEN UND DER SKLAVE FREI WIRD, SIND SIE ZUR ZAHLUNG VERPFLICHTET .

10WER SEINEN VATER ODER SEINE MUTTER SCHLÄGT UND IHNEN EINE VERLETZUNG BEIBRINGT, ODER WER SEINEN NÄCHSTEN AM ŠABBATH VERLETZT, IST VON ALLEM FREI, WEIL ER SEIN LEBEN VERWIRKTHAT.

11WER SEINEN EIGENEN KENAA͑NITISCHEN SKLAVEN VERLETZT IST VON ALLEM FREI.

12GEMARA. R. Elea͑zar fragte Rabh: Wie ist es, wenn jemand ein fremdes minderjähriges Mädchen verletzt: wem gehört [der Ersatz für] die Verletzung?

13Sagen wir, da der Allbarmherzige dem Vater den Gewinn ihrer Jugend zuerkannt hat, so gehört dem Vater auch der Ersatz für ihre Verletzung, da dadurch ihr Wert vermindert worden ist, oder aber hat ihm der Allbarmherzige nur den Gewinn ihrer Jugend zuerkannt, weil er, wenn er es wollte, sie einem Grindigen ausliefern könnte, nicht aber den Ersatz für ihre Verletzung, weil er, wenn er sie verletzen wollte, dies nicht dürfte?

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.