Bava Kamma — Blatt 88a
1durch die ihr Wert vermindert wird, nicht aber hinsichtlich einer Verletzung, durch die ihr Wert nicht vermindert wird!?
2R. Jose b. Ḥanina erwiderte: Wenn jemand ihr das Gesicht verletzt und somit auch ihren Wert vermindert hat.
3WER EINEN FREMDEN KENAA͑NITISCHEN SKLAVEN VERLETZT HAT &C. Was ist der Grund R. Jehudas? – Die Schrift sagt:wenn Männer mit einander raufen, einer mit seinem Bruder; nur wer eine Brüderschaft hat, ausgenommen ist ein Sklave, der keine Brüderschaft hat. – Und die Rabbanan!? – Er gilt als Bruder hinsichtlich der Gebote. –
4Demnach sollten doch nach R. Jehuda die hinsichtlich eines Sklaven überführten Falschzeugen nicht hingerichtet werden, denn es heißt:so sollt ihr ihm das tun, was er seinem Bruder zu tun gedachthat!? Raba erwiderte im Namen des R. Šešeth: Die Schrift sagt:du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegtilgen, in jedem Falle. –
5Sollte demnach nach den Rabbanan ein Sklave auch für die Königs würde geeignet sein!? – Ich will dir sagen, auch nach deiner Auffassung wäre dies ja hinsichtlich eines Proselyten nach aller Ansicht einzuwenden; vielmehr [ist zu erklären:] die Schrift sagt:aus der Mitte deiner Brüder, von den besten deiner Brüder. –
6Sollte demnach nach den Rabbanan ein Sklave als Zeuge zulässig sein, denn es heißt :und siehe, es war ein lügenhafter Zeuge, er hat Lügen gegen seinen Bruder ausgesagt!?
7U͑la erwiderte: Hinsichtlich des Zeugnisses ist es [durch einen Schluß] vom Leichteren auf das Schwerere, von der Frau zu folgern: wenn die Frau, die in die Gemeinde aufgenommen zu werden geeignet ist, als Zeuge unzulässig ist, um wieviel mehr ist ein Sklave, der in die Gemeinde aufgenommen zu werden nicht geeignet ist, als Zeuge unzulässig.
8[Erwidert man:] wohl die Frau, weil sie für die Beschneidung nicht geeignet ist, während ein Sklave für die Beschneidung geeignet ist, so ist vom Minderjährigen [das Entgegengesetzte] zu beweisen; er ist für die Beschneidung geeignet, und dennoch als Zeuge unzulässig.
9[Erwidert man:] wohl der Minderjährige, weil er den Geboten nicht unterworfen ist, während ein Sklave den Geboten unterworfen ist, so ist von der Frau [das Entgegengesetzte] zu beweisen: sie ist den Geboten unterworfen, dennoch als Zeuge unzulässig.
10Die Replikation wiederholt sich nun: die Eigenheit des einen gleicht nicht der Eigenheit des anderen, und die Eigenheit des anderen gleicht nicht der Eigenheit des einen; das Gemeinsame bei ihnen ist: sie sind nicht allen Geboten unterworfen, und sie sind als Zeugen unzulässig, ebenso ist auch der Sklave, der nicht allen Geboten unterworfen ist, als Zeuge unzulässig. –
11Vielleicht aber ist das Gemeinsame bei ihnen, daß sie kein Mann sind, während ein Sklave ein Mann ist!? –
12Vielmehr, dies ist vom Räuber zu entnehmen. – Wohl ein Räuber, weil bei diesem seine Handlung es veranlaßt hat, während bei einem Sklaven nicht seine Handlung es veranlaßt hat!? –
13Vielmehr, dies ist von einem Räuber und einem von jenen zu entnehmen.
14Mar, der Sohn Rabinas, erklärte: Die Schrift sagt:es sollen nicht Väter getötet werden wegen der Kinder, es soll niemand getötet werden durch Väter, die keine legitimen Kinder haben. Wenn man nämlich sagen wollte, dies sei so zu verstehen, wie wir anderweitig erklärt haben : es sollen nicht Väter getötet werden wegen der Kinder, durch das Zeugnis der Kinder, so sollte doch der Allbarmherzige geschrieben haben: es sollen nicht Väter getötet werden wegen ihrer Kinder, wenn es aber der Kinder heißt, so besagt dies, daß niemand getötet werden soll durch Väter, die keine legitimen Kinder haben. –
15Es heißt ja auch: und Kinder sollen nicht getötet werden wegen der Väter, demnach wäre ebenfalls zu erklären: es soll niemand getötet werden durch Kinder, die keinen legitimen Vater haben, somit wäre auch ein Proselyt als Zeuge unzulässig!? –
16Ich will dir sagen, was soll dies: ein Proselyt hat zwar aufsteigend keine Legitimität, wohl aber absteigend, ein Sklave dagegen hat eine Legitimität weder aufsteigend noch absteigend.
17Wenn man nämlich sagen wollte, auch ein Proselyt sei als Zeuge unzulässig, so sollte doch der Allbarmherzige geschrieben haben: es sollen nicht Väter wegen ihrer Kinder getötet werden, und zwar nach unserer anderweitigen Erklärung: es soll niemand getötet werden durch die Zeugenaussage seiner Kinder, und ferner sollte er geschrieben haben: und Kinder sollen nicht getötet werden wegen der Väter, woraus beides zu entnehmen wäre: erstens, daß Kinder nicht durch die Aussage der Väter getötet werden, und zweitens, daß niemand getötet werde durch Kinder, die keine legitimen Väter haben,
18und hinsichtlich eines Sklaven würde man es [durch einen Schluß] vom Leichteren auf das Schwerere, vom Proselyten, gefolgert haben: wenn ein Proselyt, der nur aufsteigend keine Legitimität hat, wohl aber absteigend, als Zeuge unzulässig ist, um wieviel weniger ist ein Sklave, der weder aufsteigend noch absteigend Legitimität hat, als Zeuge zulässig;
19wenn nun der Allbarmherzige geschrieben hat: es sollen nicht Väter wegen der Kinder getötet werden, was zu verstehen ist, es soll niemand durch Väter, die keine legitimen Kinder haben, getötet werden, so ist zu entnehmen, daß nur ein Sklave, der weder aufsteigend noch absteigend eine Legitimität hat, als Zeuge unzulässig ist, ein Proselyt aber, der absteigend eine Legitimität hat, ist als Zeuge zulässig.
20Wenn du aber einwenden wolltest, der Allbarmherzige sollte ja geschrieben haben: Kinder sollen nicht getötet werden wegen ihrer Väter, und da er schreibt: Kinder sollen nicht getötet werden wegen der Väter, so sei dies zu verstehen: es soll niemand getötet werden durch Kinder, die keine legitimen Väter haben, [so ist zu erwidern:] da es heißt: es sollen nicht Väter getötet werden wegen der Kinder, so heißt es auch: und Kinder sollen nicht getötet werden wegen der Väter.
21DER ZUSAMMENSTOSS MIT EINEM TAUBEN, BLÖDEN UND MINDERJÄHRIGEN IST SCHLIMM. Die Mutter des R. Šemuél b. Abba aus Hagronja, die mit R. Abba verheiratet war, verschrieb ihr Vermögen ihrem Sohne R. Šemuél b. Abba. Nachdem sie gestorben war,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.