Bava Kamma — Blatt 89a
1während sie sich noch bei ihm befindet und ihn bedient, und werden sie als Falschzeugen überführt, so sage man nicht, sie haben ihr die ganze Morgengabe zu bezahlen, sondern nur den dafür zu erhaltenden Dank. – Wieviel beträgt dies? – Man schätze, wieviel jemand geben würde für [das Guthaben ihrer] Morgengabe, [die er nur dann erhalten soll,] wenn sie verwitwet oder geschieden wird, während, wenn sie stirbt, ihr Ehemann sie beerbt. Wieso beerbt sie nun ihr Ehemann,
2wenn man sagen wollte, die Bestimmung von Uša habe keine Gültigkeit, sie kann ja ihre Morgengabe vollständig verkaufen!?
3Abajje entgegnete: Wenn sie dies hinsichtlich der Nießbrauchgüter bestimmt haben, sollte dies auch von den Gütern des eisernen Bestandes gelten!?
4Abajje sagte: Da wir vom Werte des Dankes sprechen, so wollen wir darüber auch etwas sagen: Der dafür zu erhaltende Dank gehört der Frau, denn wenn man sagen wollte, er gehöre dem Ehemanne, so sollten doch die Zeugen zu ihr sagen: wir würden dir ja keinen Schaden zugefügt haben, denn wenn du den Dank verkaufen wolltest, würde es ja dein Ehemann erhalten haben. R. Šalman erwiderte: Wegen des Haushaltgewinnes.
5Raba sagte: Die Halakha ist: der dafür zu erhaltende Dank gehört der Frau und der Ehemann erhält den Nießbrauch nicht. – Weshalb? – Die Rabbanan haben ihm die Früchte zuerkannt, nicht aber die Früchte der Früchte.
6Als R. Papa und R. Hona, Sohn des R. Jehošua͑, aus dem Lehrhause kamen, sagten sie: Die Bestimmung von Uša wird auch in einer Mišna gelehrt: Der Zusammenstoß mit einem Sklaven und einer [verheirateten] Frau ist schlimm: wenn jemand sie verletzt, so ist er schuldig, wenn sie aber jemand verletzen, so sind sie frei. Wenn man nun sagen wollte, die Bestimmung von Uša habe keine Gültigkeit, so soll sie doch ihre Nießbrauchgüter verkaufen und bezahlen. –
7Auch wenn die Bestimmung von Uša Gültigkeit hat und sie sie nicht vollständig verkaufen kann, ist ja nach deiner Auffassung einzuwenden: sie kann sie ja um einen Dank verkaufen und bezahlen !? Du mußt also erklären: wenn sie keine hat, ebenso erkläre auch ich: wenn sie keine hat. –
8Soll sie doch ihre Morgengabe um einen Dank verkaufen und bezahlen !? – Hier ist die Ansicht R. Meírs vertreten, welcher sagt, man dürfe seine Frau auch nicht eine Stunde ohne Morgengabe halten. –
9Dies aus dem Grunde, damit es ihm nicht leicht sei, sich von ihr scheiden zu lassen, aber in diesem Falle kann er sich ja von ihr nicht scheiden lassen, denn sobald er sich von ihr scheiden läßt, kommen die Käufer und verlangen von ihm die Morgengabe!? –
10Vielmehr, der Dank besteht nur in Worten, und auf Worte kann [der Verletzte] keinen Anspruch erheben. –
11Wieso denn nicht, es sind ja Worte, die um Denare verkauft werden können!? – Vielmehr, wegen der Lehre Šemuéls, denn Šemuél sagte, wenn jemand seinem Nächsten einen Schuldschein verkauft hat und darauf [auf die Schuld] verzichtet, sei der Verzicht gültig, und selbst der Erbe könne verzichten. –
12Ich will dir sagen, soll sie sie doch zunächst verkaufen und zahlen, und wenn sie später darauf zugunsten des Ehemannes verzichten will, mag sie es tun!? –
13Ich will dir sagen, zugunsten des Ehemannes verzichtet sie entschieden, und [dem Käufer] einen Schaden mit Händen zufügen, darf man nicht.
14Wolltest du einwenden: sie verkaufe sie dem Verletzten um einen Dank, der,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.