Bava Kamma — Blatt 8a

1Hat er Gutes und Schlechtes, so erhält der Geschädigte vom Guten und der Gläubiger und die Frau ihre Morgengabe vom Schlechten.

2Der Mittelsatz lehrt also, daß, wenn er Mittelmäßiges und Schlechtes hat, der Geschädigte und der Gläubiger vom Mittelmäßigen und die Frau ihre Morgengabe vom Schlechten erhalten. Wenn man nun sagen wollte, man schätze seines, so sollte doch sein Mittelmäßiges als Gutes gelten und die Gläubiger auf das Schlechte verwiesen werden!? —

3Hier handelt es sich um den Fall, wenn er auch Gutes besaß und es verkauft hat.

4Ebenso erklärte R. Ḥisda: wenn er auch Gutes besaß und es verkauft hat.

5Dies ist auch einleuchtend. Ein anderes lehrt, daß, wenn er Mittelmäßiges und Schlechtes hat, der Geschädigte vom Mittelmäßigen und der Gläubiger und die Frau ihre Morgengabe vom Schlechten erhalten. [Die Lehren] widersprechen ja einander?

6Wahrscheinlich spricht eine von dem Falle, wenn er Gutes besaß und es verkauft hat, und eine von dem Falle, wenn er Gutes überhaupt nicht hatte.

7Wenn du willst, sage ich: beide sprechen von dem Falle, wenn er Gutes überhaupt nicht hatte, dennoch besteht hier kein Widerspruch, denn eine spricht von dem Falle, wenn sein Mittelmäßiges dem Guten der ganzen Welt gleicht, und eine von dem Falle, wenn sein Mittelmäßiges nicht dem Guten der ganzen Welt gleicht.

8Wenn du aber willst, sage ich: beide sprechen von dem Falle, wenn sein Mittelmäßiges dem Mittelmäßigen der ganzen Welt gleicht, und ihr Streit besteht in folgendem: nach der einen schätze man seines und nach der anderen schätze man das der ganzen Welt.

9Rabina erklärte: Sie streiten über die Lehre U͑las, denn U͑la sagte: Nach der Tora hat der Gläubiger vom Schlechten zu erhalten, denn es heißt:draußen sollst du stehen bleiben, und der Mann, von dem da zu fordern hast, soll dir das Pfand herausbringen, und man pflegt ja das Schlechteste unter seinen Geräten herauszubringen, nur bestimmten sie, daß ein Gläubiger vom Mittelmäßigen erhalte aus dem Grunde, um nicht vor den Geldbedürftigen die Tür zu verschließen.

10Eine hält von der Bestimmung U͑las, und eine hält nichts von der Bestimmung U͑las.

11Die Rabbanan lehrten: Hat er an einen oder an drei gleichzeitig verkauft, so treten sie alle an die Stelle des [früheren] Eigentümers,

12wenn aber nacheinander, so erhalten sie alle ihre Forderung vom letzten; reicht es nicht, so haftet der vorletzte, reicht auch seines nicht, so haftet der vorvorletzte. —

13Wie ist [der Fall], wenn er an einen verkauft hat, zu verstehen:

14wenn gleichzeitig, so sollte doch, wenn sogar bei dreien, wo doch einer dem anderen vorging, alle an Stelle des [früheren] Eigentümers treten, dies um so mehr gelten, wenn er an einen verkauft hat;

15doch wohl also nacheinander.

16Bei dreien erfolgt dies wohl aus dem Grunde, weil jeder [vorangehende] sagen kann: ich habe dir etwas zur Einforderung zurückgelassen,

17ebenso sollte auch einer zu jedem sagen können: ich habe dir etwas zur Einforderung zurückgelassen!? —

18Hier wird von dem Falle gesprochen, wenn er das Gute zuletzt gekauft hat. Ebenso erklärte auch R. Šešeth, wenn er das Gute zuletzt gekauft hat. —

19Demnach sollten sie alle kommen und vom Guten einfordern!? —

20Er kann zu ihnen sagen: wenn ihr mit dem zufrieden seid, was euch zukommt, so ist es recht, wenn aber nicht, so gebe ich den Kaufschein des Schlechten dem Eigentümer zurück, und ihr würdet alle vom Schlechten erhalten. —

21Demnach

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.