Bava Kamma — Blatt 90b

1DIE REGEL HIERBEI IST: ALLES NACH SEINER WÜRDE. R. A͑QIBA SAGT, AUCH DIE ÄRMSTEN IN JISRAÉL BETRACHTE MAN ALS FREIE, DIE IHR VERMÖGEN VERLOREN HABEN, DENN SIE SIND SÖHNE VON ABRAHAM, JIÇḤAQ UND JA͑QOB.

2EINST ENTBLÖSSTE JEMAND EINER FRAU DAS HAUPT AUF DER STRASSE; DA KAM SIE VOR R. A͑QIBA, UND ER VERURTEILTE IHN, AN SIE VIERHUNDERT ZUZ ZU ZAHLEN. DA SPRACH ER: MEISTER, GEWÄHRE MIR EINE FRIST. DA GEWÄHRTE ER IHM EINE FRIST.

3HIERAUF BEOBACHTETE ER SIE VOR DER TÜR IHRES HOFES UND ZERBRACH VOR IHR EINEN KRUG, IN DEM UNGEFÄHR FÜR EINEN ASSAR ÖL WAR. DA ENTBLÖSSTE SIE IHR HAUPT, NAHM DAS ÖL AUF, UND STRICH SICH MIT DER HAND ÜBER DAS HAUPT.

4DIES LIESS ER DURCH ZEUGEN FESTSTELLEN, TRAT VOR R. A͑QIBA UND SPRACH ZU IHM : AN DIESESOLL ICH VIERHUNDERT ZUZ ZAHLEN!?

5ER ERWIDERTE IHM: DEINE WORTE SIND BELANGLOS; WER SICH SELBST VERLETZT, IST FREI, OBGLEICH ER DIES NICHT DARF, WENN ABER ANDERE HIN VERLETZEN, SO SIND SIE SCHULDIG. WER SEINE EIGENEN SETZLINGE ABHAUT, IST FREI, OBGLEICH ER ES NICHT DARF, ANDERE ABER SIND ERSATZPFLICHTIG.

6GEMARA. Sie fragten: Wird hier von einer tyrischen Mine oder von eine Provinzial-Mine gelehrt? –

7Komm und höre: Einst versetzte jemand seinem Nächsten einen Stoß, und als er darauf vor R. Jehuda den Fürsten trat, sprach er zu ihm: Da bin ich, da ist R. Jose der Galiläer; geh, zahle ihm eine tyrische Mine. Hieraus ist also zu entnehmen, daß hier von einer tyrischen Mine gelehrt werde. Schließe hieraus. –

8Was heißt: da bin ich, da ist R. Jose der Galiläer? Wollte man sagen, er meinte es wie folgt : da bin ich, der es gesehen hat, und da ist R. Jose der Galiläer, welcher sagt, es sei eine tyrische Mine [zu zahlen], geh, zahle ihm eine tyrische Mine; demnach kann ein Zeuge Richter sein, dagegen wird gelehrt:

9Wenn das Synedrium gesehen hat, wie jemand einen Menschen getötet hat, so fungiere ein Teil als Zeugen und ein Teil als Richter – so R. Tryphon; R. A͑iqba sagt, alle sind Zeugen, und ein Zeuge kann nicht Richter sein.

10Auch R. Tryphon sagt also nur, daß ein Teil als Zeugen und ein Teil als Richter fungiere, er sagt aber nicht, daß ein Zeuge Richter sein könne!? –

11Diese Lehre bezieht sich auf den Fall, wenn sie es nachts gesehen haben, wo kein Gericht abgehalten werden kann.

12Wenn du aber willst, sage ich: er meinte es wie folgt: da bin ich, der ich der Ansicht R. Jose des Galiläers bin, welcher sagt, es sei eine tyrische Mine zu zahlen, und da sind Zeugen, die gegen dich aussagen; geh, zahle ihm eine tyrische Mine. –

13Ist denn R. A͑qiba der Ansicht, ein Zeuge könne nicht Richter sein,

14es wird ja gelehrt:Und seinen Nächsten mit einem Steine oder der Faust schlägt. Šimo͑n der Temanite sagte: wie die Faust der Gemeinde und den Zeugen vorgelegt werden kann, ebenso auch alles andere, wenn es der Gemeinde und den Zeugen vorgelegt werden kann; ausgenommen ist der Fall, wenn [der Gegenstand] unter der Hand der Zeugen fortgekommen ist.

15R. A͑qiba sprach zu ihm: Hat er ihn denn vor Gericht geschlagen, daß man wissen [Wucht] er ihn geschlagen hat, und auf welche Stelle er ihn geschlagen hat, ob auf den Schenkel oder auf den Lehenspunkt!?

16Oder sollte etwa, wenn jemand einen von der Spitze des Daches oder von der Spitze einer Burg hinabgestoßen hat und er gestorben ist, das Gericht zur Burg oder die Burg zum Gericht gehen!? Oder sollte man, wenn sie eingestürzt ist, sie wieder aufbauen!?

17Vielmehr, wie die Faust den Zeugen vorgelegt werden kann, ebenso auch alles andere, wenn es den Zeugen vorgelegen hat,

18ausgenommen ist der Fall, wenn der Stein unter der Hand des Schlägers fortgekommen ist.

19Hier heißt es also : R. A͑qiba sprach zu ihm: hat er ihn denn vor Gericht geschlagen, daß man wissen könnte, mit welcher [Wucht] er ihn geschlagen hat; wenn er ihn aber in ihrer Gegenwart geschlagen hat, können sie Zeugen und Richter sein!? –

20Er sagte es nur nach der Ansicht Šimo͑n des Temaniten, während er selbst nicht dieser Ansicht ist.

21Die Rabbanan lehrten: Wenn ein nicht verwarnter Ochs jemand getötet und Schaden angerichtet hat, so verurteilt man ihn zum Tode, nicht aber zur Geldentschädigung;

22wenn aber ein verwarnter jemand getötet und Schaden angerichtet hat, so verurteilt man ihn zuerst zur Geldentschädigung und nachher zum Tode. Hat man ihn zuerst zum Tode verurteilt, so verurteile man ihn nicht mehr zur Geldentschädigung. –

23Was ist denn dabei, daß man ihn zuerst zum Tode verurteilt hat, soll man ihn doch nachher zur Geldentschädigung verurteilen!?

24Raba erwiderte: Ich traf die Jünger der Schule Rabhs, die dasaßen und sagten, hier sei die Ansicht R. Šimo͑n des Temaniten vertreten, welcher sagt: wie die Faust der Gemeinde und den Zeugen vorgelegt werden kann;

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.