Bava Kamma — Blatt 91b

1und er lehrt, wer sich selbst verletzt, sei frei, obgleich er dies nicht darf!? – Er sprach zu ihm wie folgt: selbstverständlich ist dies von der Beschämung, da ein Mensch sich beschämen darf, aber dies gilt auch von einer Verletzung, obgleich man sich nicht selbst verletzen darf; wenn aber ein Fremder einen verletzt, so ist er schuldig. –

2Ist es denn verboten, sich selbst zu verletzen, es wird ja gelehrt: Man könnte glauben, wer geschworen hat, sich selber Böses zuzufügen, und es unterlassen hat, sei frei, so heißt es:Böses oder Gutes zu tun, wie das Gute freigestellt ist, ebenso auch das Böse, wenn es freigestellt ist; ich schließe den Fall ein, wenn jemand geschworen hat, sich selber Böses zuzufügen, und dies unterlassen hat!?

3Šemuél erwiderte: Im Fasten zu verweilen. –

4Dementsprechend ist unter ‘anderen Böses zuzufügen’ zu verstehen, sie im Fasten verweilen lassen; wieso kann man andere im Fasten verweilen lassen!? –

5Freilich, wenn er sie in einer Kammer einschließt. –

6Es wird ja aber gelehrt: Was heißt: anderen Böses zufügen? ‘Ich will jenen schlagen, ihm das Gehirn spalten’!? –

7Vielmehr, hierüber streiten Tannaím; einer ist der Ansicht, man dürfe sich selbst nicht verletzen, und einer ist der Ansicht, man dürfe sich selbst wohl verletzen. –

8Wer ist der Autor, welcher sagt, man dürfe sich selbst nicht verletzen? Wollte man sagen, es sei der Autor der folgenden Lehre :Euer eigenes Blut aber will ich rächen. R. Elea͑zar erklärte: Ich werde euer Blut von euch selber fordern.

9Aber vielleicht ist es bei der Tötung anders. –

10Vielmehr, es ist der Autor der folgenden Lehre: Man darf über einen Toten [das Gewand] zerreißen und dies gilt nicht als heidnische Sitte. R. Elea͑zar sagte: Ich hörte, wer über einen Toten [die Gewänder] mehr als nötig zerreißt, erhalte Geißelhiebe wegen des Verbotes des Zerstörens, und um so mehr gilt dies von [einer Schädigung des] Körpers. –

11Vielleicht verhält es sich bei Gewändern anders, weil der Verlust bleibend ist. So nannte R. Joḥanan seine Kleider ‘meine Würde’. Und wenn R. Ḥisda zwischen Dornen und Disteln ging, hob er seine Kleider hoch, indem er sprach: jene genesen, diese genesen nicht!? –

12Vielmehr, es ist der Autor der folgenden Lehre: R. Elea͑zar ha Qappar Berabbi sagte: Es heißt:und schaffe ihm Sühne dafür, daß er sich an der Seele vergangen hat; an wessen Seele hat er sich denn vergangen? Weil er sich dem Weingenusse entzogen hat. Nun ist [ein Schluß] vom Leichteren auf das Schwerere zu folgern: wenn dieser, der sich die Entziehung des Weingenusses auferlegt hat, Sünder heißt, um wieviel mehr derjenige, der sich die Entziehung jeglichen Genusses auferlegt.

13WER SEINE EIGENEN SETZLINGE ABHAUT &C. Rabba b. Bar Ḥana lehrte vor Rabh: [Sagt jemand zu einem:] du hast meinen Ochsen getötet, meine Setzlinge abgehauen, [und erwidert dieser:] du hast mich beauftragt, ihn zu töten, du hast mich beauftragt, sie abzuhauen, so ist er frei. Da sprach dieser zu ihm: Demnach gewährst du ja niemandem das Leben; er ist nicht glaubhaft.

14Jener fragte: Soll ich [diese Lehre] streichen? Dieser erwiderte: Nein, beziehe deine Lehre auf einen Fall, wenn der Ochs zur Tötung oder der Setzling zum Abhauen bestimmt war. –

15Was verlangt ei demnach von ihm!? – Er kann zu ihm sagen: ich wollte selber dieses Gebot ausüben.

16Es wird nämlich gelehrt :So soll er ausschütten &c. und zudecken, wer es ausgeschüttet hat, soll es auch zudecken. Einst ereignete es sich, daß jemand geschlachtet hatte, und ein anderer kam ihm zuvor und deckte [das Blut] zu. Da verurteilte ihn R. Gamliél, an jenen zehn Goldstücke zu zahlen.

17Rabh sagte: Eine Dattelpalme, die einen Kab [Früchte] trägt, darf man nicht niederhauen.

18Man wandte ein: Wieviel muß ein Olivenbaum tragen, um ihn nicht abhauen zu dürfen? Ein Viertel [Kab]!? – Anders verhält es sich bei Oliven, die wertvoll sind.

19R. Ḥanina sagte : Mein Sohn Šikḥath starb nur deshalb, weil er einen Feigenbaum vorzeitig gefällt hat. Rabina sagte: Wenn er aber einen bedeutenden Wert hat, so ist es erlaubt.

20Ebenso wird gelehrt :nur einen Baum, von dem du weißt, darunter ist ein Baum mit eßbaren Früchten zu verstehen; daß er keine eßbaren Früchte trägt, darunter ist ein leerer Baum zu verstehen.

21Wozu heißt es nun: daß er keine eßbaren Früchte trägt, wo doch später alles einbegriffen wird? Daß ein leerer einem Fruchtbaume voran gehe.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.