Bava Kamma — Blatt 93a

1ich will meinen Engel vor dir einhergehen lassen, um dich unterwegs zu behüten.

2Ferner sprach Raba zu Rabba b. Mari: Woher ist das zu entnehmen, was die Leute zu sagen pflegen: hinter einem Begüterten trage Holz nach? Dieser erwiderte: Es heißt:auch Loṭ, der mit Abraham ging, halte Schafe, Rinder und Zelte.

3R. Ḥanan sagte: Wer seinen Nächsten [bei Gott] anklagt, wird zuerst bestraft, denn es heißt:und Saroj sprach zu Abraham: Meine Kränkung fällt dir zur Last, und es heißt :und Abraham ging hin, um wegen Sara zu klagen und sie zu beweinen. Dies jedoch nur dann, wenn er ein irdisches Gericht hat.

4R. Jiçḥaq sagte : Schlimmer ergeht es dem Ankläger als dem Angeklagten. Ebenso wird auch gelehrt: Sowohl der Ankläger als auch der Angeklagte ist einbegriffen, doch wendet man sich an den Ankläger früher als an den Angeklagten.

5Ferner sagte R. Jiçḥaq: Nie sei der Fluch eines Gemeinen gering in deinen Augen; Abimelekh sprach einen Fluch über Sara, und er ging an ihren Kindern in Erfüllung, denn es heißt:siehe, es soll für dich eine Augenhülle sein. Er sprach nämlich zu ihr: Da du mir dies verhüllt und nicht mitgeteilt hast, daß er dein Ehemann ist, und mir diesen Schmerz verursacht hast, so mag es der Wille [Gottes] sein, daß du Kinder blinder Eltern haben sollst; dies ging an ihren Nachkommen in Erfüllung, denn es heißt :als Jiçḥaq alt geworden war und seine Augen stumpf waren, daß er nicht mehr sehen konnte.

6R. Abahu sagte: Stets gehöre ein Mensch zu den Verfolgten und nicht zu den Verfolgern; du hast unter allen Vögeln keinen, der mehr verfolgt wird als Turteltauben und junge Tauben, und nur sie hat die Schrift als für den Altardienst tauglich erklärt.

7WENN JEMAND ZU EINEM SAGT: ‘BLENDE MIR DAS AUGE’ &C. R. Asi b. Ḥama sprach zu Raba: Welchen Unterschied gibt es zwischen dem Anfangsatze und dem Schlußsatze?

8Dieser erwiderte: Im Anfangsatze deshalb, weil ein Mensch niemals [die Verstümmelung] seiner vorstehenden Gliedmaßen verzeiht.

9Jener entgegnete: Man verzeiht ja auch nicht den zugefügten Schmerz, dennoch wird gelehrt, [daß, wenn jemand zu einem sagt:] ‘schlage mich, verwunde mich, mit der Bedingung, daß du frei seiest’, er frei sei!? Da schwieg er.

10Darauf fragte er: Hast du etwas darüber gehört? Jener erwiderte: R. Šešeth erklärte: wegen der Bemakelung der Familie.

11Es wurde auch gelehrt: R. Oša͑ja erklärte: Wegen der Bemakelung der Familie. Raba erklärte: Weil niemand auf seine Gliedmaßen verzichtet.

12R. Joḥanan erklärte: Manches ‘ja’ gleicht einem ‘nein’, und manches ‘nein’ gleicht einem ‘ja’.

13Ebenso wird auch gelehrt: [Sagte jemand:] ‘schlage mich, verwunde mich’, [und auf die Frage,] ob mit der Bedingung frei zu sein, ‘ja’ erwidert, so gilt manches ‘ja’ als ‘nein’. [Sagte jemand:] ‘zerreiße mein Gewand’, [und auf die Frage,] ob mit der Bedingung frei zu sein, ‘nein’ erwidert, so gilt manches ‘nein’ als ‘ja’.

14‘ZERBRICH MEINEN KRUG’, ‘ZERREISSE MEIN GEWAND’, SO IST ER SCHULDIG. Ich will auf einen Widerspruch hinweisen:Zum Aufbewahren, nicht aber zum Verderben; zum Aufbewahren, nicht aber zum Zerreißen; zum Aufbewahren, nicht aber zum Verteilen an die Armen!?

15R. Hona erwiderte: Das ist kein Widerspruch; das eine, wenn es bereits in seine Hand gekommen war, und das andere, wenn es noch nicht in seine Hand gekommen war.

16Rabba sprach zu ihm: Unter zum Aufbewahren ist ja zu verstehen, wenn es bereits in seine Hand gekommen war!?

17Vielmehr, erklärte Rabba, gilt beides von dem Falle, wenn es bereits in seine Hand gekommen war, dennoch besteht hier kein Widerspruch, denn das eine gilt von dem Falle, wenn es in seine Hand zum Aufbewahren gekommen war und das andere von dem Falle, wenn es in seine Hand zum Zerreißen gekommen war.

18Einst wurde ein Almosenbeutel nach Pumbeditha gebracht und R. Joseph gab ihn einem Manne zur Verwahrung; dieser aber beging eine Fahrlässigkeit, und Diebe kamen und stahlen ihn. Da verurteilte ihn R. Joseph [Ersatz zu leisten]. Abajje sprach zu ihm: Es heißt ja: zum Aufbewahren, nicht aber zum Verteilen an die Armen!?

19Dieser erwiderte: Für die Armen vom Pumbeditha sind die Beträge festgesetzt; dies heißt daher: zum Aufbewahren.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.