Bava Kamma — Blatt 94a

1aus Asporaq lehrte, nach der Schule Šammajs seien sie verboten und nach der Schule Hillels seien sie erlaubt. – Was ist der Grund der Schule Šammajs? – Die Schrift sagtauch beide, und dies schließt ihre Umgestaltungen ein. – Und die Schule Hillels!? – Die Schrift sagt diese, nicht aber ihre Umgestaltungen. –

2Und die Schule Šammajs, es heißt ja diese!? – Dies bedeutet: diese, nicht aber die Gehurt derselben. – Und die Schule Hillels!? – Hieraus ist beides zu entnehmen: diese, nicht aber ihre Umgestaltungen, diese, nicht aber die Geburt derselben. –

3Wie erklärt die Schule Hillels das auch!? – Das auch bleibt nach der Schule Hillels unerklärt. –

4Wo lehrte es R. Elie͑zer b. Ja͑qob? –

5Es wird gelehrt: R. Elie͑zer sagte: Wie kann einer, der eine Seá Weizen geraubt, gemahlen, geknetet und gebacken und davon die Teighebe abgesondert hat, darüber den Segen sprechen, er spricht ja keinen Segen, sondern eine Lästerung; darüber heißt es:wer rauht und preist, lästert den Herrn. –

6Wo lehrte es R. Šimo͑n b. Elea͑zar? – Es wird gelehrt: Folgende Regel sagte R. Šimo͑n b. Elea͑zar: Bei jeder Besserung die der Räuber [dem Geraubten] angedeihen ließ, erhält er die Oberhand; wenn er will, erhält er den Mehrwert, wenn er will, sage er: da hast du deines. –

7Wie meint er es? R. Šešeth erwiderte: Er meint es wie folgt: ist eine Wertzunahme eingetreten, so erhält er den Mehrwert, ist eine Wertabnahme eingetreten, so sage er: da hast du deines, denn das Umgeänderte bleibt im bisherigen Besitze. –

8Demnach sollte dies auch von der Wertzunahme gelten!? – Ich will dir sagen, dies ist eine Vorsorge für die Bußfertigen. –

9Wo lehrte es R. Jišma͑él? – Es wird gelehrt: Es ist Gebot, den Eckenlaß vom Halmgetreide abzusondern; hat man ihn nicht vom Halmgetreide abgesondert, so sondere man ihn von den Garben ab; hat man ihn nicht von den Garben abgesondert, so sondere man ihn vom Getreidehaufen ab, bevor man [das Getreide] geworfelt hat;

10hat man es bereits geworfelt, so sondere man auch den Zehnten ab und gebe ihn ihm. Im Namen R. Jišma͑éls sagten sie, man sondere ihn auch vom Teige ab und gebe ihn ihm.

11R. Papa sprach zu Abajje: Haben sich denn all diese Tannaím zusammengetan, um die Halakha nach der Schule Šammajs zu lehren? Dieser erwiderte: Ich meine es wie folgt: die Schulen Šammajs und Hillels streiten darüber nicht.

12Raba entgegnete: Wieso denn, vielleicht ist R. Šimo͑n b. Jehuda dieser Ansicht nur beim Färben, weil man die Farbe durch Natron entfernen kann.

13Und vielleicht ist die Schule Šammajs dieser Ansicht nur in jenem Falle, weil es Gott geweiht werden soll und verächtlich ist.

14Und vielleicht ist R. Elie͑zer b. Ja͑qob dieser Ansicht nur beim Segensspruche, weil es ein mit einem Verbote verbundenes Gebot ist.

15Und vielleicht ist R. Šimo͑n b. Elea͑zar dieser Ansicht nur bei der Wertabnahme, die eingeholt werden kann.

16Und vielleicht ist R. Jišma͑él dieser Ansicht nur beim Eckenlasse, weil es überflüssigerweise zurücklassen heißt. Und wenn man einwenden wollte, es sei hiervon zu folgern, [so ist zu erwidern,] bei den Armengeschenken verhalte es sich anders,

17wie dies auch aus einer Frage R. Jonathans hervorgeht. R. Jonathan fragte nämlich: Was ist der Grund R. Jišma͑éls: ist er der Ansicht, eine Sache werde durch die Änderung nicht angeeignet, oder aber ist er sonst der Ansicht, eine Sache werde durch die Änderung angeeignet, hierbei aber deshalb nicht, weil es überflüssigerweise zurücklassen heißt.

18Und wenn du entscheidest, der Grund R. Jišma͑éls sei, weil er der Ansicht ist, eine Sache werde durch die Änderung nicht angeeignet, [so ist es fraglich,] wozu das überflüssige zurücklassen nötig ist; und wozu ist ferner nach den Rabbanan das überflüssige zurücklassen nötig? –

19Dies ist wegen der folgenden Lehre nötig: Wer seinen Weinberg preisgibt und sich früh aufmacht und ihn abwinzert, ist verpflichtet [zur Zurücklassung] von Abfall, Traubennachlese, Vergessenem und Eckenlaß, aber frei von der Verzehntung.

20R. Jehuda sagte im Namen Šemuéls: Die Halakha ist wie R. Šimo͑n b. Elea͑zar. –

21Kann Šemuél dies denn gesagt haben, Šemuél sagte ja, man schätze weder beim Diebstahl noch beim Raube, sondern nur bei Schädigungen!?

22Allerdings ist dies nach Raba, welcher sagt, R. Šimo͑n b. Elea͑zar sage dies nur von der Wertabnahme, die eingeholt werden kann, kein Widerspruch, denn das, was er sagte, die Halakha sei wie R. Šimo͑n b. Elea͑zar, bezieht sich auf eine Wertabnahme, die eingeholt werden kann, und das, was er dort sagte, man schätze weder beim Diebstahl noch beim Raube, sondern nur bei der Entschädigung, bezieht sich auf eine Wertabnahme, die nicht eingeholt werden kann;

23wie ist es aber nach Abajje zu erklären, welcher sagt, R. Šimo͑n b. Elea͑zar sage es von einer nicht einzuholenden Wertabnahme!? –

24Abajje lehrt es wie folgt: R. Jehuda sagte im Namen Šemuéls:

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.