Bava Kamma — Blatt 96b
1Dies gilt wohl auch in dem Falle, wenn sie geteilt ist. – Nein, anders ist es, wenn sie ganz fehlt, denn sie fehlt ja ganz.
2Manche lesen: Komm und höre: R. Mathon sagte im Namen des R. Jehošua͑ b. Levi: Ist die Doppelspitze geteilt, so ist es ebenso, als fehle sie ganz, und er ist untauglich.
3R. Papa sagte: Wer von seinem Nächsten Lehm geraubt und daraus einen Ziegel gemacht hat, hat ihn nicht geeignet, weil man aus diesem zurück Lehm machen kann; wenn aber einen Ziegel und daraus Lehm gemacht, so hat er ihn geeignet, denn wenn man daraus einen Ziegel macht, so ist er ein ganz anderer, also eine neue Sache.
4Ferner sagte R. Papa: Wer von seinem Nächsten einen Metallklumpen geraubt und daraus Geld gemacht hat, hat ihn nicht geeignet, weil man daraus zurück einen Metallklumpen machen kann; wenn aber Geld, und daraus einen Metallklumpen gemacht hat, so hat er ihn geeignet, denn wenn man daraus zurück Geld macht, so ist es eine ganz neue Sache.
5Wer alte [Münzen durch Putzen] neu gemacht hat, hat sie nicht geeignet; wenn er aber neue alt gemacht hat, so hat er sie geeignet, denn wenn man sie zurück neu macht, bleibt die Dunkelheit dennoch kenntlich.
6DIE REGEL HIERBEI IST: ALLE RÄUBER ZAHLEN NACH [DEM WERTE] BEIM RAUBEN. Was schließt die Rege] ein? – Sie schließt folgende Lehre R. Ilea͑s ein: Wenn jemand ein Lamm gestohlen und es zum Widder geworden ist, oder ein Kalb, und es zum Ochsen geworden ist, so ist die Änderung in seinem Besitze erfolgt und er hat sie geeignet; wenn er sie darauf schlachtet oder verkauft, so schlachtet er seines und verkauft seines.
7Einst raubte jemand ein Paar Ochsen von seinem Nächsten und pflügte und säete mit ihnen; endlich gab er sie [dem Eigentümer] zurück. Als er darauf vor R. Naḥman kam, sprach er zu ihnen: Geht, schätzt ihm den Mehrwert, den sie zugenommen haben.
8Da sprach Raba zu ihm: Haben etwa nur die Ochsen an Wert zugenommen und nicht auch das Grundstück!? Jener erwiderte: Sagte ich denn, daß man ihm alles zuspreche, ich meine nur die Hälfte. Jener entgegnete: Schließlich handelt es sich ja um Geraubtes, das im ursprünglichen Zustande zurückerstattet werden soll, denn wir haben gelernt, alle Räuber haben nach [dem Werte] beim Rauben zu bezahlen!?
9Dieser erwiderte: Habe ich dir etwa nicht gesagt, daß, wenn ich zu Gericht sitze, du mir nichts hineinreden sollst!? Unser Kollege Hona sagte über mich, ich und König Sapor seien Brüder im Rechtsprechen. Dieser Mann ist ein alter Räuber und ich will ihn maßregeln.
10WENN JEMAND EIN VIEH GERAUBT HAT UND ES ALT GEWORDEN IST, EINEN SKLAVEN UND ER ALT GEWORDEN IST, SO HAT ER NACH [DEM WERTE] BEIM RAUBEN ZU BEZAHLEN. R. MEÍR SAGT, BEI EINEM SKLAVEN KÖNNE ER ZU IHM SAGEN: DA HAST DU DEINES.
11WENN JEMAND EINE MÜNZE GERAUBT HAT UND SIE GESPRUNGEN IST, FRÜCHTE UND SIE VERFAULT SIND, ODER WEIN UND ER SAUER GEWORDEN IST, SO HAT ER NACH [DEM WERTE] BEIM RAUBEN ZU BEZAHLEN;
12WENN ABER EINE MÜNZE UND SIE VERRUFEN WORDEN IST, HEBE UND SIE UNREIN GEWORDEN IST, GESÄUERTES UND DARÜBER DAS PESAḤFEST VERSTRICHENIST, EIN VIEH UND DAMIT EINE SÜNDE BEGANGEN WORDENIST, ODER ES FÜR DEN ALTAR UNTAUGLICH GEWORDENIST, ODER ES ZUR STEINIGUNG VERURTEILT WORDENIST, SO KANN ER ZU IHM SAGEN: DA HAST DU DEINES.
13GEMARA. R. Papa sagte: Der [Ausdruck] ‘alt geworden’ ist nicht wörtlich zu verstehen, vielmehr gilt dies auch von dem Falle, wenn es abgemagert ist. – Wir haben es ja aber ‘alt geworden’ gelernt!? – Wenn die Abmagerung dem Altwerden gleicht, wenn es sich nicht wieder erholt.
14Mar Qašiša, Sohn des R. Ḥisda, sprach zu R. Aši: Folgendes sagten sie im Namen R. Joḥanans: selbst wenn jemand ein Lamm gestohlen hat und es zum Widder geworden ist, ein Kalb und es zum Ochsen geworden ist, gilt dies als bei ihm eingetretene Änderung und er hat sie geeignet; wenn er sie darauf schlachtet oder verkauft, so schlachtet er seines und verkauft seines. Da sprach dieser zu ihm: Habe ich dir etwa nicht gesagt, daß du die Personen nicht verwechseln sollst!? Dies wurde im Namen R. Ilea͑s gelehrt.
15R. MEÍR SAGT, BEI EINEM SKLAVEN KÖNNE ER ZU IHM SAGEN: DA HAST DU DEINES. R. Ḥanina b. Evdämi sagte im Namen Rabhs: Die Halakha ist wie R. Meír. – Rabh läßt also die Rabbanan und entscheidet nach R. Meír!? – Ich will dir sagen, eine Barajtha lehrt entgegengesetzt. – Rabh läßt also eine Mišna und stützt sich auf eine Barajtha!? – Rabh lehrt auch die Mišna entgegengesetzt. –
16Was veranlaßt Rabh, wegen der Barajtha die Mišna umzuwenden, sollte er doch im Gegenteil wegen der Mišna die Barajtha umwenden!? – Ich will dir sagen, Rabh wurde die Mišna auch entgegengesetzt gelehrt.
17Wenn du willst, sage ich, eine [Lehre] wegen einer wendet er nicht um, wohl aber eine wegen zwei.
18Es wird nämlich gelehrt: Wenn jemand eine Kuh auf einen Esel getauscht und sie geworfen hat, und ebenso, wenn jemand seine Magd verkauft und sie geboren hat, und der eine sagt, es sei in seinem Besitze erfolgt, und der andere schweigt, so hat er es erworben. Wenn der eine sagt, er wisse es nicht, und der andere sagt, er wisse es nicht, so teilen sie.
19Wenn der eine sagt, in seinem Besitze, und der andere sagt, in seinem Besitze, so schwöre der Verkäufer, daß sie in seinem Besitze geworfen hat, denn in allen Fällen, wo die Tora einen Eid auferlegt hat, muß derjenige schwören, der durch den Eid von der Zahlung befreit wird – so R. Meír.
20Die Weisen sagen, man schwöre weder über Sklaven noch über Grundstücke. –
21Wieso sagt er demnach, die Halakha sei wie R. Meír, er sollte ja sagen, die Halakha sei wie die Rabbanan!? – Er meint es wie folgt: nach eurer entgegengesetzten Lesart ist die Halakha wie R. Meír. –
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.