Bava Mezia — Blatt 100b

1Bei einem Gewände ist es ja ebenso: was der eine fordert, gesteht der andere nicht ein, und was der andere eingesteht, fordert jener nicht!? — Wie R. Papa erklärt hat: wenn es noch angeheftetist, ebenso ist auch hier zu erklären, wenn es noch angeheftet ist.

2R. Hoš͑ja wandte ein: Lehrt er es denn von einem Gewände, er lehrt es ja von einem Sklaven!? Vielmehr, erklärte

3R. Hoš͑ja, wenn er von ihm einen Sklaven mit seinem Gewände oder ein Feld mit den Garben fordert. — Aber immerhin ist ja hinsichtlich des Gewandes einzuwenden: was der eine fordert, gesteht der andere nicht ein, und was der andere eingesteht, fordert jener nicht!? R.Papa erwiderte: Wenn es noch angeheftet ist.

4R. Šešeth wandte ein: Will er uns etwa die Verbindunglehren!? Dies haben wir ja bereits gelernt: Güter, die keine Sicherheitgewähren, werden mit Gütern verbunden, die eine Sicherheitgewähren, auch wegen dieser schwören zu müssen?

5Vielmehr, erklärte R. Šešeth, hier ist die Ansicht R. Meírs vertreten, welcher sagt, ein Sklave gleiche beweglichen Sachen. —

6Aber immerhin ist ja einzuwenden: was der eine fordert, gesteht der andere nicht ein, und was der andere eingesteht, fordert jener nicht!? — Er ist der Ansicht R. Gamliéls, denn wir haben gelernt: Wenn er von ihm Weizen fordert, und der andere ihm Gerste eingesteht, so ist er frei, und nach R. Gamliél schuldig. —

7Aber immerhin heißt dies ja: da hast du es!? Raba erwiderte: Bei einem Sklaven, wenn er ihm die Hand abgehauen hat, bei einem Felde, wenn er auf diesem Gruben, Graben und Höhlen gegrabenhat. —

8Aber wir wissen ja von R. Meír, daß er entgegengesetzter Ansicht ist, denn wir haben gelernt: Wenn jemand ein Vieh geraubt hat und es alt geworden ist, einen Sklaven und er alt geworden ist, so hat er nach [dem Werte] beim Rauben zu bezahlen. R. Meír sagt, bei Sklaven könne er zu ihm sagen: da hast du deines!? —

9Das ist kein Einwand; Rabba b. Abuha wendete es um und lehrte es wie folgt: R. Meír sagt, er habe nach [dem Werte] beim Rauben zu bezahlen, die Weisen sagen, bei Sklaven könne er zu ihm sagen: da hast du deines. —

10Woher ist demnach zu entnehmen, daß R. Meír der Ansicht ist, Grundstücke seien mit Sklaven zu vergleichen, wie man wegen eines Sklaven schwören muß, ebenso muß man auch wegen Grundstücke schwören, vielleicht muß man nur wegen eines Sklaven schwören, nicht aber wegen Grundstücke!? —

11Dies ist nicht einleuchtend, denn es wird gelehrt: Wenn jemand eine Kuh auf einen Esel getauscht und sie geworfen hat, und ebenso wenn jemand seine Magd verkauft und sie geboren hat,

12und der eine sagt, dies sei in seinem Besitze erfolgt, und der andere schweigt, so hat er es erworben.

13Wenn der eine sagt, er wisse es nicht, und der andere sagt, er wisse es nicht, so teilen sie.

14Wenn der eine sagt, in seinem Besitze, und der andere sagt, in seinem Besitze, so schwöre der Verkäufer, daß sie in seinem Besitze geboren hat, denn in allen Fällen, wo die Tora einen Eid auferlegt hat, muß derjenige schwören, der durch den Eid von der Zahlung befreit wird — so R. Meír. Die Weisen sagen, man schwöre weder über Sklaven noch über Grundstücke.

15Demnach ist R. Meír der Ansicht, man schwöre wohl. —

16Wieso dies, vielleicht sagten sie zu ihm ‘ebenso wie’: wie du uns hinsichtlich Grundstücke beipflichtest, ebenso pflichte uns auch hinsichtlich Sklaven bei.

17Dies ist auch zu beweisen, denn wir haben gelernt: R. Meír sagt, es gebe Dinge, die Grundstücken gleichen, und dennoch diesen nicht gleich sind; die Weisen aber pflichten ihm nicht bei. Wenn beispielsweise [der eine sagt:] ich habe dir zehn beladene Weinstöcke übergeben, und der andere ihm erwidert: es waren nur fünf, so ist er, wie R. Meír sagt, [zu schwören] verpflichtet; die Weisen aber sagen, was am Boden haftet, gleichedem Boden.

18Hierzu sagte R. Jose b. Ḥanina: Sie streiten über Trauben, die reif zum Ablesen sind; einer sagt, sie gelten als abgelesen, und einer sagt, sie gelten nicht als abgelesen. —

19Vielmehr, tatsächlich ist nach R. Hoš͑ja zu erklären, wenn du aber einwendest, wozu die Lehre von der Verbindung [nötig sei], so ist sie deshalb nötig; man könnte glauben, das Gewand des Sklaven gleiche dem Sklaven selber, die Garben des Feldes gleichen dem Feldeselber, so lehrt er uns.

20«Wenn der eine sagt, er wisse es nicht, und der andere sagt, er wisse es nicht, so teilen sie.» Also nach Symmachos, welcher sagt, der Betrag, worüber ein Zweifel besteht, sei zu teilen;

21wie ist demnach der Schlußsatz zu erklären: wenn der eine sagt, in seinem Besitze, und der andere sagt, in seinem Besitze, so schwöre der Verkäufer, daß sie in seinem Besitze geboren hat. Wieso soll nach Rabba b. R. Hona, welcher sagt, Symmachos sage dies auch von dem Falle, wenn beide es mit Bestimmtheit behaupten, der Verkäufer schwören, sie sollten ja teilen!? —

22Symmachos pflichtet beiin dem Falle, wenn ein Eid nach der Tora zu leisten ist, wenn er ihr nämlich die Hand abgehauenhat, nach der Erklärung Rabas.

23WENN JEMAND SEINE OLIVENBÄUME ZUM ABHOLZEN VERKAUFT HAT, UND SIE [FRÜCHTE] TRAGEN, DIE WENIGER ALS EIN VIERTEL[LOG ÖL] VON DER SEÁ BRINGEN, SO GEHÖREN SIE DEM EIGENTÜMER DER OLIVENBÄUME;

24WENN SIE ABER MEHR ALS EIN VIERTEL[LOG] VON DER SEÁ BRINGEN, UND DER EINE SAGT, SEINE OLIVENBÄUME HABEN ESGEBRACHT, UND DER ANDERE SAGT, SEIN BODEN HABE ES GEBRACHT, SO TEILEN SIE.

25WENN EINEM EIN STROM SEINE OLIVENBÄUME FORTGERISSEN UND SIE IN DAS FELD SEINES NÄCHSTEN VERSETZT HAT, UND DER EINE SAGT, SEINE OLIVENBÄUME HABEN ES GEBRACHT, UND DER ANDERE SAGT, SEIN BODEN HABE ES GEBRACHT, SO TEILEN SIE.

26GEMARA. Von welchem Falle wird hier gesprochen, sagte er zu ihm, daß er sie sofort abholze, so sollte es doch, auch wenn sie weniger als ein Viertel[log] bringen, dem Eigentümer des Bodens gehören, und sagte er zu ihm, daß er sie abholze, wenn es ihm beliebt, so sollten sie doch dem Eigentümer der Olivenbäume gehören, auch wenn sie ein Viertel[log] bringen!? —

27In dem Falle, wenn er ihm nichts gesagt hat; bei [einem Quantum] weniger als einem Viertel[log] nimmt man es nicht genau, bei einem Viertel[log] nimmt man es genau.

28R. Šimo͑n b. Pazi sagte: Das Viertel[log], von dem sie sprechen, ist zu verstehen,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.