Bava Mezia — Blatt 104a
1du kannst [Wasser] mit einem Eimer heranholen.
2R. Papa sagte: Die ersten beiden Lehrenkönnen vorkommen sowohl bei der Ganzpacht, als auch bei der Quotenpacht, die weiter folgenden aber können, wenn bei der Quotenpacht, nicht bei der Ganzpacht, und wenn bei der Ganzpacht, nicht bei der Quotenpacht vorkommen.
3WENN ER ABER ZU IHM GESAGT HATTE: VERPACHTE MIR DIESES RIESELFELD &C. Weshalb denn, er kann ja zu ihmsagen: ich habe dir nur die Benennungangegeben!? Es wird ja gelehrt: Wenn jemand zu seinem Nächsten gesagt hat, er verkaufe ihm eine Korfläche Ackerland, so hat dieser es erstanden, auch wenn es nur ein Lethekh faßt, denn er hat es ihm nur dem Namen nach verkauft; jedoch nur dann, wenn sie Korfläche genannt wird.
4[Sagte er,] er verkaufe ihm einen Weinberg, so hat dieser ihn erstanden, auch wenn in diesem keine Weinstöcke sind, denn er hat ihn ihm nur dem Namen nach verkauft; jedoch nur dann, wenn er Weinberg genannt wird. [Sagte er,] er verkaufe ihm einen Obstgarten, so hat dieser ihn erstanden, auch wenn in diesem keine Granatäpfel sind, denn er hat ihn ihm nur dem Namen nach verkauft; jedoch nur dann, wenn er Obstgarten genannt wird. [Der Verkäufer] kann zu ihm also sagen, er habe nur die Benennung angegeben, ebenso sollte er auch hierbei sagen können, er habe nur die Benennung angegeben!?
5ŠemuÉl erwiderte: Das ist kein Einwand; eines gilt von dem Falle, wenn es der Verpächter zum Pächter gesagt hat, und eines gilt von dem Falle, wenn es der Pächter zum Verpächter gesagt hat. Wenn es der Verpächter zum Pächter gesagt hat, so meinte er es nur dem Namen nach, wenn es aber der Pächter zum Verpächter gesagt hat, so achtete er darauf.
6Rabina erklärte: Beides gilt von dem Falle, wenn es der Verpächter zum Pächter gesagt hat; wenn es ‘dieses’ heißt, so spricht er ja von dem Falle, wenn er sich in diesem befindet, wozu sagte er noch ‘Rieselfeld’? Ein Rieselfeld im jetzigen Zustande.
7WENN JEMAND VON SEINEM NÄCHSTEN EIN FELD [IN QUOTENPACHT] ÜBERNOMMEN HAT UND ES BRACH LIEGEN LIESS, SO SCHÄTZE MAN, WIEVIEL ES BRINGEN KÖNNTE, UND DANACH ZAHLE ER IHM, DENN ER SCHRIEB IHM FOLGENDES: WENN ICH ES BRACH LIEGEN LASSE UND NICHT BEARBEITE, SO BEZAHLE ICH DIR MIT DEM BESTEN.
8GEMARA. R. Meír richtete sich nach dem volkstümlichen Wortlaute; denn es wird gelehrt: R. Meír sagte: Wenn ich es brach liegen lasse und nicht bearbeite, so bezahle ich dir mit dem Besten.
9R. Jehuda richtete sich nach dem volkstümlichen Wortlaute, denn es wird gelehrt: R. Jehuda sagte: Der Ehemann muß für seine Frau das Opfereines Reichen darbringen, ebenso alle anderen Opfer, zu denen sie verpflichtetist, denn er schrieb ihrfolgendes: jeden Anspruch, den du an mich von früherher hast.
10Hillel der Ältere richtete sich nach dem volkstümlichen Wortlaute, denn es wird gelehrt: Die Leute von Alexandrien trauten sich Frauenan, und als sie unter den Baldachin treten sollten, kamen andere Leute und nahmen sie ihnen weg. Später wollten die Weisen ihre Kinder als unehelich erklären;
11da sprach Hillel der Ältere zu diesen: Holt mir die Eheurkunden eurer Mütter. Als sie ihm diese brachten, fand er, daß in diesen geschrieben stand: Wenn du unter den Baldachin gekommen sein wirst, so sollst du meine Frau sein. Darauf erklärten sie ihre Kinder nicht als unehelich.
12R. Jehošua͑ b. Qorḥa richtete sich nach dem volkstümlichen Wortlaute, denn es wird gelehrt: R. Jehošua͑ b. Qorḥa sagte: Wenn jemand seinem Nächsten [Geld] geborgt hat, so darf er ihn nicht höher pfänden als seine Schuld beträgt, denn [der Schuldner] unterschreibt ihmfolgendes: die Zahlung, die ich dir zu leisten habe, entsprechend diesem [Pfande]. —
13Also nur, wenn er es ihm unterschrieben hat, wenn er es ihm aber nicht unterschrieben hat, eignet er es nicht, und dem widersprechend sagte ja R. Joḥanan, wenn er ihn gepfändet und ihm das Pfand zurückgegeben hat, und [der Schuldner] darauf stirbt, dürfe er es sogar vom Körper seiner Kinder herunterziehen!? —
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.