Bava Mezia — Blatt 109a

1WER VON SEINEM NÄCHSTEN EIN FELD AUF WENIGE JAHRE [IN PACHT] ÜBERNOMMEN HAT, DARF ES NICHT MIT FLACHSBESÄEN, AUCH ERHÄLT ER NICHTS VON DEN BALKEN DER SYKOMOREN. HAT ER ES AUF SIEBEN JAHRE ÜBERNOMMEN, SO DARF ER ES IM ERSTEN JAHRE MIT FLACHS BESÄEN, AUCH BALREN DER SYKOMOREN [ABHAUEN].

2GEMARA. Abajje sagte, von den Balken der Sykomoren erhalte er nichts, wohl aber erhalte er den Mehrwertder Sykomoren; Raba aber sagte, er erhalte auch nicht den Mehrwert der Sykomoren.

3Man wandte ein: Wenn jemand von seinem Nächsten ein Feld [in Pacht] übernommen hat und die Zeit seines Austrittes heranreicht, so schätze man ihm allesein. Doch wohl auch den Mehrwert der Sykomoren!? — Nein, Kräuter und Mangold. —

4Kräuter und Mangold kann er ja ausreißen und mitnehmen!? — Wenn der Markttag noch nicht herangereichtist. —

5Komm und höre: Wenn jemand von seinem Nächsten ein Feld [in Pacht] übernommen hat und das Siebentjahrheranreicht, so schätze man ihm alles ein. — Kann denn das Siebentjahr [die Pacht] des Grundstückes aufheben!? — Lies vielmehr: wenn jemand von seinem Nächsten ein Feld [in Pacht] übernommen hat und das Jobeljahrheranreicht, so schätze man ihm alles ein. —

6Aber kann denn auch das Jobeljahr die Pacht aufheben, der Allbarmherzige sagt ja: für immer!? — Lies vielmehr: wenn jemand von seinem Nächsten ein Feld gekauft hat und das Jobeljahr heranreicht, so schätze man ihm allesein!?

7Wolltest du erwidern, hier seien ebenfalls Kräuter und Mangold zu verstehen, so sind ja Kräuter und Mangold im Jobeljahre Freigut. Doch wohl den Mehrwert der Sykomoren.

8Abajje erklärte es nach Raba: In diesem Falle ist es anders; die Schrift sagt:so soll das verkaufte Haus zurückgehen, das Verkaufte gehtzurück, der Mehrwert aber geht nicht zurück. — Sollte man doch hieraus folgern!? — Hierbei ist es ein richtiger Verkauf, und das Jobeljahr ist eine Enteignung durch den König.

9Einst übernahm R. Papa ein Feld [in Pacht] zu Futtergras und es sproßten in diesem Palmbäumchen hervor. Als er aus diesem austreten sollte, sagte er [zum Eigentümer], daß er ihm auch einen Anteil vom Mehrwertgebe. Da sprach R. Šiša, Sohn des R. Idi, zu R. Papa: Demnach konnte der Meister auch den Mehrwert von dickgewordenen Dattelpalmenverlangen!? Dieser erwiderte: In einem solchen Fallewird [das Feld] nicht dieserhalbübernommen, ich aber habe es dieserhalb übernommen. —

10Also nach Abajje, welcher sagt, er sei auch am Mehrwert der Sykomorenbeteiligt!? — Du kannst auch sagen, nach Raba, denn in jenem Fallehat er keinen Schaden, hierbei aber hatte ich Schaden.

11Jener sprach: Welchen Schaden hattest du? Wohl den Platz des Futtergrases, nimm [Ersatz für] den Platz des Futtergrases und gehe. Dieser erwiderte: Ich würde da Gartensafran gepflanzt haben. Darauf sprach jener: Du hast nun bekundet, daß du mit etwas zu entfernendem gerechnethast, nimm nun deinen Safranund gehe; du hast nur den Ersatz für Holz zu beanspruchen.

12Einst übernahm R. Bebaj b. Abajje ein Feld [in Pacht] und er errichtete ringsum eine Erhöhung, auf der Sperberbäume hervorsproßten. Als er aus diesem austreten sollte, sagte er [zum Eigentümer], daß er ihm den Mehrwert herauszahle. R. Papi sprach: Weil ihr von Gekürztenstammt, redet ihr auch gekürzte Worte; selbst R. Papa sagte es nur von dem Falle, wenn ein Schaden vorliegt, welchen Schaden aber hattest du denn!?

13R Joseph hatte einen Pflanzer, und dieser starb und hinterließ fünf Schwiegersöhne. Da sagte er: Bis jetzt war es einer, jetzt sind es fünf; bis jetzt verließ sich niemand auf den anderen und verursachten mir keinen Schaden, jetzt sind es fünf, die sich auf einander verlassen und mir einen Schaden verursachen. Hierauf sprach er zu ihnen: Wenn ihr den euch zukommenden Mehrwert nehmen und austreten wollt, so ist es recht, wenn aber nicht, so entlasse ich euch ohne Mehrwert.

14R. Jehuda, nach anderen R. Hona, nach anderen R. Naḥman, sagte nämlich, wenn ein Pflanzer stirbt, können seine Erben ohne Mehrwert entlassen werden. Dies ist aber keine Art.

15Einst sagte ein Pflanzer: Wenn durch mich Verlust entsteht, so will ich entlassen sein. Darauf entstand ein Verlust. Da entschied R. Jehuda, er sei zu entlassen, ohne vom Mehrwert zu erhalten. R. Kahana aber sagte, er sei zu entlassen und erhalte vom Mehrwert. Jedoch pflichtet R. Kahana bei, daß, wenn einer gesagt hat: wenn durch mich Verlust entsteht, will ich entlassen sein, ohne vom Mehrwert zu beanspruchen, er zu entlassen sei, ohne vom Mehrwert zu erhalten. Raba aber sagt, dies sei nur eine Zusage, und die Zusage ist nicht bindend. —

16Womit ist es nach Raba hierbei anders als in der Lehre unserer Mišna: wenn ich es brach liegen lasse und nicht bearbeite, so bezahle ichmit dem Besten!? — Da hat er den angerichteten Schadenzu bezahlen, hierbei aber hat man ihm den angerichteten Schaden abzuziehen und den Rest herauszuzahlen.

17Ronja, der Pflanzer Rabinas, hatte Schaden angerichtet und er entließ ihn. Darauf kam jener zu Raba und sprach zu ihm: Sehe doch der Meister, was er mir getan hat! Dieser erwiderte: Er hat dies mit Recht getan. Jener sprach: Er hat mich nicht gewarnt!? Dieser erwiderte: Man braucht nicht zu warnen. Raba vertrat hierbei seine Ansicht, denn Raba sagte, ein Kinderlehrer, ein Pflanzer, ein Schlächter, ein Bader

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.