Bava Mezia — Blatt 111b

1Von deinen Brüdern, ausgenommen sind Fremde; deinem Fremdling, das ist der Proselyt; in deinen Toren, das ist ein Proselyt, der Aasißt.

2Ich weiß dies nur vom Lohne für Menschen, woher wissen wir, auch den Lohn für Vieh und Geräte einzubegreifen? Es heißt: in deinem Lande, alles, was sich in deinem Lande befindet. Wegen dieser aller übertritt man all dieseVerbote.

3Hieraus folgerten sie, sowohl vom Lohne für einen Menschen als auch vom Lohne für Vieh und Geräte gelten [die Vorschriften]: am selben Tage sollst du ihm seinen Lohn geben, und: du sollst den Lohn eines Mietlings nicht übernachten lassen. R. Jose b. R. Jehuda sagt, bei einem Beisaßproselyten gelte [die Vorschrift]: am selben Tage sollst du ihm seinen Lohn geben, nicht aber [die Vorschrift]: du sollst nicht übernachten lassen, und bei Vieh und Geräten gelte nur [die Vorschrift]: du sollst nicht vorenthalten.

4Wessen Ansicht nun: wenn die des ersten Autors, der [die Worte] von deinen Brüdern auslegt, so besteht ja ein Widerspruch hinsichtlich des Beisaßproselyten, und wenn die des R. Jose, so besteht ja ein Widerspruch hinsichtlich Vieh und Geräte!?

5Raba erwiderte: Hier ist die Ansicht des Autors aus der Schule R. Jišma͑éls vertreten, denn in der Schule R. Jišma͑éls wurde gelehrt: Sowohl vom Lohne für einen Menschen als auch vom Lohne für Vieh und für Geräte gelten [die Vorschriften]: am selben Tage sollst du ihm seinen Lohn geben, und: du sollst nicht übernachten lassen; bei einem Beisaßproselyten gilt nur [die Vorschrift:] am selben Tage sollst du ihm seinen Lohn geben, nicht aber [die Vorschrift]: du sollst nicht übernachten lassen. —

6Was ist der Grund des ersten Autors, der [die Worte] von deinen Brüdern auslegt? — Er folgert dies aus [dem Worte] Mietling. R. Jose b. R. Jehuda aber folgert nichts aus [dem Worte] Mietling. —

7Zugegeben, daß er aus [dem Worte] Mietling nichts folgert, aber auch bei Vieh und Geräten sollte man doch schuldig sein wegen [der Vorschrift]: am selben Tage sollst du ihm seinen Lohngeben!? — R. Ḥananja lehrte: Die Schrift sagt:bevor die Sonne untergeht, denn er ist arm; nur wer zu Armut und zu Reichtum gelangenkann, ausgenommen sind Vieh und Geräte, die nicht zu Armut und Reichtum gelangen können. —

8Wofür verwendet der erste Autor [die Worte] denn er ist arm!? — Hieraus folgert er, daß ein Armer einem Reichen vorgehe. — Und R. Jose h. R. Jehuda!? — Dies geht hervor aus [dem Schriftverse]: du sollst nicht vorenthalten den Lohn eines Armen und Bedürftigen. —

9Und der erste Autor!? — Aus dem einen [Schriftverse] ist zu entnehmen, daß ein Armer einem Reichen vorgehe, und aus dem anderen ist zu entnehmen, daß ein Armer einem Bedürftigenvorgehe.

10Und beides ist nötig. Würde er es nur vom Bedürftigen gelehrthaben, so könnte man glauben, weil er zu mahnen sich nicht schämt, nicht aber gelte dies von einem Reichen, der zu mahnen sich schämt. Und würde er es nur von einem Reichen gelehrt haben, so könnte man glauben, weil er es nicht braucht, nicht aber gelte dies von einem Bedürftigen, der es braucht. Daher ist beides nötig. —

11Welcher Ansicht ist unser Autor: legt er [das Wort] Mietlingaus, so sollte dies doch auch von einem Beisaßproselyten gelten, und legt er [das Wort] Mietling nicht aus, woher entnimmt er dieshinsichtlich Vieh und Geräte!? —

12Tatsächlich legt er [das Wort] Mietling nicht aus, nur verhält es sich bei diesen anders; die Schrift sagt: du sollst den Lohn eines Mietlings bei dir nicht bis zum Morgen übernachten lassen, eines jeden, der seinen Arbeitslohn bei dirhat. — Demnach sollte dies doch auch von einem Beisaßproselyten gelten!? — Die Schrift sagt: deines Genossen, deines Genossen, nicht aber eines Beisaßproselyten. —

13Sollte dies auch von Vieh und Geräten gelten!? — Es heißt: bei dir. — Was veranlaßt dich, Vieh und Geräte einzuschließen und einen Beisaßproselyten auszuschließen? — Es ist einleuchtend, daß Vieh und Geräte einzuschließen sind, denn sie sind im Vermögen deines Genossen einbegriffen, dagegen ist der Beisaßproselyt nicht im Vermögen deines Genossen einbegriffen.

14Wofür verwenden der erste Autor, der [die Worte] von deinen Brüdern auslegt, und R. Jose b. R. Jehuda [das Wort] deines Genossen? — Dieses verwenden sie für folgende Lehre: Deines Genossen, nicht aber eines Nichtjuden. — Hinsichtlich eines Nichtjuden ist dies ja aus [den Worten] von deinen Brüdern zu folgern!? —

15Das eine deutet darauf, daß das ihm Vorenthalteneerlaubt ist, und das andere deutet darauf, daß das ihm Geraubteerlaubt ist; er ist der Ansicht, die Beraubung eines Nichtjuden sei erlaubt. Und beides ist nötig. Würde er es nur vom Geraubten gelehrt haben, so könnte man glauben, weil er sich dabeinicht abgemüht hat, nicht aber gilt dies vom Vorenthaltenen, wobei er sich abgemüht hat. Und würde er es nur vom Vorenthaltenen gelehrt haben, so könnte man glauben, weil es noch nicht in seinen Besitz gekommen ist, nicht aber gilt dies vom Geraubten, das bereits in seinem Besitze war. Daher ist beides nötig. —

16Wofür verwendet R. Jose b. R. Jehuda [den Schriftvers:] du sollst den Lohn eines Mietlings bei dir nicht bis zum Morgen übernachten lassen!? — Diesen verwendet er für eine Lehre R. Asis, denn R. Asi sagte: Selbst wenn er ihn gemietet hat, nur eine Rebe zu winzern, übertrete er das Verbot: du sollst nicht übernachten lassen. —

17Und jener!? — Dies geht hervor aus: denn darnach verlangt seine Seele; das, wofür er seine Seele eingesetzthat. —

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.