Bava Mezia — Blatt 112a
1Und der andere!? — Dies verwendet er für folgende Lehre: Denn darnach verlangt seine Seele; weshalb stieg dieser auf die Leiter, hing sich an den Baum und setzte sich der Todesgefahr aus: etwa nicht wegen seines Lohnes?
2Eine andere Erklärung: Denn darnach verlangt seine Seele; wenn jemand den Lohn eines Mietlings zurückhält, so ist es ebenso, als würde er ihm seine Seele nehmen. R. Hona und R. Ḥisda [streiten hierüber]; einer erklärt: die Seele des Räubers, und einer erklärt: die Seele des Beraubten.
3Einer erklärt: die Seele des Räubers, denn es heißt: beraube nicht den Geringen, weil er gering ist, und zermalme nicht den Elenden am Tore, und ferner heißt es:denn der Herr wird ihren Streit führen und wird die, die sie berauben, ihrer Seele berauben. Der andere erklärt: die Seele des Beraubten, denn es heißt:das ist die Art des nach Habe Geizenden, er nimmt die Seele seines Herrn. —
4Wie erklärt jener den Schriftvers: er nimmt die Seele seines Herrn!? — Seines jetzigen Herrn. — Wie erklärt der andere den Schriftvers: er wird die, die sie berauben, ihrer Seele berauben!? — Dies ist eine Begründung: er wird die, die sie berauben, deshalb berauben, weil sie die Seele rauben.
5DIES NUR DANN, WENN [DER ARBEITER] HIN MAHNT, WENN ER IHN ABER NICHT MAHNT, SO ÜBERTRITT ER SIE NICHT. Die Rabbanan lehrten: Du sollst den Lohn eines Mietlings nicht übernachten lassen; man könnte glauben, selbst wenn jener ihn nicht mahnt, so heißt es: bei dir, wenn es an dir liegt.
6Man könnte glauben, auch wenn er nichts hat, so heißt es: bei dir, wenn er sich bei dir befindet. Man könnte glauben, auch wenn er ihn an einen Krämer oder einen Wechsler verweist, so heißt es: bei dir, nicht aber, wenn er ihn an einen Krämer oder einen Wechsler verweist.
7VERWEIST ER IHN AN EINEN KRÄMER ODER EINEN WECHSLER, SO ÜBERTRITT ER SIE NICHT. Sie fragten: Kann er wiederkommenoder nicht? R. Šešeth sagt, er könne nicht wiederkommen, Rabba sagt, er könne wohl wiederkommen.
8Rabba sagte: Dies entnehme ich aus folgendem: er lehrt, daß er [die Vorschriften] nicht übertrete; er übertritt sienicht, wohl aber kann [der Arbeiter] wiederkommen. R. Šešeth aber erklärte: Unter ‘übertritt er sie nicht’ ist zu verstehen, bei ihm gibt es keine Übertretung mehr.
9Sie fragten R. Šešeth: Begeht man bei der Akkordarbeit das Verbot des Übernachtenlassensoder nicht:
10eignet der Handwerker den Mehrwert des Gerätes, somit ist dies ein Darlehen, oder eignet der Handwerker nicht den Mehrwert des Gerätes, somit ist dies eine Lohnarbeit?
11R. Šešeth erwiderte ihnen: Man begeht es. — Es wird ja aber gelehrt, man begehe es nicht!? — Dies gilt von dem Falle, wenn er ihn an einen Krämer oder einen Wechsler verwiesen hat.
12Ihm wäre eine Stütze zu erbringen: Wenn jemand einem Handwerker ein Gewand übergeben und dieser [die Arbeit] beendigt und ihm dies mitgeteilt hat, so begeht er nicht das Verbot des Übernachtenlassens, selbst nach zehn Tagen; hat er es ihm mitten am Tage abgeliefert, so begeht er, sobald die Sonne untergeht, das Verbot des Übernachtenlassens. Wieso begeht er es,
13wenn du sagen wolltest, der Handwerker eigne den Mehrwert des Gerätes!?
14R. Mari, Sohn des R. Kahana, erwiderte: Dies gilt von einem Kleiderwalker. — Wozu gab er es ihm? — Um es geschmeidig zu machen. — Darin besteht ja der Mehrwert!? —
15In dem Falle, wenn er ihn zum Walken gemietet hat, jeden Schlag für eine Maa͑.
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.