Bava Mezia — Blatt 114a
1Freilich ist es seine Obliegenheit, denn es heißt: und dir soll es als Rechtschaffenheit angerechnet werden.
2Sie fragten: Wird für einen Schuldner eine Festsetzung getroffen: ist dies durch [das Wort] arm zu folgern, das auch beim Schätzgelübde gebrauchtwird, oder nicht? —
3Komm und höre: Rabin berichtete folgendes in seinem Briefe: Dies fragte ich all meine Lehrer und sie sagten mir nichts, aber auch folgende Frage wurde gerichtet: Wird eine Festsetzung getroffen für den, der gesagt hat, er spende eine Mine für den Tempelreparaturfonds?
4R. Ja͑qob sagte im Namen des Bar Pada, und R. Jirmeja im Namen Ilphas, dies sei [durch einen Schluß] vom Leichteren auf das Schwerere, vom Gläubiger, zu folgern: wenn man bei einem Gläubiger, wobei [das Pfand] zurückzugeben ist, keine Festsetzungtreffe, um wieviel weniger ist beim Heiligtume, wobei es nicht zurückzugeben ist, eine Festsetzungzu treffen. R. Joḥanan aber sagte, dies sei durch [das Wort] Gelübde zu folgern, das auch beim Schätzgelübde gebraucht wird: wie bei einem Schätzgelübde eine Festsetzung zu treffen ist, ebenso ist auch beim Heiligtume eine Festsetzung zu treffen. —
5Und jene!? — Diesdeutet darauf, daß ernach seinem Wertegeschätzt werde; wie er bei einem Schätzgelübde nach seinem Werte geschätzt wird, ebenso wird er auch beim Heiligtume nach seinem Werte geschätzt. —
6Sollte doch die Festsetzung bei einem Gläubiger [durch einen Schluß] vom Leichteren auf das Schwerere, vom Schätzgelübde, gefolgert werden: wenn beim Schätzgelübde, wobei [das Pfand] nicht zurückzugeben ist, festgesetzt wird, um wieviel mehr ist bei einem Gläubiger, wobei es zurückzugeben ist. festzusetzen!? — Die Schrift sagt: wenn er zu arm ist, um den Schätzungswert zu entrichten, er, nicht aber ein Schuldner. —
7Und jener!? — Dies deutet darauf, daß dies nur dann gilt, wenn er sich vom Anfange bis zum Schlusse in Armut befindet. —
8Sollte doch die Rückgabebeim Heiligtume [durch einen Schluß] vom Leichteren auf das Schwerere, vom Gläubiger, gefolgert werden: wenn bei einem Gläubiger, bei dem keine Festsetzung erfolgt, [das Pfand] zurückzugeben ist, um wieviel mehr ist es beim Heiligtume, zurückzugeben, wobei eine Festsetzung erfolgt!? — Die Schrift sagt:damit er sich in seinem Gewände schlafen lege und dich segne, ausgenommen ist das Heiligtum, das des Segens nicht braucht. —
9Etwa nicht, es heißt ja:du wirst essen und satt sein und segnen &c.!? — Vielmehr, die Schrift sagt: und dir soll es als Rechtschaffenheit angerechnet werden, wer einer Rechtschaffenheit bedarf, ausgenommen ist das Heiligtum, das der Rechtschaffenheit nicht bedarf.
10Einst traf Rabba b. Abuha Elijahu auf einem nichtjüdischen Begräbnisplatze stehen; da fragte er ihn, ob bei einem Gläubiger eine Festsetzung getroffen werde. Dieser erwiderte: Dies ist durch [das Wort] arm zu folgern, das auch beim Schätzgelübde gebraucht wird; bei einem Schätzgelübde heißt es:wenn er zu arm ist, um den Schätzungswert zu entrichten, und bei einem Gläubiger heißt es: wenn dein Bruder verarmt. —
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.