Bava Mezia — Blatt 115a

1Vielmehr, wozu braucht man, wenn man es zurückgebenmuß, es wiederum zu pfänden? Damit [die Schuld] nicht im Siebentjahreverfalle, und damit nicht [das Pfand] seinen Kindern als bewegliches Gutzufalle.

2Also nur dann, wenn er es nachher wiedergepfändethat, sonst aber nicht!?

3R. Ada b. Mathna erwiderte: Du hast sieja berichtigen müssen, berichtige sie wie folgt: wozu braucht man, wenn man es zurückgeben muß, es von vornherein zu pfänden? Damit [die Schuld] im Siebentjahre nicht verfalle und damit nicht [das Pfand] seinen Kindern als bewegliches Gut zufalle.

4Die Rabbanan lehrten:Du darfst nicht in sein Haus hineingehen, um ein Pfand von ihm zu erheben, in sein Haus darfst du nicht hineingehen, wohl aber darfst du in das Haus des Bürgen hineingehen. Ebenso heißt es:nimm sein Kleid, wenn er für einen Fremden gebürgt &c.

5Ferner heißt es:mein Sohn, bist du Bürge geworden für deinen Nächsten, hast du für einen anderen deinen Handschlag gegeben, bist du verstrickt durch die Reden deines Mundes, hast du dich fangen lassen mit den Reden deines Mundes, so tue doch dies, mein Sohn, daß du dich errettest, denn du bist in die Gewalt deines Nächsten geraten; gehe hin, wirf dich nieder und bestürme deinen Nächsten.

6Hat er Geld bei dir, so öffne ihm deine Hand, wenn aber nicht, so bestürme ihn durch Freunde.

7Eine andere Auslegung: In sein Hausdarfst du nicht hineingehen, wohl aber darfst du wegen des Lohnes für Lasttragen, wegen des Lohnes für Eseltreiben, wegen des Lohnes für Logis und wegen des Lohnes für Malarbeitenhineingehen; man könnte glauben, auch wenn man ihn in ein Darlehen umgewandelt hat, so heißt es:irgend einer Forderung.

8EINE WITWE DARF MAN, EINERLEI OB SIE ARM ODER REICH IST, NICHT PFÄNDEN, DENN ES HEISST:du sollst das Gewand einer Witwe nicht pfänden.

9GEMARA. Die Rabbanan lehrten: Eine Witwe darf man, einerlei ob sie arm oder reich ist, nicht pfänden — so R. Jehuda;

10R. Šimo͑n sagt, eine reiche dürfe man pfänden, eine arme dürfe man nicht pfänden, denn man muß ihr [das Pfand] zurückgeben und bringt siein üblen Ruf unter ihren Nachbarinnen. —

11Demnach berücksichtigt R. Jehuda nicht den Grund der Schriftund berücksichtigt R. Šimo͑n wohl den Grund der Schrift, und wir wissen ja von ihnen, daß sie entgegengesetzter Ansicht sind!?

12Es wird nämlich gelehrt:Erdarf sich nicht viele Frauen halten; R. Jehuda sagt, er dürfe sich viele halten, nur daß sie sein Herz nicht abwendigmachen; R. Šimo͑n sagt, selbst eine dürfe er, wenn sie sein Herz abwendig macht, nicht halten, und die Worte: er darf sich nicht viele Frauen halten, gelten von solchen, die sogar Abigajilgleichen. —

13Tatsächlich berücksichtigt R. Jehuda nicht den Grundder Schrift, anders aber ist es hierbei, wo die Schrift den Grund ausdrücklich angibt: er darf sich nicht viele Frauen halten, damit sich nicht abwende; er darf sich deshalb nicht viele Frauen halten, damit [sein Herz] sich nicht abwende. —

14Und R. Šimo͑n!? — Merke, wir berücksichtigen ja überall den Grund der Schrift, so sollte ja der Allbarmherzige geschrieben haben: er soll sich nicht viele halten, und nicht: damit sich nicht abwende, und man würde ja gewußt haben, daß er sich deshalb nicht halten dürfe, damit [sein Herz] sich nichtabwende, wenn es aber dennoch heißt: damit sich nicht abwende, [so besagt dies:] selbst eine, die aber sein Herz abwendig macht, dürfe er nicht nehmen.

15WER EINE MÜHLE PFÄNDET, BEGEHT EIN VERBOT UND IST WEGEN ZWEIER GERÄTE SCHULDIG, DENN ES HEISST:man soll nicht einen Mühlstein und einen Mahlstein pfänden. UND DIES GILT NICHT NUR VON MÜHLSTEIN UND MAHLSTEIN, SONDERN VON JEDER SACHE, MIT DER LEBENSMITTEL BEREITET WERDEN, DENN ES HEISST:denn man pfändet das Leben.

16GEMARA. R. Hona sagte: Wer einen Mühlstein pfändet, erhält zweimal Geißelhiebe, einmal wegen [Pfändung] eines Mühlsteines und einmal wegen: denn man pfändet das Leben; wenn Mühlstein und Mahlstein, so erhält er dreimal Geißelhiebe, wegen des Mühlsteines, wegen des Mahlsteines und wegen: denn man pfändet das Leben.

17R. Jehuda aber sagte: Wer einen Mühlstein pfändet, erhält einmal Geißelhiebe, wenn einen Mahlstein, so erhält er einmal Geißelhiebe, wenn Mühlstein und Mahlstein, so erhält er zweimal Geißelhiebe, und [die Worte:] denn man pfändet das Leben,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.