Bava Mezia — Blatt 116a

1überflüssig sind, und da sie überflüssig sind, so beziehe man sie auf Mühlsteinund Mahlstein,

2hierbei aber sind ja [die Worte:] sondern nur am Feuer gebraten, nicht überflüssig, denn sie sind für folgende Lehre nötig: Zur Zeit, wenn man es gebraten essen muß, darf man es nicht halbroh essen, und zur Zeit, wenn man es nicht gebraten essen muß, ist es auch nicht verboten, es halbroh zu essen.

3Übereinstimmend mit R. Jehuda wird gelehrt: Wer ein Scherenpaar oder ein Rinderpaar pfändet, ist zweimal schuldig; wenn das eine allein oder das andere allein, so ist er nur einmal schuldig.

4Ferner lehrt ein Anderes: Man könnte glauben, wer ein Scherenpaar oder ein Rinderpaar pfändet, sei nur einmal schuldig, so heißt es:man soll nicht einen Mühlstein und einen Mahlstein pfänden, wie Mühlstein und Mahlstein sich dadurch auszeichnen, daß es zwei Geräte sind und zusammen eine Arbeit verrichten, und man ist schuldig wegen des einen besonders und wegen des anderen besonders, ebenso ist man auch in jedem anderen Falle, wenn es zwei Geräte sind, die zusammen eine Arbeit verrichten, schuldig wegen des einen besonders und wegen des anderen besonders.

5Einst pfändete jemand von seinem Nächsten ein Fleischermesser, und als er hierauf vor Abajje kam, sprach er zu ihm: Geh, gib es ihm zurück, denn es ist ein Gegenstand, mit dem Nahrungsmittel bereitet werden, und verklage ihn dann. Raba sagte: Er braucht ihn nicht zu verklagen; er kann soviel verlangen, wieviel dieses wert ist. —

6Womit ist es nach Abajje, der nicht dieser Ansicht ist, hierbei anders als in folgendem Falle? Einst fraßen Ziegen in Nehardea͑ fremde Graupen; da pfändete sie der Eigentümer und verlangte mehr, und der Vater Šemuéls entschied, er könne bis zu ihrem Werte verlangen!? —

7Da waren es keine Dinge, die man zu verleihen oder zu vermietenpflegt. hierbei aber sind es Dinge, die man zu verleihen oder zu vermietenpflegt. R. Hona b. Abin ließ nämlich sagen: Wer von Dingen, die man zu verleihen oder zu vermieten pflegt, behauptet, er habe sie gekauft, ist nicht glaubhaft. —

8Ist Raba denn nicht dieser Ansicht, er ließ ja von Waisen eine Kleiderschereund ein Agadabuch wegnehmen, weil es Dinge sind, die man zu verleihen und zu vermietenpflegt!? — Raba kann dir erwidern: auch ein solchespflegt man nicht zu verleihen, weil es schartig wird.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.