Bava Mezia — Blatt 116b

1WENN EIN HAUS UND EIN SÖLLER, DIE ZWEIEN GEHÖREN, EINGESTÜRZT SIND, SO TEILEN SIE DAS HOLZ, DIE STEINE UND DEN SCHUTT; AUCH ERWÄGE MAN, WELCHE STEINE ZUM ZERBRECHEN GEEIGNET SIND. WENN EINER VON IHNEN MANCHE SEINER STEINE ERKENNT, SO NEHME ER SIE, UND SIE WERDEN IHM ANGERECHNET.

2GEMARA. Wenn er lehrt, daß man erwäge, so ist ja demnach festzustellen, ob es durch den Druck eingestürzt ist oder es durch einen Stoß eingestürzt ist;

3wieso heißt es demnach, daß sie teilen, sollte man doch sehen: ist es durch einen Stoß eingestürzt, so sind die oberen zerbrochen, ist es durch den Druck eingestürzt, so sind die unteren zerbrochen!? —

4In dem Falle, wenn es nachts eingestürzt ist. — Sollte man es morgens sehen!? — Wenn [die Trümmer] fortgeschafft worden sind. — Sollte man doch sehen, wer sie fortgeschafft hat, und ihn fragen!? — Wenn Leute von der Straße sie fortgeschafft und sich entfernt haben. —

5Sollte man doch sehen, in wessen Besitz sie sich befinden, sodann ist der andere Kläger und hat den Beweis zu erbringen!? — In dem Falle, wenn sie sich im beiden gehörigen Hofe oder auf öffentlichem Gebiete befinden. Wenn du aber willst, sage ich: Gemeinschafter nehmen in einem solchen Falle miteinander nicht genau.

6WENN EINER VON IHNEN MANCHE SEINER STEINE ERKENNT &C. Was sagt der andere: erkennt er es an, so ist dies ja selbstverständlich!? — Vielmehr, wenn er sagt, er wisse es nicht. —

7Dies wäre demnach eine Widerlegung R. Naḥmans, denn es wurde gelehrt: [Wenn jemand zu einem sagt:] ich habe bei dir eine Mine, und dieser ihm erwidert: ich weiß es nicht, so ist er, wie R. Hona und R. Jehuda sagen, schuldig, und wie R. Naḥman und R. Joḥanan sagen, frei!? —

8Wie R. Naḥman erklärt hat, wenn es zwischen ihnen zu einem Schwure kommt, ebenso auch hierbei, wenn es zwischen ihnen zu einem Schwure kommt. — In welchem Falle kommt es zwischen ihnen zu einem Schwure? —

9Nach einer Lehre Rabas, denn Raba sagte: [Wenn jemand zu einem sagt:] ich habe bei dir eine Mine, und dieser ihm erwidert: du hast bei mir fünfzig [Zuz], vom übrigen aber weiß ich nichts, so muß er, da er nicht schwören kann, bezahlen.

10UND SIE WERDEN IHM ANGERECHNET. Raba wollte erklären: gegen eine entsprechende Anzahl zerbrochener, demnach ist der im Nachteil, welcher sagt, er wisse nicht;

11da sprach Abajje zu ihm: Im Gegenteil, der andere sollte ja im Nachteil sein, denn wenn er nur diese erkennt und andere nicht, so gehören ihm weiter keinemehr, und alle übrigen gehören diesem.

12Vielmehr, erklärte Abajje, gegen eine entsprechende Anzahl ganzer. — Welchen Nutzen hat er demnach!? — Wenn es breitere Ziegelsteine sind, oder wenn sie aus besserem Lehm sind.

13WENN VON EINEM HAUSE UND EINEM SÖLLER DER SÖLLEREINBRICHT UND DER EIGENTÜMER DES HAUSESIHN NICHT AUSBESSERN WILL, SO KANN DER EIGENTÜMER DES SÖLLERS HINABSTEIGEN UND UNTEN WOHNEN, BIS JENER IHM DEN SÖLLER HERSTELLT.

14R. JOSE SAGT, DER UNTERE GEBE DAS GEBÄLK UND DER OBERE DEN ESTRICH.

15GEMARA. Wieviel muß eingebrochen sein? Rabh sagt, die größere Hälfte, Šemuél sagt, vier [Handbreiten].

16Rabh sagt, die größere Hälfte, nicht aber, wenn vier [Handbreiten], denn man pflegt auch zur Hälfte unten und zur Hälfte oben zu wohnen; Šemuél sagt, vier [Handbreiten], denn man pflegt nicht zur Hälfte unten und zur Hälfte oben zu wohnen. —

17In welchem Falle: sagte erzu ihm ‘diesen Söller’, so ist er ja fort, und sagte er schlechthin ‘einen Söller’, so vermiete er ihm doch einen anderen!?

18Raba erwiderte: In dem Falle, wenn er zu ihm gesagt hat: das ist der Söller, den ich dir vermiete; besteht er, so steige du mit ihm nach oben, steigter nieder, so steige du mit ihm herab. — Wozu braucht dies demnach gelehrt zu werden!?

19Vielmehr, erklärte R. Aši, wenn er zu ihm gesagt hat: ich vermiete dir diesen Söller auf diesem Hause; er hat ihm also das Haus für den Söller verbürgt.

20So erzählte auch Rabin b. R. Ada im Namen R. Jiçḥaqs: Einst sprach jemand zu seinem Nächsten: ich verkaufe dir die Ranke auf diesem Pfirsichbaume, und der Pfirsichbaum wurde fortgerissen. Als die Sache vor R. Ḥija kam, entschied er, daß er ihm einen Pfirsichbaum für die ganze Dauer der Ranke stellen müsse.

21R. Abba b. Mamal fragte:

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.