Bava Mezia — Blatt 117a

1Ist er berechtigt allein zu wohnenwie vorher, oder wohnen sie beide zusammen, denn jener kann zu ihm sagen, er habe ihn ihm nicht dazu vermietet, um selber [seine Wohnung] verlassen zu müssen?

2Und hat er, wenn du entscheidest, sie wohnen da beide, die Türoder das Dach als Durchgang zu benutzen; sagen wir: wie vorher, wie vorher über das Dach, ebenso auch jetzt über das Dach, oder aber kann er zu ihm sagen: das Hinaufsteigen habe ich auf mich genommen, das Hinaufsteigen und Herabsteigenhabe ich auf mich nicht genommen?

3Und wie ist es, wenn du entscheidest, er könne zu ihm sagen, er habe nicht das Hinaufsteigen und Herabsteigen auf sich genommen, wenn zwei Söller sich übereinander befinden? Wenn die obere [Decke] einbricht, so muß er herabsteigen und im unteren wohnen; braucht er aber, wenn die untere einbricht, in den oberen hinaufzusteigen;

4sagen wir, jener könne zu ihm sagen: du hast das Steigen auf einen Söller dem Namen nachauf dich genommen, oder aber hat er nur [das Steigen] auf einen Söller auf sich genommen, nicht aber hat er auf sich das Steigen auf zwei Söller genommen? — Dies bleibt unentschieden.

5R. JOSE SAGT, DER UNTERE GEBE DAS GEBALK &C. Was heißt Gebälk? — R. Jose b. Ḥanina erklärte, Rohr und Weidengeflecht. Justinaerklärte im Namen des R. Šimo͑n b. Laqiš, Bretter. Sie streiten aber nicht; der eine nach dem Brauche seiner Ortschaft und der andere nach dem Brauche seiner Ortschaft.

6Einst waren zwei Leute, von denen einer oben und einer unten wohnte; da wurde der Estrich schadhaft, sodaß, wenn der obere die Hände wusch, das Wasser herablief und dem unteren Schaden verursachte. (Wer hat ihn auszubessern?) R. Ḥija b. Abba sagte, der obere habe ihn auszubessern, und R. Elea͑j sagte im Namen des R. Ḥija b. R. Jose, der untere habe ihn auszubessern. Als Merkzeichen diene dir [der Schriftvers:]und Joseph wurde hinabgebrachtnach Miçrajim.

7Es wäre anzunehmen, daß R. Ḥija b. Abba und R. Elea͑j denselben Streit führen wie R. Jose und die Rabbanan. Derjenige, welcher sagt, der obere müsse ihn ausbessern, ist der Ansicht, der Schädiger habe sich vom Geschädigten zu entfernen, und derjenige, welcher sagt, der untere müsse ihn ausbessern, ist der Ansicht, der Geschädigte habe sich vom Schädiger zu entfernen. —

8Du glaubst wohl, R. Jose und die Rabbanan streiten hierbei über die Schädigung; wir wissen aber von ihnen, daß sie entgegengesetzter Ansicht sind, denn wir haben gelernt: Man entferne einen Baum fünfundzwanzig Ellen vom Brunnen, einen Johannisbrotbaum und die Sykomorefünfzig Ellen, einerlei ob oberhalboder daneben. War der Brunnen früher da, so fälle erihn und ersetze den Wert; war der Baum früher da, so fälle er ihn nicht; ist es zweifelhaft, ob der eine oder der andere früher da war, so fälle er ihn nicht.

9R. Jose sagt, auch wenn der Brunnen früher da war, fälle er ihn nicht, denn der eine gräbt auf seinem Gebiete und der andere pflanzt auf seinem Gebiete. R. Jose ist somit der Ansicht, der Geschädigte habe sich zu entfernen, und die Rabbanan sind der Ansicht, der Schädiger habe sich zu entfernen.

10Wenn man aber annehmen will, daß sie denselben Streit führen wie R. Jose und die Rabbanan, so wird es jener Streitsein. —

11Worin besteht dieser Streitzwischen R. Jose und den Rabbanan? — Sie streiten über die Befestigung des Gebälkes. Die Rabbanan sind der Ansicht, der Estrich diene zur Befestigung des Gebälkes, und die Befestigung des Gebälkes obliegt dem unteren, und R. Jose ist der Ansicht, der Estrich diene nur zum Abgleichen des Fußbodens, und das Abgleichen des Fußbodens obliegt dem oberen. —

12Demist ja aber nicht so, R. Aši sagte ja, als er bei R. Kahana War, sagte man da, R. Jose pflichte hinsichtlich des Falles bei, wenn es seine Pfeilesind!? —

13Das Wasser hatte eine Unterbrechung und lief erst nachher nach unten.

14WENN EIN HAUS UND EIN SÖLLER, DIE ZWEIEN GEHÖREN, EINGESTÜRZT SIND UND DER EIGENTÜMER DES SÖLLERS DEN EIGENTÜMER DES HAUSES ZU BAUENAUFFORDERT UND DIESER NICHT BAUEN WILL, SO KANN DER EIGENTÜMER DES SÖLLERS DAS HAUS AUFBAUEN UND IN DIESEM WOHNEN, BIS JENER IHM SEINE AUSLAGEN ERSETZT.

15R. JEHUDA SAGTE: DIESER WOHNT JA DANN IM HAUSE SEINES NÄCHSTEN UND SOLLTE IHM MIETEZAHLEN! VIELMEHR MUSS DER EIGENTÜMER DES SÖLLERS AUCH DIE OBERE [WOHNUNG] ÜBERDACHEN, WOHNE ABER SOLANGE IM HAUSE, BIS JENER IHM SEINE AUSLAGEN ERSETZT.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.