Bava Mezia — Blatt 11a
1man folgere hinsichtlich eines Fundes vom Scheidebriefe, und einer ist der Ansicht, man folgere nicht hinsichtlich eines Fundes vom Scheidebriefe.
2Wenn du willst, sage ich: bei einer Minderjährigenstimmen alle überein, daß man hinsichtlich eines Fundes vom Scheidebriefe folgere, sie streiten nur über einen Minderjährigen;
3einer ist der Ansicht, man folgere hinsichtlich eines Minderjährigen von einer Minderjährigen, und einer ist der Ansicht, man folgere nicht hinsichtlich eines Minderjährigen von einer Minderjährigen.
4Wenn du aber willst, sage ich: einer sagte das eine und einer sagte das andere, und sie streiten nicht.
5WENN JEMAND ANDERE HINTER EINEM FUNDEHERLAUFEN SIEHT, HINTER EINEM GEBROCHENEN REH, HINTER TAUBEN, DIE NICHT FLIEGENKÖNNEN, UND SAGT: MEIN FELD MÖGE SIE FÜR MICH ERWERBEN, SO HAT ES SIE FÜR IHN ERWORBEN; WENN ABER DAS REH WIE GEWÖHNLICH LÄUFT ODER DIE TAUBEN FLIEGEN, UND ER SAGT: MEIN FELD MÖGE SIE FÜR MICH ERWERBEN, SO HAT ER NICHTS GESAGT.
6GEMARA. R. Jehuda sagte im Namen Šemuéls: Dies jedoch nur dann, wenn er sich neben seinem Felde befindet. –
7Sollte sein Feld sie doch für ihn erwerben, denn R. Jose b. Ḥanina sagte, sein Hof erwerbe für einen, auch wenn er es nicht weiß!? –
8Dies gilt nur von einem gesicherten Hofe, bei einem ungesicherten aber gilt dies nur von dem Falle, wenn man sich danebenbefindet, sonst aber nicht. –
9Woher entnimmst du, daß bei einem ungesicherten Hofe dies nur von dem Falle gelte, wenn er sich daneben befindet, sonst aber nicht? –
10Es wird gelehrt: Man könnte glauben, daß, wenn er sich in der Stadt befindet und sagt: ich weiß, daß die Löhner die Garbe, die ich auf dem Felde habe, vergessen haben, sie soll aber nicht Vergessenes sein, sie nicht Vergessenes sei, so heißt es:wenn du eine Garbe auf dem Felde vergißt, nur wenn du sie auf dem Felde vergißt, nicht aber, wenn in der Stadt.
11Dies widerspricht sich ja selbst, zuerst heißt es: man könnte glauben, sie sei nicht Vergessenes, demnach ist sie Vergessenes, und darauf folgert der Talmud: nur wenn du sie auf dem Felde vergißt, nicht aber, wenn in der Stadt, demnach ist sie kein Vergessenes!?
12Wahrscheinlich meint er es wie folgt: wenn er sich auf dem Felde befindet, so ist [die Garbe], wenn er sie von vornherein vergessen hatte, Vergessenes, und wenn er an sie vorher gedacht und sie nachher vergessen hat, nicht Vergessenes, denn wenn er sich daneben befindet, gilt [das Feld] als Hof, und dieser erwirbt sie für ihn;
13wenn er sich aber in der Stadt befindet, so ist sie, selbst wenn er vorher an sie gedacht und sie nachher vergessen hat, Vergessenes, denn wenn er sich nicht daneben befindet, so ist nichts vorhanden, wodurch er sie erwerben könnte. –
14Woher dies, vielleicht ist es eine Bestimmung der Schrift, daß sie nur dann Vergessenes sei, wenn er sich auf dem Felde befindet, nicht aber, wenn er sich in der Stadtbefindet!? –
15Die Schrift sagt:du sollst nicht umkehren, um sie zu holen, dies schließt das in der Stadt Vergessene ein. –
16Dies ist ja aber als Verbot nötig!? –
17Die Schrift könnte ja sagen: du sollst sie nicht holen, wenn es aber heißt: du sollst nicht umkehren, so schließt dies das in der Stadt Vergessene ein. –
18Aber dies ist ja wegen der folgenden Lehre nötig. Was vor ihmliegt, ist kein Vergessenes, was hinter ihm liegt, ist Vergessenes, weil er umkehrenmuß;
19die Regel hierbei ist: wenn er umkehren muß, so ist es Vergessenes, wenn er nicht umkehren muß, so ist es kein Vergessenes!?
20R. Aši erwiderte: Die Schrift sagt:soll sie sein, dies schließt das in der Stadt Vergessene ein.
21Ebenso sagte auch U͑la, nur wenn er sich neben seinem Felde befindet. Und ebenso sagte auch Rabba b. Bar Ḥana, nur wenn er sich neben seinem Feld befindet.
22R. Abba wandte gegen U͑la ein: Einst reisten R. Gamliél und die Ältesten auf einem Schiffe. Da sprach R. Gamliél: Der Zehnt, den ich zumessen werde, sei Jehošua͑gegeben,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.