Bava Mezia — Blatt 12a
1der Hof ist als Handeinbegriffen, und diese ist nicht geringer als ein Vertreter; bei einem Scheidebriefe ist es eine Benachteiligung, und benachteiligen kann man einen Menschen nur in seiner Anwesenheit, bei einem Geschenke dagegen ist es eine Bevorteilung, und bevorteilen kann man einen Menschen auch in seiner Abwesenheit.
2Der Text. Wenn er andere hinter einem Funde herlaufen sieht &c. R. Jirmeja sagte im Namen R. Joḥanans: Dies nur, wenn er hinter ihnen herlaufen und sie erreichen kann. R. Jirmeja fragte: Wie verhält es sich bei einem Geschenke? R. Abba erkannte es an [und lehrte:] auch wenn er, wenn er hinter ihnen herläuft, sie nicht erreichen kann.
3Raba fragte: Wie ist es, wenn jemand einen Geldbeutel durch die eine Tür hineinwirft und er durch die andere Tür hinausfliegt? Ist es, wenn er im betreffenden Lufträume nicht liegen bleibt, ebenso als würde er da liegenbleiben, oder nicht?
4R. Papa erwiderte Raba, wie manche sagen, erwiderte es R. Ada b. Mathna Raba, und wie manche sagen, erwiderte es Rabina Raba: Dies lehrt ja unsere Mišna: wenn er andere hinter einem Funde herlaufen sieht, und hierzu sagte R. Jirmeja im Namen R. Joḥanans, nur wenn er hinter ihnen herlaufen und sie erreichen kann; darauf bezugnehmend fragte R. Jirmeja, wie es sich bei einem Geschenke verhalte, und R. Abba b. Kahana erkannte es an [und lehrte,] bei einem Geschenke auch in dem Falle, wenn er, wenn er hinter ihnen herläuft, sie nicht erreichen kann.
5Dieser erwiderte: Von Sichfortbewegendemist nichts zu beweisen, wenn es sich fortbewegt, so ist es ebenso als läge es.
6DER FUND SEINES MINDERJÄHRIGEN SOHNES UND SEINER MINDERJÄHRIGEN TOCHTER, DER FUND SEINES KENAA͑NITISCHEN SKLAVEN UND SEINER KENAA͑NITISCHEN MAGD, UND DER FUND SEINER FRAU GEHÖRT IHM. DER FUND SEINES ERWACHSENEN SOHNES UND SEINER ERWACHSENEN TOCHTER, DER FUND SEINES JISRAÉLITISCHEN SKLAVEN UND SEINER JISRAÉLITISCHEN MAGD, UND DER FUND SEINER GESCHIEDENEN FRAU, AUCH WENN SIE IHRE MORGENGABE NOCH NICHT ERHALTEN HAT, GEHÖRT IHNEN SELBER.
7GEMARA. Šemuél sagte: Weshalb sagten sie, der Fund seines minderjährigen Sohnesgehöre seinem Vater? Weil er, wenn er etwas findet, es zu seinem Vater bringt, ohne es in seiner Hand zu behalten. –
8Demnach wäre Šemuél der Ansicht, nach der Tora könne ein Minderjähriger für sich nichts erwerben, und [dem widersprechend] wird gelehrt: Wenn jemand einen Löhnermietet, so darf sein [minderjähriger] Sohn die Nachlese sammeln; wenn er aber die Hälfte, ein Drittel oder ein Viertelerhält, so darf sein Sohn die Nachlese nichtsammeln ; R. Jose sagt, ob so oder so dürfe sein Sohn oder seine Frau die Nachlese sammeln. Hierzu sagte Šemuél, die Halakha sei wie R. Jose.
9Einleuchtend ist es nun, wenn du sagst, ein Minderjähriger habe Besitzrecht, denn demnach sammelt er für sich, und sein Vater erhält es dann von ihm, wenn du aber sagst, ein Minderjähriger habe kein Besitzrecht, so sammelt er ja für seinen Vater, wieso dürfen nun, wo der Vater reich ist, sein [minderjähriger] Sohn oder seine Frau für ihn sammeln!? –
10Šemuél erklärt nur den Grund unseres Autors, er selbst aber ist nicht dieser Ansicht. –
11Ist denn R. Jose der Ansicht, ein Minderjähriger habe nach der Tora Besitzrecht, wir haben ja gelernt: Beim Funde eines Tauben, Blöden oder Minderjährigen hat das Verbot des Raubens Geltung, des Friedens wegen; R. Jose sagt, es sei wirklicher Raub.
12Hierzu sagte R. Ḥisda, wirklicher Raub, rabbanitisch; dies ist von Bedeutung hinsichtlich der Einziehungdurch das Gericht!?
13Vielmehr, erklärte Abajje, hierbei verhält es sich ebenso wie in dem Falle, wenn die Tastenden[das Feld] abgesucht haben: weil die Armen selber sich davon lossagen, denn sie denken, die Kinder von diesem werden es abgesuchthaben.
14R. Ada b. Mathna sprach zu Abajje: Darf man denn einen Löwen auf seinem Felde lagern lassen, damit die Armen ihn sehenund fortlaufen!?
15Vielmehr, erklärte Raba,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.