Bava Mezia — Blatt 21a

1man frage die Zeugen, ob [die Schuld] bezahlt ist oder nicht. –

2Komm und höre: Eine Tilgung, die von Zeugen unterschrieben ist, ist gültig!? – Unter Zeugen sind Zeugen der Bestätigungzu verstehen.

3Dies ist auch einleuchtend, denn im Schlußsatze lehrt er: die aber von Zeugen nicht unterschrieben ist, ist ungültig; was ist nun unter ‘nicht von Zeugen’ zu verstehen: wollte man sagen, wenn gar keine Zeugen vorhanden sind, so braucht ja nicht gelehrt zu werden, daß sie ungültig sei, doch wohl Zeugen der Bestätigung.

4Der Text. Wenn eine Tilgung von Zeugen unterschrieben ist, so müssen die Unterschriften beglaubigt werden; wenn sie nicht von Zeugen unterschrieben ist und von einem Drittenvorgelegt wird, oder wenn sie sich unter den Unterschriften des Schuldscheines befindet, so ist sie gültig.

5Wenn sie von einem Dritten vorgelegt wird, weil der Gläubiger ihm traute; wenn sie sich unter den Unterschriften des Schuldscheines befindet, weil, wenn der Schuldschein nicht bezahlt wäre, er ihn nicht entwertet haben würde.

6FOLGENDE SIND DIE FUNDE, DIE IHM GEHÖREN, UND ANDERE WIEDER, DIE ER AUSRUFEN MUSS.

7FOLGENDE FUNDE GEHÖREN IHM. WENN JEMAND VERSTREUTE FRÜCHTE, VERSTREUTES GELD, GARBENBÜNDEL AUF ÖFFENTLICHEM GEBIETE, FEIGENKUCHEN, BÄCKERBROTE, FISCHGEBINDE, FLEISCHSTÜCKE, WOLLFLOCKEN, WIE SIE AUS IHREM LANDE KOMMEN, FLACHSBÜNDEL ODER PURPURSTREIFEN FINDET, SO GEHÖREN SIE IHM – SO R. MEÍR.

8R. JEHUDA SAGT, ALLES, WORAN AUSSERGEWÖHNLIGHES IST, MUSS ER AUSRUFEN; WENN ER BEISPIELSWEISE EINEN FEIGENKUCHEN FINDET, IN DEM EINE SCHERBE IST, ODER EINEN LAIB BROT, IN DEM GELD SICH BEFINDET.

9R. ŠIMO͑N B. ELEA͑ZAR SAGT, HANDELSWARE BRAUCHT MAN NICHT AUSZURUFEN.

10GEMARA. WENN JEMAND VERSTREUTE FRÜCHTE &C. FINDET. Wieviel? R. Jiçḥaq erwiderte: Einen Kab auf [einer Fläche von] vier Ellen. –

11In welchem Falle: liegen sie wie hingefallen, so sollte dies doch auch dann gelten, wenn es mehr sind, liegen sie wie hingelegt, so sollte dies auch dann nicht gelten, wenn es weniger sind!?

12R. U͑qaba b. Ḥama erwiderte: Hier wird von der Sammelzeit der Tennen gesprochen. [Das Einsammeln] von einem Kab auf [einer Fläche von] vier Ellen ist mühsam, und da niemand sich der Mühe hingibt, umzukehren und sie zu holen, so gibt [der Eigentümer] sie preis; wenn sie sich aber auf einem kleinerer Räume befinden, so gibt man sich der Mühe hin, umzukehren und sie zu holen, und gibt sie nicht preis.

13R. Jirmeja fragte: Wie verhält es sich mit einem halben Kab auf [einer Fläche von] zwei Ellen; erfolgt diesbei einem Kab auf [einer Fläche von] vier Ellen aus dem Grunde, weil [das Einsammeln] mühsam ist, somit gibt [der Eigentümer] einen halben Kab auf [einer Fläche von] zwei Ellen, wobei [das Einsammeln] nicht mühsam ist, nicht preis, oder weil sie nicht von Wertsind, und um so mehr gibt er einen halben Kab auf [einer Fläche von] zwei Ellen preis, der noch weniger wert ist?

14Wie verhält es sich ferner mit zwei Kab auf [einer Fläche von] acht Ellen; erfolgt dies bei einem Kab auf [einer Fläche von] vier Ellen aus dem Grunde, weil [das Einsammeln] mühsam ist, und um so mehr gibt er zwei Kab auf [einer Fläche von] acht Ellen preis, wobei [das Einsammeln] noch mühsamer ist, oder weil sie nicht von Wert sind, dagegen aber gibt er zwei Kab auf [einer Fläche von] acht Ellen nicht preis, da sie bedeutenderen Wert haben?

15Wie verhält es sich ferner mit einem Kab Mohn auf [einer Fläche von] vier Ellen; erfolgt dies bei einem Kab auf [einer Fläche von] vier Ellen aus dem Grunde, weil sie nicht von Wert sind, den Mohn aber, der wertvoll ist, gibt er nicht preis, oder weil [das Einsammeln] mühsam ist, und um so mehr gibt er den Mohn preis, bei dem dies noch mühsamer ist?

16Wie verhält es sich ferner mit einem Kab Datteln oder einem Kab Granatäpfel auf [einer Fläche von] vier Ellen; erfolgt dies bei einem Kab auf [einer Fläche von] vier Ellen aus dem Grunde, weil sie nicht von Wert sind, und da ein Kab Datteln oder Granatäpfel auf vier Ellen ebenfalls nicht von Wert sind, gibt er sie preis,

17oder weil [das Einsammeln] mühsam ist, und da dies bei einem Kab Datteln oder Granatäpfeln nicht mühsam ist, gibt er sie nicht preis? – Dies bleibt unentschieden.

18Es wurde gelehrt:

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.