Bava Mezia — Blatt 21b

1Die unbewußte Desperationgilt, wie Abajje sagt, nicht als Desperation, und wie Raba sagt, wohl als Desperation.

2Bei einer Sache, an der ein Kennzeichen ist, stimmen alle überein, daß sie nicht als Desperation gelte; und auch wenn man spätervon ihm gehört hat, daß er sie aufgegeben hat, gilt dies nicht als Desperation, weil [die Sache] in den Besitz [des Finders] auf verbotene Weise gekommen ist, denn hätte er gewußt, daß er sie verloren hat, würde er sie nicht aufgegeben haben, vielmehr würde er sich gesagt haben: ich habe daran ein Kennzeichen, und wenn ich es nenne, erhalte ich sie zurück.

3Was das Meer durch die Flut und der Strom durch das Austreten ausspült, hat der Allbarmherzige, auch wenn ein Kennzeichen daran ist, freigegeben, wie wir weitererklären werden.

4Sie streiten nur über eine Sache, an der kein Kennzeichen vorhanden ist. Abajje sagt, bei dieser gebe es keine Desperation, denn er wußte ja nicht, daß er sie verlorenhat, und Raba sagt, bei dieser gebe es wohl eine Desperation. Da er sich davon lossagt, sobald er merkt, daß er sie verloren hat, weil er kein Kennzeichen daran hat, so gilt die Desperation von jetztab. –

5Komm und höre: Verstreute Früchte. Jener wußte ja nicht, daß er sie verloren hat!? – R. U͑qaba b. Ḥama erklärte ja, hier werde von der Sammelzeit der Tennen gesprochen; der Verlust ist bekannt. –

6Komm und höre: Verstreutes Geld &c. so gehören sie ihm. Weshalb denn, jener merkte ja nicht, daß er es verloren hat!? – Dies nach R. Jiçḥaq, der sagt, ein Mensch pflege stets seinen Geldbeutel zu betasten; auch hierbei ist zu berücksichtigen, ein Mensch pflege stets seinen Geldbeutel zu betasten. –

7Komm und höre: Feigenkuchen und Bäckerbrote &c. so gehören sie ihm. Weshalb denn, jener merkte ja nicht, daß er sie verloren hat!? – Auch bei diesen merkt man dies, weil sie schwer sind. –

8Komm und höre: Purpurstreifen &c. so gehören sie ihm. Weshalb denn, jener wußte ja nicht, daß er sie verloren hat!? – Auch diese pflegt man, da sie wertvoll sind, zu beobachten, nach der Erklärung R. Jiçḥaqs. –

9Komm und höre: Wenn jemand Geld in Bet- oder Lehrhäusern findet oder an irgend einer anderen Stelle, wo die Menge verkehrt, so gehört es ihm, weil der Eigentümer es aufgegeben hat. Dieser merkte ja nicht, daß er es verloren hat!? R. Jiçḥaq erwiderte: Ein Mensch pflegt stets seinen Geldbeutel zu betasten. –

10Komm und höre: Von wann an ist die Nachlesejedem Menschen erlaubt? Wenn die Tastenden[das Feld] abgesucht haben. Und auf unsere Frage, wer die Tastenden seien, erwiderte R. Joḥanan, Greise, die an der Krücke gehen, und Reš Laqiš erwiderte, Sammler hinter Sammlern;

11weshalbnun, zugegeben daß die Armen dieses Ortes es aufgegeben haben, aber es gibt ja Arme auch in anderen Orten, diees nicht aufgegeben haben!? – Ich will dir sagen, da Arme in diesem Orte vorhanden sind, so geben es die Armen anderer Orte von vornherein auf, denn sie sagen, die Armen dieses Ortes werden [das Feld] abgesucht haben. –

12Komm und höre: Geschnittene Feigen am Wege, selbst neben einem Felde mit geschnittenen Feigen, oder unter einem über den Weg sich neigenden Feigenbaume gefundene Feigen sind nicht als Raub verboten und frei von der Verzehntung. Oliven und Johannisbrot sind verboten.

13Allerdings ist vom Anfangsatzekein Einwand gegen Abajje zu erheben, denn diesesind wertvoll und man beobachtet sie stets, und auch von Feigen weiß man, daß sie abfallen,

14vom Schlußsatze aber ist ja ein Einwand gegen Raba zu erheben, denn dieser lehrt, Oliven und Johannisbrot seienverboten!? R. Abahu erwiderte: Anders verhält es sich bei Oliven, die man am Aussehen erkennt, und auch wenn sie herabgefallen sind, weiß man, daß sie diesem oder jenem gehören. –

15Demnach sollte dies doch auch vom Anfangsatze gelten!? R.Papa erwiderte: Eine Feige wird beim Herabfallen beschmutzt. –

16Komm und höre: Wenn ein Dieb etwas von einem genommen und einem anderen gegeben hat, ebenso wenn ein Räuber etwas von einem genommen und einem anderen gegeben hat,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.