Bava Mezia — Blatt 22a

1und ebenso wenn der Jardenetwas von einem genommen und einem anderen gegeben hat, so ist, was er genommen hat, genommen, und was er gegeben hat, gegeben.

2Einleuchtend ist dies bei einem Räuber und dem Jarden, denn [der Eigentümer] sah es und gab es auf, wieso aber bei einem Diebe, hat er ihn denn gesehen, um es aufgeben zu können!? R.Papa erwiderte: Dies gilt von einem bewaffneten Wegelagerer. – Demnach ist er ja identisch mit einem Räuber!? – Es gibt zwei Arten Räuber. –

3Komm und höre: Wenn ein Strom jemandem Balken, Holz oder Steine fortgeschwemmt und auf das Feld eines anderen gebracht hat, so gehören sie diesem, weil der Eigentümer sie aufgegebenhat. Nur, wenn er sich losgesagt hat, sonst aber nicht!? – Hier handelt es sich um den Fall, wenn er sie retten kann. –

4Wie ist demnach der Schlußsatz zu erklären: wenn aber der Eigentümer hinterher läuft, so muß er sie zurückgeben. Wenn er sie retten kann, gilt dies ja nicht nur von dem Falle, wenn er hinterher läuft, dies gilt ja auch von dem Falle, wenn er nicht hinterher läuft!? – Hier handelt es sich um den Fall, wenn er sie nur mit Mühe retten kann; läuft er hinterher, so hat er sie nicht preisgegeben, läuft er nicht hinterher, so hat er sie preisgegeben. –

5Komm und höre: Von welchem Falle sagten sie, die Absonderung der Hebe ohne Wissen [des Hausherrn] sei gültig? Wenn jemand ohne Inkenntnissetzung sich in das Feld eines anderen begibt, und da [Früchte] einsammelt und die Hebe absondert, so ist die Absonderung der Hebe, wenn [der Hausherr] es übel nimmt und als Raub betrachtet, ungültig, wenn aber nicht, gültig.

6Woher kann er wissen, ob [der Hausherr] es übel nimmt und als Raub betrachtet oder nicht? Wenn der Hausherr, als er herankam und ihn traf, zu ihm sagte: du solltest zu den besseren [Früchten] gehen, so ist, wenn bessere vorhanden sind, die Absonderung der Hebe gültig, wenn aber nicht, ungültig; wenn aber der Hausherr selber sammelt und hinzufügt, so ist die Absonderung der Hebe auf jeden Fall gültig.

7Wieso istnun, wenn bessere vorhanden sind, die Absonderung der Hebe gültig, zur Zeit der Absonderung wußte er es ja nicht!? Raba erklärte nach Abajje: Wenn er ihn zum Vertreter gemacht hat.

8Dies ist auch einleuchtend; wieso wäre, wenn man sagen wollte, er habe ihn nicht zum Vertreter gemacht, die Absonderung der Hebe gültig, der Allbarmherzige sagt ja:ihr, auch ihr, dies schließt einen Vertreter ein, und wie es durch ihn selbst mit Wissen erfolgt, ebenso muß es auch durch einen Vertreter mit Wissen erfolgen.

9Vielmehr handelt es sich hier um den Fall, wenn er ihn zum Vertreter gemacht und ihn die Hebe abzusondern beauftragt hat, jedoch nicht gesagt hat: sondere von diesen ab. Gewöhnlich pflegt der Hausherr die Hebe von den mittelmäßigen abzusondern, dieser aber sonderte sie von den guten ab; daher ist, wenn der Hausherr, als er herankam und ihn traf, zu ihm sagte: du solltest zu den besseren [Früchten] gehen, die Absonderung der Hebe, wenn bessere vorhanden sind, gültig, wenn aber nicht, ungültig.

10Einst kamen Amemar, Mar Zuṭra und R. Aši in den Obstgarten des Mari b. Isaq, und sein Quotenpächter holte Datteln und Granatäpfel und setzte ihnen vor. Amemar und R. Aši aßen von diesen, Mar Zuṭra aber aß nicht. Währenddessen kam Mari b. Isaq und traf sie an; da sprach er zu seinem Quotenpächter: Weshalb hast du für die Gelehrten nicht von jenen besseren geholt!?

11Hierauf sprachen Amemar und R. Aši zu Mar Zuṭra: Weshalb ißt der Meister jetzt nicht, es wird ja gelehrt, wenn bessere vorhanden sind, sei die Absonderung der Hebe gültig!? Da erwiderte er ihnen: So sagte Raba: [die Bemerkung:] du solltest zu den besseren gehen, ist zu berücksichtigen nur bei der Hebe, weil dies eine gottgefällige Handlung ist, und er dies auch wünscht, hierbei aber kann er es ja aus Artigkeit gesagt haben.

12Komm und höre: Wenn der Tau sich auf diesennoch befindet und dies ihm erwünscht ist, so heißt dies:wenn gegeben wird; sind sie bereitstrocken, so heißt dies, obgleich es ihm erwünscht war,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.