Bava Mezia — Blatt 24a
1und bei der Gastfreundschaft. Und [auf die Frage,] in welcher Hinsicht dies von Bedeutung sei, erwiderte Mar Zuṭra, hinsichtlich der Rückgabe eines Fundes auf Grund des Wiedererkennens: weiß man von ihm, daß er nur bei diesen drei Dingen [von der Wahrheit] abweicht, gebe man ihn ihm zurück, und weicht er auch bei anderen Dingen [von der Wahrheit] ab, so gebe man ihn ihm nicht zurück.
2Mar Zuṭra dem Frommen wurde einst ein silberner Becher aus seiner Herberge gestohlen, und als er darauf bemerkte, wie ein Jünger sich die Hände wusch und sie am Gewande eines anderen abtrocknete, sprach er: Der ist es, denn er schont nicht das Eigentum seines Nächsten. Hierauf band man ihn, und er gestand es ein.
3Es wird gelehrt: R. Šimo͑n b. Elea͑zar pflichtet bei, daß man neue Geräte, an denen das Auge sich gesättigt hat, ausrufen müsse. Folgende sind neue Geräte, an denen das Auge sich nicht gesättigt hat, die man nicht auszurufen braucht: beispielsweise Stangen, Näh- oder Stricknadeln oder Bündel Äxte. Diese alle, von denen sie sprechen, sind nur dann erlaubt, wenn man einzelne findet, wenn aber zwei, so muß man sie ausrufen. –
4Was sind ‘badde’ [Stangen]?- – Stengel, denn alles, woran etwas hängt, heißt Stengel [bad], wie wir auch dortgelernt haben: ein Blatt an einem Stengel [bad].
5Ferner sagte R. Šimo͑n b. Elea͑zar: Wenn jemand etwas von einem Löwen, einem Bären, einem Leoparden, einem Panther, von der Flut des Meeres oder von der Überschwemmung des Stromes rettet, oder wenn jemand etwas auf öffentlichen Straßen, großen Plätzen oder auf sonst einem Platze, wo die Menge verkehrt, findet, so gehört es ihm, weil der Eigentümer es aufgegeben hat.
6Sie fragten: Sagte R. Šimo͑n b. Elea͑zar esnur von dem Falle, wenn die Mehrheit [der Einwohner] aus Nichtjuden besteht, nicht aber wenn die Mehrheit aus Jisraéliten besteht, oder sagte er es auch von dem Falle, wenn die Mehrheit aus Jisraéliten besteht?
7Und wenn du entscheidest, er sage es auch von dem Falle, wenn die Mehrheit aus Jisraéliten besteht: streiten die Rabbanan gegen ihn oder nicht?
8Und wenn du entscheidest, sie streiten gegen ihn, so streiten sie entschieden hinsichtlich des Falles, wenn die Mehrheit aus Jisraéliten besteht, aber streiten sie auch hinsichtlich des Falles, wenn die Mehrheit aus Nichtjuden besteht, oder nicht?
9Und ist, wenn du entscheidest, sie streiten auch über den Fall, wenn die Mehrheit aus Nichtjuden besteht, die Halakha wie er oder nicht?
10Und gilt dies, wenn du entscheidest, die Halakha sei wie er, nur in dem Falle, wenn die Mehrheit aus Nichtjuden besteht, oder auch dann, wenn sie aus Jisraéliten besteht? –
11Komm und höre: Wenn jemand in Bet- und Lehrhäusern oder an irgend einem anderen Orte, wo die Menge zu verkehren pflegt, Geld findet, so gehört es ihm, weil der Eigentümer es aufgegeben hat. Derjenige, welcher sagt, man richte sich nach der Mehrheit, ist ja R. Šimo͑n b. Elea͑zar, somit ist hieraus zu entnehmen, daß er dies auch von dem Falle sagt, wenn die Mehrheit aus Jisraéliten besteht. –
12Hier handelt es sich um den Fall, wenn es verstreutist. – Wenn verstreut, braucht es ja nicht von dem Falle gelehrt zu werden, wenn die Menge da verkehrt, dies gilt ja auch von dem Falle, wenn die Menge da nicht verkehrt!? –
13Vielmehr, tatsächlich wenn es zusammengehäuft ist, nur wird hier von nichtjüdischen Bethäusern gesprochen. – Wie ist dies aber hinsichtlich der Lehrhäuser zu erklären!? – Unsere Lehrhäuser, in denen Nichtjuden weilen. – Da du nun auf diese [Erklärung] gekommen bist, so ist auch hinsichtlich der Bethäuser zu erklären, wenn sie uns gehören und Nichtjuden da weilen. –
14Komm und höre: Wenn er etwas findet, muß er es, wenn die Mehrheit aus Jisraéliten besteht, ausrufen, wenn aber aus Nichtjuden, so braucht er es nicht auszurufen. Derjenige, welcher sagt, man richte sich nach der Mehrheit, ist ja R. Šimo͑n b. Elea͑zar, somit ist hieraus zu entnehmen, daß R. Šimo͑n b. Elea͑zar dies nur von dem Falle sagt, wenn die Mehrheit aus Nichtjuden besteht, nicht aber, wenn sie aus Jisraéliten besteht. –
15Nein, hier ist die Ansicht der Rabbanan vertreten. – Demnach wäre ja hieraus zu entnehmen, daß die Rabbanan R. Šimo͑n b. Elea͑zar beipflichten in dem Falle, wenn die Mehrheit aus Nichtjuden besteht!? –
16Vielmehr, tatsächlich ist hier die Ansicht des R. Šimo͑n b. Elea͑zar vertreten, auch gilt dies von dem Falle, wenn die Mehrheit aus Jisraéliten besteht, nur handelt es sich hier um den Fall, wenn es versteckt war. – Wieso kommt er zu diesem, wenn es versteckt war, wir haben ja gelernt, wer ein Gerät auf einem Misthaufen findet, darf es, wenn es zugedeckt ist, nicht berühren, und wenn es aufgedeckt ist, nehme er es mit und rufe es aus!? –
17Wie R. Papa erklärt hat, wenn der Misthaufen nicht abgeräumt zu werden pflegt, und [der Eigentümer] ihn abzuräumen sich überlegt hat, ebenso wird auch hierbei von einem Misthaufen gesprochen, der nicht abgeräumt zu werden pflegt, und [der Eigentümer] ihn abzuräumensich überlegt hat.
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.