Bava Mezia — Blatt 24b

1Wenn du aber willst, sage ich: tatsächlich ist hier die Ansicht der Rabbanan vertreten, er lehrt jaaber nicht, es gehöre ihm, er lehrt nur, daß er es nicht auszurufenbrauche; er lasse es liegen, und wenn ein Jisraélit kommt und ein Kennzeichen angibt, so erhält er es. –

2Komm und höre: R. Asi sagte: Wenn jemand ein Faß Wein findet in einer Stadt, die in der Mehrzahl aus Nichtjuden besteht, so ist es als Fund erlaubtund zur Nutznießung verboten; wenn ein Jisraélit kommt und ein Kennzeichen angibt, so ist es für den Finder zum Trinkenerlaubt.

3Doch wohl nach R. Šimo͑nb. Elea͑zar, somit ist hieraus zu entnehmen, daß R. Šimo͑n b. Elea͑zar es nur von dem Falle sagt, wenn die Mehrheit aus Nichtjuden besteht, nicht aber, wenn die Mehrheit aus Jisraéliten besteht. – Nein, tatsächlich, kann ich dir erwidern, sagt dies R. Šimo͑n b. Elea͑zar auch von dem Falle, wenn die Mehrheit aus Jisraéliten besteht, nur ist R. Asi seiner Ansicht in dem einen Falle und streitet gegen ihn beim anderen Falle. –

4Zu welchem Zwecke ist es als Fund erlaubt, wenn die Nutznießung verboten ist!? R. Aši erwiderte: Wegen des Gefäßes.

5Einst fand jemand im Flusse Biran vier Zuz, die in einem Tuche eingebunden waren. Als er darauf vor R. Jehuda kam, sprach dieser zu ihm: Geh, rufe sie aus. – Dies ist ja gleichsam aus der Flut des Meeres!? – Anders verhält es sich beim Flusse Biran, da in diesem sich Hindernissebefinden, so gab sie [der Eigentümer] nicht auf. – Die Mehrheitbesteht ja aber aus Nichtjuden, somit ist hieraus zu entnehmen, daß die Halakha nicht wie R. Šimo͑n b. Elea͑zar ist, auch wenn die Mehrheit aus Nichtjuden besteht? – Anders verhält es sich beim Flusse Biran, den Jisraéliten absperren und Jisraéliten ausbaggern; da Jisraéliten ihn absperren, so hatte sie wahrscheinlich ein Jisraélit verloren, und da Jisraéliten ihn ausbaggern, so sagte er sich davon nicht los.

6R. Jehuda begleitete einst Mar Šemuél in der Gräupnerstraße; da fragte er ihn: Wie ist es, wenn jemand hier einen Geldbeutel findet? Dieser erwiderte: So gehört er ihm. – Wie ist es, wenn ein Jisraélit kommt und ein Kennzeichen angibt? Dieser erwiderte: So muß er ihn zurückgeben. – Beides!? Dieser erwiderte: Innerhalb der Rechtslinie. So fand einst der Vater Šemuéls Esel in der Wüste und gab sie nach einem Jahre von zwölf Monaten ihrem Eigentümer zurück; also innerhalb der Rechtslinie.

7Raba begleitete einst R. Naḥman in der Riemerstraße, manche sagen, in der Gelehrtenstraße; da fragte er ihn: Wie ist es, wenn jemand hier einen Geldbeutel findet? Dieser erwiderte: So gehört er ihm. – Wie ist es, wenn ein Jisraélit kommt und ein Kennzeichen angibt? Dieser erwiderte: Er gehört trotzdem ihm. – Jener steht ja und schreit!? – Es ist ebenso als wenn jemand schreien würde um sein Haus, das eingestürzt ist, oder um sein Schiff, das im Meere untergegangen ist.

8Einst erhaschte ein Geier ein Stück Fleisch auf dem Markte und ließ es fallen zwischen die Steinpalmen des Bar Marjon, und als er darauf vor Abajje kam, sprach dieser zu ihm: Geh, behalte es für dich. – Die Mehrheit besteht ja aus Jisraéliten, somit ist hieraus zu entnehmen, daß die Halakha wie R. Šimo͑n b. Elea͑zar sei, auch wenn die Mehrheit aus Jisraéliten besteht? – Anders verhält es sich bei einem Geier, der der Flut des Meeres gleicht. - Rabh sagte ja aber, Fleisch, das aus dem Auge gekommen ist, sei verboten!? – Er stand dabei und beobachtete ihn.

9Einst fand R. Ḥanina zwischen Tiberias und Sepphoris ein geschlachtetes Böckchen, und man erlaubte es ihm. R. Ami sagte: Man erlaubte es ihm als Fund, nach R. Šimo͑n b. Elea͑zar, und hinsichtlich der Schlachtung nach R. Ḥananja, dem Sohne R. Jose des Galiläers. Es wird nämlich gelehrt: Wenn einem Böckchen oder Hühner abhanden gekommen sind, und er sie später geschlachtet findet, so sind sie nach R. Jehuda verboten, und nach R. Ḥananja, dem Sohne R. Jose des Galiläers, erlaubt.

10Rabbi sagte: Die Worte R. Jehudas sind einleuchtend in dem Falle, wenn er sie auf einem Misthaufenfindet, und die Worte R. Ḥananjas, des Sohnes R. Jose des Galiläers, wenn er sie in einem Hause findet. Wenn man es ihm hinsichtlich des Schlachtens erlaubt hat, so bestand ja die Mehrheit aus Jisraéliten, somit ist hieraus zu entnehmen, daß die Halakha wie R. Šimo͑n b. Elea͑zar sei, auch wenn die Mehrheit aus Jisraéliten besteht? Raba erwiderte: Die Mehrheit [der Einwohner] bestand aus Nichtjuden und die Mehrheit der Schlächter aus Jisraéliten.

11Einst fand R. Ami geschlachtete Tauben zwischen Tiberias und Sepphoris, und als er zu R. Asi kam, manche sagen, zu R. Joḥanan, und manche sagen, ins Lehrhaus, sprachen sie zu ihm: Geh, behalte sie für dich. Einst fand R. Jiçḥaq der Schmied Knäule, die zu Flechtwerken verwendet werden, und als er zu R. Joḥanan kam, manche sagen, ins Lehrhaus, sprachen sie zu ihm: Geh, behalte sie für dich.

12FOLGENDES MUSS ER AUSRUFEN. WENN JEMAND FRÜCHTE IN EINEM GEFÄSSE ODER EIN GEFÄSS ALLEIN, GELD IN EINEM BEUTEL ODER EINEN BEUTEL ALLEIN, HÄUFCHEN FRÜCHTE, HÄUFCHEN GELD,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.