Bava Mezia — Blatt 25a

1DREI MÜNZEN AUFEINANDER, GARBENBÜNDEL IN EINEM PRIVATEN GEBIETE, HAUSBÄCKEBROTE, WOLLFLOCKEN, DIE VOM HANDWERKER KOMMEN, KRÜGE WEIN ODER KRÜGE ÖL FINDET, SO MUSS ER SIE AUSRUFEN.

2GEMARA. Nur wenn er Früchte in einem Gefäße oder Geld in einem Beutel findet, wenn aber ein Gefäß und Früchte daneben, einen Beutel und Geld daneben, so gehören sie ihm, somit lehrt unsere Mišna dasselbe, was die Rabbanan lehrten: Wenn jemand ein Gefäß findet und Früchte daneben, einen Beutel und Geld daneben, so gehören sie ihm; befindet sich ein Teil im Gefäße und ein Teil auf der Erde, ein Teil im Beutel und ein Teil auf der Erde, so muß er sie ausrufen.

3Ich will auf einen Widerspruch hinweisen: Wenn jemand eine Sache an der kein Kennzeichen ist, neben einer Sache an der ein Kennzeichen ist, findet, so muß er sie ausrufen; wenn der Eigentümer der gekennzeichneten kommt und seines in Empfang nimmt, so hat dieser das nicht gekennzeichnete erworben!?

4R. Zebid erwiderte: Das ist kein Widerspruch; eines gilt von einem Kübel und Flachsund eines gilt von einem Korbe und Früchten.

5R. Papa erwiderte: Beide sprechen von einem Korbe und Früchten, dennoch ist dies kein Widerspruch; eines gilt von dem Falle, wenn etwas darin zurückgeblieben ist, und eines von dem Falle, wenn darin nichts zurückgeblieben ist.

6Wenn du willst, sage ich: beide sprechen von dem Falle, wenn darin nichts zurückgeblieben ist, dennoch ist dies kein Widerspruch; eines gilt von dem Falle, wenn die Mündung den Früchten zugewendet ist, und eines von dem Falle, wenn die Mündung nicht den Früchten zugewendet ist.

7Wenn du aber willst, sage ich: beide sprechen von dem Falle, wenn die Mündung den Früchten zugewendet ist, dennoch ist dies kein Widerspruch; eines gilt von dem Falle, wenn der Korb einen Randhat, und eines von dem Falle, wenn der Korb keinen Rand hat.

8HÄUFCHEN FRÜCHTE, HÄUFCHEN GELD. Hieraus wäre also zu entnehmen, die Anzahl gelte als Kennzeichen? – Lies: ein Häufchen Früchte. – Demnach wäre hieraus zu entnehmen, der Ort gelte als Kennzeichen? – Lies: Häufchen Früchte.

9DREI MÜNZEN AUFEINANDER. R. Jiçḥaq aus Magdala sagte: Dies nur, wenn sie turmartig liegen. Ebenso wird auch gelehrt: Wenn jemand verstreutes Geld findet, so gehört es ihm; liegt es turmartig, so muß er es ausrufen. Turmartig heißt es, wenn drei Münzen aufeinander liegen.

10Dies widerspricht sich ja selbst: zuerst heißt es, wenn jemand verstreutes Geld findet, gehöre es ihm, demnach muß er es ausrufen, wenn sie ungleich aufeinander liegen, dagegen heißt es im Schlußsatze, wenn sie turmartig liegen, müsse er sie ausrufen, demnach gehören sie ihm, wenn sie ungleich aufeinander liegen!? – Der Autor nennt das zerstreut, was nicht turmartig liegt.

11R. Ḥanina sagte: Dies nur, wenn es [Münzen] von drei Königen sind, wenn aber von einem Könige, so braucht er sie nicht auszurufen. – In welchem Falle; liegen sie turmartig, so sollte dies auch von dem Falle gelten, wenn sie von einem Königesind, und liegen sie nicht turmartig, so sollte dies auch nicht von dem Falle gelten, wenn sie von drei Königen sind!? –

12Vielmehr, ist dies gelehrt worden, so wird es wie folgt lauten: dies gilt, auch wenn sie von einem Könige sind, nur von dem Falle, wenn sie gleichsam von drei Königen sind, (wenn sie aber von einem König sind, braucht er sie nicht auszurufen,) wenn sie nämlich turmartig liegen: die größte [Münze] unten, die mittelgroße auf dieser und die kleinste auf der mittelgroßen, denn wir sagen, jemand habe sie hingelegt; wenn sie aber von einem Könige sind, wenn sie nämlich gleichmäßig groß sind, so gehören sie ihm, auch wenn sie aufeinander liegen, denn es ist möglich, daß sie zufällig so gefallen sind.

13R. Joḥanan aber sagt, auch wenn sie von einem Könige sind, müsse er sie ausrufen. – Er ruft ja die Anzahl aus; weshalb wird dies nun von drei gelehrt, dies sollte ja auch von zweigelten!? Rabina erwiderte: Er ruft aus: Münzen.

14R. Jirmeja fragte: Wie ist es, wenn sie kreisförmig, zeilenartig, dreifußartig oder leiterartig liegen? –

15Eines von diesen ist aus folgendem zu entscheiden. R. Naḥman sagte im Namen des Rabba b. Abuha: Wenn man sie mit einem Spane zusammen aufheben kann, so muß er sie ausrufen.

16R. Aši fragte:

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.