Bava Mezia — Blatt 25b
1Wie ist es, wenn sie nach Art der Merkuriussteine liegen? –
2Komm und höre: Es wird gelehrt: Wenn jemand verstreutes Geld findet, so gehört es ihm; liegt es nach Art der Merkuriussteine, so muß er es ausrufen. Nach Art der Merkuriussteine heißt: eine [Münze] rechts, eine links und eine über beiden.
3Die Rabbanan lehrten: Wenn jemand einen Sela͑ auf der Straße gefunden hat, und sein Nächster ihn trifft und zu ihm sagt: er gehört mir, er ist neu, er ist ein neronischer oder er ist von jenem Könige, so sind seine Worte nichtig. Und noch mehr: selbst wenn sein Name auf diesem geschrieben ist, sind seine Worte nichtig, weil es bei einer Münze kein Kennzeichen gibt, denn es ist möglich, daß er sie ausgegeben und ein anderer sie verloren hat.
4WER HINTER EINER HOLZWAND ODER HINTER EINER MAUERWAND ODER AUF EINEM FELDSTEGE GEBUNDENE TAUBEN FINDET, DARF SIE NICHT BERÜHREN. WER EIN GERÄT AUF EINEM MISTHAUFEN FINDET, DARF ES, WENN ES VERDECKT IST, NICHT BERÜHREN; IST ES AUFGEDECKT, SO NEHME ER ES MIT UND RUFE ES AUS.
5GEMARA. Weshalb dies? – Wir nehmen an, irgend jemand habe sie verwahrt, und wenn er sie mitnimmt, hat der Eigentümer an ihnen kein Kennzeichen; er lasse sie daher liegen, bis der Eigentümer kommt und sie holt. –
6Weshalb denn, sollte doch der Knoten als Kennzeichen dienen!? R. Abba b. Zabda erwiderte im Namen Rabhs: Wenn sie an den Flügeln gebunden sind, wie alle Welt so bindet. –
7Sollte doch der Ort als Kennzeichen gelten!? R. U͑qaba b. Ḥama erwiderte: Wenn sie hüpfen können. – Wenn sie hüpfen, können sie ja von anderwärts gekommen und sollten erlaubt sein!? –
8Es ist möglich, daß sie von anderwärts gekommen sind, und es ist möglich, daß jemand sie verwahrt hat, somit besteht hinsichtlich des Hinlegens ein Zweifel, und R. Abba b. Zabda sagte im Namen Rabhs, wenn hinsichtlich des Hinlegens ein Zweifel besteht, nehme man [die Sache] von vornherein nicht mit, wenn man sie aber mitgenommen hat, gebe man sie nicht zurück.
9WER EIN GERÄT AUF EINEM MISTHAUFEN FINDET, DARF ES, WENN ES VERDECKT IST, NICHT BERÜHREN; IST ES AUFGEDECKT, SO NEHME ER ES MIT UND RUFE ES AUS. Ich will auf einen Widerspruch hinweisen: Wer ein Gerät in einem Misthaufen versteckt findet, nehme es mit und rufe es aus, weil ein Misthaufen abgeräumt zu werden pflegt!?
10R. Zebid erwiderte: Dies ist kein Widerspruch; eines gilt von Kannen und Bechern und eines gilt von Messernund Gabeln. Kannen und Becher berühre er nicht, Messer und Gabeln nehme er mit und rufe aus.
11R. Papa erwiderte: Beide sprechen von Kannen und Bechern, dennoch besteht hier kein Widerspruch; eines gilt von einem Misthaufen, der abgeräumt zu werdenpflegt, und eines gilt von einem Misthaufen, der nicht abgeräumt zu werden pflegt. –
12Bei einem Misthaufen, der abgeräumt zu werden pflegt, ist dies ja ein wissentlicher Verlust!? – Vielmehr, wenn er sonst nicht abgeräumt zu werden pflegt, und [der Eigentümer] ihn abzuräumen sich überlegt hat. –
13Erklärlich ist nach R. Papa die Begründung: denn ein Misthaufen pflegt ab geräumtzu werden, welche Bedeutung hat aber nach R. Zebid die Begründung: denn ein Misthaufen pflegt abgeräumt zu werden!? – [Dies heißt:] kleine Geräte pflegen auf den Misthaufen mit abgeräumt zu werden.
14WENN JEMAND ETWAS AUF EINEM STEINHAUFEN ODER IN EINER ALTEN WAND FINDET, SO GEHÖRT ES IHM; WENN IN EINER NEUEN WAND, SO GEHÖRT ES, WENN IN DER HÄLFTE NACH AUSSEN, IHM, UND WENN IN DER HÄLFTE NACH INNEN, DEM HAUSHERRN; IST [DAS HAUS] AN EINEN FREMDEN VERMIETET, SO GEHÖRT ES IHM, SELBST WENN MITTEN IM HAUSE.
15GEMARA. Es wird gelehrt: Weil er zu ihmsagen kann: es stammt von den Emoriten. – Verwahrten denn nur die Emoriten und Jisraéliten nicht!? –
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.