Bava Mezia — Blatt 26b
1so muß er ihnzurückgeben, weil der Verlierende ihn nicht aufgegeben hat, denn er denkt also: ein anderer außer diesem war nicht mit mir, ich werde ihn vornehmen und zu ihm sagen: du hast ihn genommen;
2wenn aber von dreien, so braucht er ihn nicht zurückzugeben, weil der Verlierende ihn aufgegeben hat, denn er denkt also: es waren zwei mit mir, nehme ich den einen vor, so sagt er, er habe ihn nicht genommen, und nehme ich den anderen vor, so sagt er, er habe ihn nicht genommen.
3Raba sagte: Das, was du gesagt hast, wenn es drei sind, brauche er ihn nicht zurückzugeben, gilt nur von dem Falle, wenn auf jeden nicht der Wert einer Peruṭa entfällt, wenn aber auf jeden der Wert einer Peruṭa entfällt, so muß er ihn zurückgeben, denn sie sind vielleicht Teilhaberund geben ihn nicht auf.
4Manche lesen: Raba sagte: Auch wenn es nur den Wert von zwei Peruṭas hat, muß er ihn zurückgeben, denn sie sind vielleicht Teilhaberund hat einer von ihnen zu Gunsten des anderen auf seinen Teil verzichtet.
5Ferner sagte Raba: Wenn jemand gesehen hat, wie einer einen Sela͑ verloren hat, und ihn vor der Desperation aufhebt, um ihn zu rauben, so übertritt er alleGesetze:du sollst nicht rauben;du sollst zurückbringen;du darfst dich nicht entziehen; und auch wenn er ihn nach der Desperation zurückgibt, so ist dies nur ein Geschenk, die verbotene Handlung aber, die er begangen hat, ist geschehen.
6Hat er ihn vor der Desperation aufgenommen, um ihn ihm zurückzugeben, und sich nach der Desperation überlegt, ihn zu rauben, so übertrat er das Gebot: du sollst zurückbringen.
7Wartet er aber, bis der Eigentümer es aufgibt, und hebt ihn dann auf, so begeht er nur das Verbot: du darfst dich nicht entziehen.
8Raba sagte: Wenn jemand gesehen hat, wie einem ein Zuz in den Sand gefallen ist, und er ihn darauf findet und an sich nimmt, so braucht er ihn nicht zurückzugeben, weil der Verlierende ihn aufgegeben hat, selbst wenn er gesehen, wie jener ein Sieb geholt und gesiebt hat, denn jener dachte: wie ich etwas verloren habe, so kann auch ein anderer etwas verloren haben, das ich finden kann.
9WENN JEMAND ETWAS IN EINEM LADEN FINDET, SO GEHÖRT ES IHM; WENN ZWISCHEN DEM LADENTISCHE UND DEM KRÄMER, SO GEHÖRT ES DEM KRÄMER; WENN VOR EINEM WECHSLER, SO GEHÖRT ES IHM, WENN ZWISCHEN DER WECHSELBANK UND DEM WECHSLER, SO GEHÖRT ES DEM WECHSLER.
10WENN JEMAND VON SEINEM NÄCHSTEN FRÜCHTE GEKAUFT, ODER JEMAND IHM FRÜCHTE GESCHICKT HAT, UND ER DARUNTER GELD FINDET, SO GEHÖRT ES IHM; IST ES EINGEBUNDEN, SO MUSS ER ES AUSRUFEN.
11GEMARA. R. Elea͑zar sagte: Selbst wenn es auf der Wechselbank liegt. –
12Wir haben gelernt: wenn vor dem Wechsler, so gehört es ihm; demnach gehört das, was auf der Wechselbank liegt, dem Wechsler!? – Wie ist demnach der Schlußsatz zu erklären: wenn zwischen der Wechselbank und dem Wechsler, so gehört es dem Wechsler, demnach gehört das, was sich auf der Wechselbank befindet, ihm!? Hieraus ist vielmehr nichts zu entnehmen. –
13Woher entnimmt dies R. Elea͑zar? Raba erwiderte: Ihm war unsere Mišna auffallend: weshalb lehrt er: zwischen der Wechselbank und dem Wechsler, so gehört es dem Wechsler, sollte er doch lehren: auf der Wechselbank, oder: in einer Wechselstube, wie er auch im Anfangsatze lehrt: in einem Laden; vielmehr ist hieraus zu entnehmen, auch wenn es auf der Wechselbank liegt, gehöre es ihm.
14WENN JEMAND VON SEINEM NÄCHSTEN FRÜCHTE GEKAUFT &C. Reš Laqiš sagte im Namen R. Jannajs:
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.