Bava Mezia — Blatt 27a
1Dies nur, wenn er sie von einem Händler gekauft hat, wenn aber von einem Privatmann, so muß er es zurückgeben. Ebenso lehrte auch ein Jünger vor R. Naḥman: Dies nur, wenn er sie von einem Händler gekauft hat, wenn aber vom Hausherrn, so muß er es zurückgeben.
2R. Naḥman sprach zu ihm: Hat sie denn er selber gedroschen!? Jener sprach: Soll ich [diese Lehre] streichen? Dieser erwiderte: Nein, beziehe sie auf den Fall, wenn er [das Getreide] von seinen nichtjüdischen Sklaven und Mägden dreschen ließ.
3AUCH DAS GEWAND WAR UNTER DIESENEINBEGRIFFEN, UND NUR DESHALB WURDE ES BESONDERSHERVORGEHOBEN, UM DAMIT ALLES ANDERE ZU VERGLEICHEN UND DICH ZU LEHREN: WIE DAS GEWAND SICH DADURCH AUSZEICHNET, DASS ES KENNZEICHEN HAT UND EINEN EINFORDERERHAT, EBENSO MUSS MAN AUCH ALLES ANDERE AUSRUFEN, WAS KENNZEICHEN HAT UND EINEN EINFORDERER HAT.
4GEMARA. Was heißt: unter diesen? Raba erwiderte: Unter:mit jeder verlorenen Sache deines Bruders.
5Raba sagte: Wozu nannte der Allbarmherzige Ochs, Esel, Schaf und Gewand? –
6Dies ist nötig. Würde der Allbarmherzige nur Gewand geschrieben haben, so könnte man glauben, nur wenn Zeugen für dieses selbstvorhanden oder Kennzeichen an diesem selber sind, wenn aber bei einem Esel Zeugen für den Sattel vorhanden oder Kennzeichen am Sattel sind, gebe man ihn nichtzurück; daher schrieb der Allbarmherzige auch Esel, selbst wenn Kennzeichen nur am Sattel sind.
7Wozu schrieb der Allbarmherzige Ochs und Schaf? Ochs, daß man selbst die Haare seines Schwanzes, und Schaf, daß man selbst seine Schur [zurückgebe]. – Sollte doch der Allbarmherzige nur Ochs geschrieben haben, wegen der Haare seines Schwanzes, und um so mehr die Schur des Schafes!?
8Vielmehr, erklärte Raba, die Bedeutung [des Wortes] Esel bei der Grubenschädigungbleibt nach R. Jehuda, und die [des Wortes] Schaf beim Gesetze vom Verlorenen bleibt nach aller Ansicht unerklärt. –
9Vielleicht ist dies wegen des Mistesnötig!? – Den Mist gibt man preis. – Vielleicht ist dies wegen der Kennzeichennötig!? Es wurde nämlich gefragt, ob Kennzeichen nach der Tora oder nur rabbanitisch [maßgebend] seien, daher schrieb der Allbarmherzige [das Wort] Schaf, daß man [einen Fund] bei Angabe von Kennzeichen zurückgebe; demnach sind Kennzeichen nach der Tora [maßgebend]!? –
10Ich will dir sagen, da der Autor von den Kennzeichen in Bezug auf das Gewand spricht, denn er lehrt: wie man das Gewand, das sich dadurch auszeichnet, daß es Kennzeichen hat und einen Einforderer hat, ausrufen muß, ebenso muß man auch alles andere ausrufen, was Kennzeichen hat und einen Einforderer hat, so ist hieraus zu schließen, daß [das Wort] Schaf nicht auf das Kennzeichen deutet.
11Die Rabbanan lehrten:Das abhanden gekommen ist, ausgenommen ist der Verlust einer Sache, die keine Peruṭa wert ist. R. Jehuda sagte: Und es gefunden hast, ausgenommen ist der Verlust einer Sache, die keine Peruṭa wert ist. –
12Welchen Unterschied gibt es zwischen ihnen? Abajje erwiderte: Einen Unterschied gibt es zwischen ihnen nur hinsichtlich der Auslegung; einer folgert dies aus: das abhanden gekommen ist, und einer folgert dies aus: und es gefunden hast. –
13Wofür verwendet derjenige, der es folgert aus: das abhanden gekommen ist, [die Worte] und es gefunden hast? –
14Diese verwendet er für die Lehre Rabinas, denn Rabina sagte: Und es gefunden hast, wenn es bereits in seine Hand gekommen ist. –
15Wofür verwendet derjenige, der es folgert aus: und es gefunden hast, [die Worte] das abhanden gekommen ist? –
16Diese verwendet er für eine Lehre R. Joḥanans; denn R. Joḥanan lehrte im Namen des R. Šimo͑n b. Joḥaj: Woher, daß eine von einem Strome herangeschwemmte (verlorene) Sache erlaubtist? Es heißt: ebenso sollst du verfahren mit jeder verlorenen Sache deines Bruders, die ihm abhanden gekommen ist, die du gefunden hast; nur wenn sie ihm abhanden gekommen ist und jeder sie finden kann, ausgenommen diese, die ihm abhanden gekommen ist und nicht jeder sie finden kann. –
17Woher entnimmt der eine die Lehre Rabinas? – Er folgert dies aus: und es gefunden hast. –
18Woher entnimmt der andere die Lehre R. Joḥanans? – Er entnimmt sie aus: von ihm. – Und jener!? – [Die Folgerung aus] von ihm leuchtet ihm nicht ein.
19Raba erklärte: Ein Unterschied besteht zwischen ihnen in dem Falle, wenn es vom Werte einer Peruṭa verlorenhat; nach demjenigen, der es folgert aus: das abhandengekommen ist, ist [dieser Wert] vorhanden, und nach demjenigen, der es folgert aus: und es gefundenhast, ist er nicht vorhanden. –
20Aber auch nach demjenigen, der es folgert aus: das abhanden gekommen ist, heißt es ja: und es gefundenhast, was hierbei nicht der Fall ist!? –
21Vielmehr, ein Unterschied besteht zwischen ihnen in dem Falle, wenn es auf den Wert einer Peruṭa gestiegenist; nach demjenigen, der es folgert aus: und es gefunden hast, ist [dieser Wert] vorhanden, und nach demjenigen, der es folgert aus: das abhanden gekommen ist, ist er nicht vorhanden. –
22Aber auch nach demjenigen, der es folgert aus: und es gefunden hast, heißt es ja: das abhanden gekommenist, was hierbei nicht der Fall ist!? –
23Vielmehr, ein Unterschied besteht zwischen ihnen in dem Falle, wenn es den Wert einer Peruṭa hatte, ihn verloren und zurückerhalten hat; nach demjenigen, der es folgert aus: das abhanden gekommen ist, ist [dieser Wert] vorhanden, und nach demjenigen, der es folgert aus: und es gefunden hast, ist es erforderlich, daß es [diesen Wert] vom Verlieren bis zum Finden behält.
24Sie fragten: Sind Kennzeichen nach der Tora oder nur rabbanitisch [maßgebend]? – In welcher Hinsicht ist dies von Bedeutung? –
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.