Bava Mezia — Blatt 28b

1Ebenso kann man ja das zweite mit dem ersten verwechseln!? – Es folgt ja noch das dritte Fest.

2Die Rabbanan lehrten: Anfangs pflegte jeder, der eine verlorene Sache gefunden hatte, diese an drei Festen und sieben Tage nach dem letzten Feste auszurufen, damit [der Verlierende] drei Tage heimreise, drei Tage zurückkehre und einen Tag ausrufen höre. Nach der Zerstörung des Tempels, der baldigst in unseren Tagen erbaut werden möge, ordneten sie an, daß man es in den Bet- und Lehrhäusern ausrufe. Nachdem aber sich die Bedrücker vermehrt haben, ordneten sie an, daß es Nachbarn und Bekannten mitzuteilen sei, und dies genügt. –

3Wer sind die Bedrücker, die sich vermehrt haben? – Die da sagen, ein Fund gehöre der Regierung. Einst fand R. Ami ein Gefäß mit Denaren, und ein Römer bemerkte, daß er ängstlich war; da sprach er zu ihm: Geh, behalte es für dich; wir sind keine Perser, welche sagen, ein Fund gehöre der Regierung.

4Die Rabbanan lehrten: In Jerušalem befand sich ein Mahnstein; wer etwas verloren hatte, begab sich da hin, und wer etwas gefunden hatte, begab sich da hin; dieser stand und rief es aus, und jener gab die Kennzeichen an. Auf diesen bezieht sich das, was wirgelernt haben: Geht hin und sehet zu, ob der Mahnstein aufgeweicht ist.

5WENN EINER DIE VERLORENE SACHE NENNT, ABER DIE KENNZEICHEN NICHT ANGIBT, SO GEBE MAN SIE IHM NICHT. EINEM BETRÜGER ABER GEBE MAN SIE NICHT, AUCH WENN ER DIE KENNZEICHEN ANGIBT, DENN ES HEISST:bis dein Bruder danach forscht, FORSCHE DEINEN BRÜDER AUS, OB ER EIN BETRÜGER IST ODER NICHT.

6GEMARA. Es wurde gelehrt: R. Jehuda sagte, er rufe ‘ein Fund’ aus; R. Naḥman sagte, er rufe ‘Gewand’ aus.

7R. Jehuda sagt, er rufe ‘ein Fund’ aus, denn wenn man sagen wollte, er rufe ‘Gewand’ aus, so wäre Betrugzu berücksichtigen.

8R. Naḥman sagt, er rufe ‘Gewand’ aus, und man berücksichtige keinen Betrug, denn sonst hätte die Sache überhaupt kein Ende. –

9Wir haben gelernt: Wenn einer die verlorene Sache nennt, aber die Kennzeichen nicht angibt, so gebe man sie ihm nicht. Einleuchtend ist es nun, wenn du sagst, er rufe ‘ein Fund’ aus, demnach lehrt er uns, daß, obgleich er sagt, es sei ein Gewand, man es ihm, wenn er die Kennzeichen nicht angibt, nicht gebe; ist es aber, wenn du sagst, er rufe ‘Gewand’ aus, zu lehren nötig, daß, wenn dieser ‘ein Gewand’ sagt, und jener ‘ein Gewand’ sagt, man es ihm, wenn er die Kennzeichen nicht angibt, nicht gebe!?

10R. Saphra erklärte: Tatsächlich rufe der eine ‘Gewand’ aus und der andere muß die Kennzeichen angeben, nur ist unter ‘die Kennzeichen nicht angibt’ zu verstehen, wenn er keine zuverlässigen Kennzeichen angibt.

11EINEM BETRÜGER ABER GEBE MAN SIE NICHT, SELBST WENN ER DIE KENNZEICHEN ANGIBT. Die Rabbanan lehrten: Anfangs pflegte jeder, der etwas verloren hatte, die Kennzeichen anzugeben und es zu erhalten, nachdem aber die Betrüger sich mehrten, ordnete man an, daß man zu ihm spreche: Geh, bringe Zeugen, daß du kein Betrüger bist, sodann wirst du es erhalten.

12Einst verlor der Vater R. Papas einen Esel und jemand fand ihn. Als er darauf vor Rabba b. R. Hona kam, sprach er zu ihm: Geh, bringe Zeugen, daß du kein Betrüger bist, sodann erhältst du ihn. Da brachte er Zeugen. Jener sprach zu ihnen: Wißt ihr von ihm, daß er ein Betrüger ist? Diese erwiderten: Jawohl. Da rief er: Ich bin ein Betrüger!? Diese erwiderten: Wir sagten, daß du kein Betrüger bist. Darauf sprach Rabba b. R. Hona: Dies ist auch einleuchtend, denn niemand bringt [Zeugen] zu seiner Belastung.

13ALLES, WAS ARBEITET UND FRISST, LASSE MANARBEITEN UND GEBE IHM ZU FRESSEN; WAS NICHT ARBEITET, ABER FRISST, VERKAUFE MAN, DENN ES HEISST:du sollst es ihm zurückgeben, SIEH ZU, WIE DU ES IHM ZURÜCKGEBENKANNST.

14WAS GESCHEHE MIT DEM GELDE? R. TRYPHON SAGT, MAN BENUTZE ES, DAHER IST MAN, WENN ES ABHANDEN KOMMT, HAFTBAR; R. A͑QIBA SAGT, MAN BENUTZE ES NICHT, DAHER IST MAN, WENN ES ABHANDEN KOMMT, NICHT HAFTBAR.

15GEMARA. Ewig? R. Naḥman erwiderte im Namen Šemuéls: Zwölf Monate. Ebenso wird auch gelehrt: Mit allem, was arbeitet und frißt, beispielsweise einer Kuh oder einem Esel, gebe man sich zwölf Monate ab; sodann schätze man ihren Geldwert und lege [das Geld] nieder.

16Mit Kälbern und Füllen gebe man sich drei Monate ab; sodann schätze man ihren Geldwert und lege [das Geld] nieder. Mit Gänsen und Hühnern gebe man sich dreißig Tage ab, sodann schätze man ihren Geldwert und lege [das Geld] nieder.

17R. Naḥman b. Jiçḥaq sagte: Eine Henne gleicht einem Großvieh. Ebenso wird auch gelehrt: Mit einer Henne und einem Großvieh gebe man sich zwölf Monate ab, sodann schätze man ihren Geldwert und lege [das Geld] nieder; mit Kälbern und Füllen gebe man sich dreißig Tage ab, sodann schätze man ihren Geldwert und lege [das Geld] nieder. Mit Gänsen und Hühnern und allem anderen, wobei die Mühe mehr wert ist als der Nutzen, gebe man sich drei Tage ab, alsdann schätze man ihren Geldwert und lege [das Geld] nieder. –

18Demnach besteht ja ein Widerspruch hinsichtlich Kälber und Füllen, sowie hinsichtlich Gänse und Hühner!? –

19Hinsichtlich Kälber und Füllen ist dies kein Widerspruch, denn die eine [Lehre] spricht von der Weidezeitund die andere spricht von der Mastzeit,

20und hinsichtlich Gänse und Hühner ist dies ebenfalls kein Widerspruch, denn die eine spricht von großenund die andere spricht von kleinen.

21WAS NICHT ARBEITET, ABER FRISST. Die Rabbanan lehrten: Du sollst es ihm zurückgeben, sieh zu, wie du es ihm zurückgeben kannst; man darf nicht aufzehren lassen ein Kalb von einem Kalbe, ein Füllen von einem Füllen, eine Gans von einer Gans oder einen Hahn von einem Hahne.

22WAS GESCHEHE MIT DEM GELDE? R. TRYPHON SAGT, MAN BENUTZE ES &C.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.