Bava Mezia — Blatt 29a

1Sie streiten nur über den Fall, wenn [der Finder] es benutzt hat, wenn er es aber nicht benutzt hat, so ist er, wenn es abhanden gekommen ist, ersatzfrei;

2dies wäre also eine Widerlegung R. Josephs. Es wurde nämlich gelehrt: Der Hüter eines Fundes gleicht, wie Rabba sagt, einem unentgeltlichen Hüter, und wie R. Joseph sagt, einem Lohnhüter. –

3R. Joseph kann dir erwidern: alle stimmen überein, daß er ersatzpflichtig ist, wenn es gestohlen worden oder abhanden gekommenist, sie streiten nur über einen Unfall (des Entleihers). R. Tryphon ist der Ansicht, die Rabbanan haben ihm ihre Benutzung erlaubt, somit gilt er als Entleiher, und R. A͑qiba ist der Ansicht, die Rabbanan haben ihm ihre Benutzung nicht erlaubt, somit gilt er nicht als Entleiher. –

4Welche Bedeutung hat demnach das von R. A͑qiba gebrauchte ‘daher’!? Erklärlich ist dies, wenn du sagst, sie streiten über Diebstahl und Abhandenkommen; R. A͑qiba sagt, er dürfe es nicht benutzen, daher ist er, wenn es abhanden kommt, nicht ersatzpflichtig. Man könnte nämlich glauben, er gelte als Lohnhüter, nach R. Joseph, und sei bei Diebstahl und Abhandenkommen ersatzpflichtig, so heißt es: daher, da er es nicht benutzen darf, so gilt er nicht als Lohnhüter und ist bei Diebstahl und Abhandenkommen nicht ersatzpflichtig.

5Welche Bedeutung aber hat das von R. A͑qiba gebrauchte ‘daher’, wenn du sagst, er sei bei Diebstahl und Abhandenkommen nach aller Ansicht ersatzpflichtig, und sie streiten nur über einen Unfall (des Entleihers), es sollte ja heißen: R. A͑qiba sagt, er dürfe sie nicht benutzen; da er es nicht benutzen darf, würde ich ja gewußt haben, daß er kein Entleiher und somit auch nicht ersatzpflichtig ist. Wozu ist nun das von R. A͑qiba gebrauchte ‘daher’ nötig!? –

6Wegen des von R. Tryphon gebrauchten ‘daher’. –

7Wozu ist das von R. Tryphon gebrauchte ‘daher’ nötig? – Er meint es wie folgt: Da die Rabbanan ihm ihre Benutzung erlaubt haben, so ist es ebenso, als hätte er es auch benutzt, und er ist ersatzpflichtig. –

8Es heißt ja aber: abhanden kommt!? –

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.