Bava Mezia — Blatt 29b

1Nach [der Erklärung] Rabbas, denn Rabba erklärte: gestohlen, durch einen bewaffneten Räuber; abhanden gekommen, wenn das Schiff im Meere untergegangenist.

2R. Jehuda sagte im Namen Šemuéls: Die Halakha ist wie R. Tryphon. Im Besitze des Reḥaba befand sich Waisengeld, und er kam zu R. Joseph und fragte ihn, ob er es benutzen dürfe. Da sprach er zu ihm: So sagte R. Jehuda im Namen Šemuéls: die Halakha ist wie R. Tryphon.

3Abajje sprach zu ihm: Hierzu wird ja gelehrt, R. Ḥelbo sagte im Namen R. Honas, dies gelte nur vom Erlöse einer verlorenen Sache, weil er damit Mühe hatte, nicht aber von verlorenem Gelde, womit er keine Mühe hatte, und dies gleicht ja verlorenem Gelde!? Da sprach jener: Sie lassen nicht zu, daß ich es dir erlaube.

4WER BÜCHERFINDET, LESE DARINEINMAL IN DREISSIG TAGEN, UND WENN ER NICHT ZU LESEN VERSTEHT, SO ROLLE ER SIE; ER DARF ABER DARIN NICHT ETWAS ZUM ERSTEN MALELERNEN, AUCH DARF EIN ANDERER NICHTMIT IHM LESEN.

5WER EIN GEWAND FINDET, STÄUBE ES EINMAL IN DREISSIG TAGEN AUS; ER BREITE ES AUS ZU DESSENNUTZEN, NICHT ABER, UM DAMIT ZU PRUNKEN.

6SILBERNE UND KUPFERNE GERÄTE BENUTZE ER ZU IHREMNUTZEN, NICHT ABER SO, DASS SIE ABGENUTZT WERDEN KÖNNEN. GOLDENE UND GLÄSERNE GERÄTE DARF ER, BIS ELIJAHU KOMMT, NICHT BERÜHREN.

7WER EINEN SACK, EIN BÜNDEL ODER SONST ETWAS, DAS ER NICHT AUFZUNEHMEN PFLEGT, FINDET, BRAUCHT ES NICHT AUFZUNEHMEN.

8GEMARA. Šemuél sagte: Wenn jemand Tephillin auf der Straße findet, so schätze er ihren Wert sofort und lege sie an.

9Rabina wandte ein: Wer Bücher findet, lese darin einmal in dreißig Tagen, und wenn er nicht zu lesen versteht, so rolle er sie. Er muß sie also rollen, nicht aber den Wert schätzen [und anlegen]!? Abajje erwiderte: Tephillin sind bei Bar Ḥabo zu haben, Bücher aber sind nicht überall zu haben.

10Die Rabbanan lehrten: Wer von seinem Nächsten eine Torarolle geliehen hat, darf sie nicht einem anderen leihen; er öffne sie und lese darin, er darf aber darin nicht etwas zum ersten Male lernen, auch darf ein anderer nicht mit ihm lesen.

11Ebenso auch, wer eine Torarolle zur Verwahrung erhalten hat: er rolle sie alle zwölf Monate, öffne sie und lese darin; zum eigenen Nutzen ist dies verboten. Symmachos sagt, eine neue [rolle er] alle dreißig Tage, eine alte alle zwölf Monate. R. Elie͑zer b. Ja͑qob sagt, sowohl die eine als auch die andere alle zwölf Monate.

12Der Meister sagte: Wer von seinem Nächsten eine Torarolle geliehen hat, darf sie nicht einem anderen leihen. Wieso gerade eine Torarolle, dies gilt ja auch von jeder anderen Sache!? R. Šimo͑n b. Laqiš sagte nämlich, hier lehrte Rabbi, der Entleiher dürfe nicht verleihen und der Mieter nicht vermieten. –

13Von einer Torarolle ist es besonders nötig; man könnte glauben, es sei jedem lieb, daß mit seinem Gelde eine gottgefällige Handlung ausgeübt werde, so lehrt er uns.

14«Öffne sie und lese darin.» Selbstverständlich, wozu hat er sie denn entliehen!? – Nötig ist der Schlußsatz: er darf aber darin nicht etwas zum ersten Male lernen.

15«Ebenso auch, wer eine Torarolle zur Verwahrung erhalten hat: er rolle sie alle zwölf Monate, öffne sie und lese darin.» Wie kommt er dazu!? Ferner: zum eigenen Nutzen ist dies verboten; du sagtest ja, daß er sie öffnen und darin lesen dürfe!? – Er meint es wie folgt: wenn er sie beim Rollen öffnet und liest, so ist dies erlaubt, zum eigenen Nutzen aber ist dies verboten.

16«Symmachos sagt, eine neue [rolle er] alle dreißig Tage, eine alte alle zwölf Monate. R. Elie͑zer b. Ja͑qob sagt, sowohl die eine als auch die andere alle zwölf Monate.» R. Elie͑zer b. Ja͑qob sagt ja dasselbe, was der erste Autor!? – Lies: R. Elie͑zer b. Ja͑qob sagt, sowohl die eine als auch die andere alle dreißig Tage.

17ER DARF ABER DARIN NICHT ETWAS ZUM ERSTEN MALE LERNEN, AUCH DARF EIN ANDERER NICHT MIT IHM LESEN. Ich will auf einen Widerspruch hinweisen: Er darf darin nicht einen Abschnitt lesen und ihn wiederholen, auch nicht einen Abschnitt lesen und ihn übersetzen, ferner nicht mehr als drei Spalten öffnen, auch dürfen nicht drei Personen aus einem Bande lesen. Zwei dürfen also wohl lesen!?

18Abajje erwiderte: Das ist kein Widerspruch; eines gilt von einem Thema und eines gilt von zwei Themen.

19WER EIN GEWAND FINDET, STÄUBE ES EINMAL IN DREISSIG TAGEN AUS. Demnach ist das Ausstauben vorteilhaft, und dagegen sagte R. Joḥanan, wer einen geschickten Weber in seinem Hause hat, lasse sein Gewand täglich ausstauben!? – Ich will dir sagen, täglich ist es schädlich, einmal in dreißig Tagen ist es nützlich.

20Wenn du willst, sage ich: das ist kein Widerspruch; eines gilt von einem und eines gilt von zweien.

21Wenn du willst, sage ich: das ist kein Widerspruch; eines, wenn mit der Hand, und eines, wenn mit einem Stocke.

22Wenn du aber willst, sage ich: das ist kein Widerspruch; eines gilt von einem wollenenund eines gilt von einem linnenen [Gewände].

23R. Joḥanan sagte: Lieber einen Hexenbecher [trinken] als einen mit lauem Wasser. Dies gilt jedoch nur von einem Metallgefäße, bei einem irdenen aber ist nichts dabei. Und auch hinsichtlich eines Metallgefäßes gilt dies nur von dem Falle, wenn [das Wasser] nicht gekocht hat, wenn es aber gekocht hat, so ist nichts dabei. Auch gilt dies nur von dem Falle, wenn darin kein Gewürz hineingetan worden ist, wenn aber Gewürz darin hineingetan worden ist, so ist nichts dabei.

24Ferner sagte R. Joḥanan: Wenn einem sein Vater viel Geld hinterlassen hat und er es durchbringen will, so trage er linnene Gewänder, benutze gläserne Gefäße und miete Löhner, ohne bei ihnenzu weilen. Er trage linnene Gewänder, aus römischem Linnen. Er benutze gläserne Gefäße, aus weißem Glase. Er miete Löhner, ohne bei ihnen zu weilen,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.