Bava Mezia — Blatt 30a

1dies ist auf Ochsentreiber zu beziehen, die großen Schaden anrichten.

2ER BREITE ES AUS ZU DESSEN NUTZEN, NICHT ABER, UM DAMIT ZU PRUNKEN. Sie fragten: Wie ist es, wennzu seinem eigenen und zu dessen Nutzen? –

3Komm und höre: Er breite es aus zu dessen Nutzen. Nur zu dessen Nutzen, nicht aber zu seinem eigenen und zu dessen Nutzen. – Wie ist demnach der Schlußsatz zu erklären: nicht aber, um damit zu prunken. Nur nicht um damit zu prunken, zu dessen und zu seinem eigenen Nutzen ist es erlaubt. Hieraus ist vielmehr nichts zu entnehmen. –

4Komm und höre: Man darf [einen Fund] nicht zu seinem eigenen Nutzen auf ein Bett oder einen Pfahl ausbreiten, wohl aber darf man ihn zu dessen Nutzen auf ein Bett oder einen Pfahl ausbreiten; hat man Besuch erhalten, so darf man ihn weder zu seinem eigenen Nutzen noch zu dessen Nutzen auf ein Bett oder einen Pfahl ausbreiten. –

5Anders ist es hierbei, weil man es dadurchzerstören würde, entweder durch ein [böses] Augeoder durch Diebstahl. –

6Komm und höre: Wenn man esin das Gespann gebrachtund es mitgedroschen hat, so ist es tauglich; wenn aber, damit es saugen und dreschen soll, so ist es untauglich. Hierbei erfolgt esja zu dessen und zu seinem Nutzen, und er lehrt, daß es untauglich sei. –

7Anders ist es hierbei, die Schrift sagt:mit dem noch nicht gearbeitet worden ist, in keiner Weise. –

8Demnach sollte dies ja auch vom Anfangsatze gelten!? –

9Bei diesem verhält es sich wie in folgender Lehre: Hat auf ihrein Vogel geruht, so ist sie tauglich, hat ein Bulle sie besprungen, so ist sie untauglich. – Aus welchem Grunde? –

10Nach einer Erklärung R. Papas, denn R. Papa lehrte: Wenn die Schreibweise gearbeitet worden und die Lesart gearbeitet worden wäre, so könnte man glauben, auch wenn diesvon selbst erfolgt ist, und wäre die Schreibweise gearbeitet hatund auch die Lesart gearbeitet hat, so könnte man glauben, nur wenn [der Eigentümer] selbst es veranlaßt hat;

11da aber die Schreibweise gearbeitet hat und die Lesart gearbeitet worden ist, so muß die erfolgte Arbeit der von ihm veranlaßten gleichen: wie die von ihm veranlagte ihm erwünscht ist, ebenso muß die erfolgte ihm erwünscht sein.

12SILBERNE UND KUPFERNE GERÄTE BENUTZE ER &C. Die Rabbanan lehrten: Wer Holzgeräte findet, benutze sie, damit sie nicht faulen; kupferne Geräte benutze er zu heißem Wasser, nicht aber auf dem Feuer, weil man sie dadurch abnutzt. Silberne Geräte benutze er zu Kaltem, nicht aber zu Warmem, weil man sie dadurch schwärzt. Feuerzangen und Äxte benutze er zu Weichem, nicht aber zu Hartem, weil man sie dadurch schartig macht, goldene und gläserne Geräte lasse man unberührt, bis Elijahu kommt. Wie sie dies von einem Funde bestimmt haben, so bestimmten sie es auch von einer verwahrten Sache. –

13Wie kommt er dazubei einer verwahrten!? R. Ada b. Ḥama erwiderte im Namen R. Šešeths: Wenn der Eigentümer der verwahrten Sache nach dem Überseelande verreist ist.

14WEH EIN SACK, EIN BÜNDEL ODER SONST ETWAS, DAS ER NICHT AUFZUNEHMEN PFLEGT, FINDET, BRAUCHT ES NICHT AUFZUNEHMEN. Woher dies? – Die Rabbanan lehrten:Und du wirst dich ihrer entziehen, zuweilen darfst du dich entziehen und zuweilen darfst du dich nicht entziehen;

15und zwar: wenn er Priester ist und [die Sache] sich auf einem Begräbnisplatzebefindet, oder wenn er ein Greis und dies seiner Würde nicht angemessen ist, oder wenn seine eigene Beschäftigung mehr wert ist als [der Verlust] seines Nächsten, so heißt es: du wirst dich entziehen. –

16Wegen welchen Falles ist dieser Schriftvers nötig: wollte man sagen, wegen eines Priesters, wenn sie sich auf einem Begräbnisplatze befindet, so ist dies ja selbstverständlich, das eineist ein Gebot und das andereist ein Gebot und ein Verbot, und ein Gebot kann ja nicht ein Verbot und ein Gebot verdrängen; und ferner kann ja eine kanonische Sache nicht wegen einer Geldsache verdrängt werden!?

17Wollte man sagen, wegen des Falles, wenn seine eigene Beschäftigung mehr wert ist als [der Verlust] seines Nächsten, so geht dies ja hervor schon aus einer Lehre R. Jehudas im Namen Rabhs; denn R. Jehuda sagte im Namen Rabhs:

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.