Bava Mezia — Blatt 2b
1Würde er es nur von einem Funde gelehrt haben, so könnte man glauben, die Rabbanan hätten ihm nur bei einem Funde einen Schwur auferlegt, weil er sich dieserlaubt, indem er sagt, sein Genosseerleide dadurch keinen Schaden, er werde nun gehen, daran anfassen und mit ihm teilen, nicht aber gelte dies von Kauf und Verkauf, wobei er dies nicht sagenkann.
2Und würde er dies nur von Kauf und Verkauf gelehrt haben, so könnte man glauben, die Rabbanan hätten ihm nur hierbei einen Schwur auferlegt, weil er sich dies erlaubt, indem er sagt, sein Genosse zahlt den Preis, er werde ebenfalls den Preis zahlen, er brauche es nun und wolle es erlangen, sein Genösse aber mag gehen und ein anderes kaufen, nicht aber gelte dies von einem Funde, wobei er dies nicht sagen kann. Daher ist beides nötig. –
3Bei Kauf und Verkauf kann man ja sehen, von wem [der Verkäufer] das Geld erhalten hat!? – In dem Falle, wenn er es von beiden erhalten hat, von einem willig und vom anderen gezwungen, er aber nicht weiß, von wem willig und von wem gezwungen.
4Es wäre anzunehmen, daß unsere Mišna nicht die Ansicht des Ben Nannos vertritt, denn Ben Nannos sagt ja,
5man dürfe siekeinen Meineid schwören lassen. –
6Du kannst auch sagen, sie vertrete wohl die Ansicht des Ben Nannos, denn damuß ja entschieden ein Meineid geschworen werden, während es hierbei möglich ist, daß kein Meineid geschworen wird, denn sie können beide gleichzeitig [den Fund] aufgehoben haben.
7Es wäre anzunehmen, das unsere Mišna nicht die Ansicht des Symmachos vertritt, denn Symmachos sagt ja, ein Betrag, über den ein Zweifel besteht, sei ohne Schwur zu teilen. –
8Wenn etwa die der Rabbanan, so sagen sie ja, wer vom anderen fordert, habe den Beweis zu erbringen!? –
9Dies ist nichts; wenn du sagst, sie vertrete die Ansicht der Rabbanan, [so ist zu erklären,] in jenem Falle, wo nicht beidedaran halten, sagen sie, wer vom anderen fordert, habe den Beweis zu erbringen, hierbei aber, wo beide daran halten, müssen sie schwören und teilen;
10nach Symmachos aber sollten sie doch, wenn sie sogar in jenem Falle, wo nicht beide daran halten, ohne Schwur teilen, um so mehr in diesem Falle, wo beide daran halten, ohne Schwur teilen!? –
11Du kannst auch sagen, sie vertrete die Ansicht des Symmachos, denn Symmachos sagt dies nur von dem Falle, wenn beide ‘vielleicht’sagen, nicht aber, wenn beide ‘bestimmt’ sagen. –
12Wie ist es aber zu erklären nach Rabba b. R. Hona, welcher sagt, Symmachos sage dies auch von dem Falle, wenn beide ‘bestimmt’ sagen!? –
13Du kannst auch sagen, sie vertrete die Ansicht des Symmachos, denn Symmachos sagt dies nur von dem Falle, wenn ein Streitobjektvorhanden ist, nicht aber, wenn kein Streitobjekt vorhanden ist. –
14Ist etwa nicht [das Entgegengesetzte durch einen Schluß] vom Schwereren auf das Leichtere zu folgern!? Wenn Symmachos in jenem Falle, wo sowohl der eine als auch der andere ein Streitobjekt hat,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.