Bava Mezia — Blatt 30b

1Jedoch soll es keinen Armen unter dir geben, deines geht dem eines jeden anderen Menschenvor!? –

2Vielmehr, wegen des Falles, wenn er ein Greis und dies seiner Würde nicht angemessen ist.

3Rabba sagte: Hat er esangetrieben, so ist er dazuverpflichtet. Einst bemerkte Abajje, als er vor Rabba saß, einige Ziegen stehen, und er nahm eine Erdscholle und warf nach ihnen: Da sprach jener zu ihm: Nun bist du dazu verpflichtet; geh, bringe sie heim.

4Sie fragten: Wie ist es, wenn es seine Gepflogenheit ist, solcheauf dem Felde zu führen, nicht aber in der Stadt? Sagen wir, es sei ein vollständiges Rückbringen erforderlich, und da es nicht seine Gepflogenheit ist, solche in der Stadt zu führen, sei er dazu nicht verpflichtet, oder aber: auf dem Felde ist er dazu verpflichtet, und da er auf dem Felde dazu verpflichtet ist, ist er dazu auch in der Stadt verpflichtet. – Dies bleibt unentschieden.

5Raba sagte: Was er heimbringt, wenn es ihm gehört, muß er zurückbringen, wenn es einem Fremden gehört, und was er abladet und aufladet, wenn es ihm gehört, muß er abladen und aufladen, wenn es einem Fremden gehört.

6R. Jišma͑él b. R. Josebefand sich einst unterwegs und begegnete einem Manne, der ein Bündel Holz trug. Nachdem dieser es abgesetzt und ausgeruht hatte, sprach er: [Hilf] mir es hochheben. Jener fragte: Wieviel ist es wert? Dieser erwiderte: Einen halben Zuz. Da gab er ihm einen halben Zuz und gab [das Holz] preis.

7Dieser aber nahm es in Besitz. Hieraufgab ihm jener wiederum einen halben Zuz und gab [das Holz] preis. Als er aber bemerkte, daß dieser es wiederum in Besitz nehmen wolle, sprach er zu ihm: Für alle Welt habe ich es preisgegeben, für dich aber nicht. –

8Gilt es denn in einem solchen Falle als Freigut, wir haben ja gelernt: Die Schule Šammajs sagt, ist es nur für Arme freigegeben, so gilt es als Freigut; die Schule Hillels sagt, Freigut sei es nur dann, wenn es wie [Feldfrüchte] im Erlaßjähre für arm und reich freigegeben ist!? –

9Vielmehr, R. Jišma͑él b. R. Jose hatte es für alle Welt freigegeben, nur hielt er ihn durch leere Worte zurück. –

10Aber R. Jišma͑él b. R. Jose war ja ein Greis und dies seiner Würde nicht angemessen!? – R. Jišma͑él b. R. Jose verblieb innerhalb der Rechtslinie;

11denn R. Joseph lehrte:Und belehre sie: ihren Lebensunterhalt; den Weg: Liebeswerke; daß sie gehen sollen: Krankenbesuch; auf diesem: die Bestattung; das Werk: das Recht; daß sie üben sollen: innerhalb der Rechtslinie.

12Der Meister sagte: Daß sie gehen sollen: Krankenbesuch. Dies gehört ja zu den Liebeswerken!? – Dies ist wegen eines Wahlverwandtennötig. Der Meister sagte, ein Wahlverwandter nehmeden sechzigsten Teil seiner Krankheit ab, dennoch muß er ihn besuchen. –

13«Auf diesem: die Bestattung.» Dies gehört ja zu den Liebeswerken!? – Dies ist wegen eines Greises, dessen Würde es nicht angemessen ist, nötig. –

14«Daß sie üben sollen: innerhalb der Rechtslinie.» R. Joḥanan sagte nämlich, Jerušalem sei nur deshalb zerstört worden, weil sie nach dem Rechte der Tora richteten. Sollten sie denn nach dem Dorfrechterichten? Vielmehr ist dies zu verstehen; sie sprachen Recht genau nach der Tora und verblieben nicht innerhalb der Rechtslinie.

15WELCHES HEISST VERLORENES? FINDET MAN EINEN ESEL ODER EINE KUH AUF DEM WEGE WEIDEN, SO IST DIES NICHT VERLORENES, WENN ABER EINEN ESEL MIT UMGEKEHRTEM GESCHIRRE ODER EINE KÜH ZWISCHEN DEN WEINBERGEN LAUFEN, SO IST DIES VERLORENES. WENN [DER FINDER] ESHEIMGEBRACHT HAT UND ES FORTGELAUFEN IST, WIEDERUM HEIMGEBRACHT HAT UND ES FORTGELAUFEN IST, SELBST VIER- ODER FÜNFMAL, SO MUSS ER ES WIEDERUM HEIMBRINGEN, DENN ES HEISST:zurückbringen, zurückbringen sollst du.

16HAT ER DADURCH EINEN SELA͑ VERSÄUMNIS GEHABT, SO DARF ER NICHT DEN ERSATZ DES SELA͑ VERLANGEN, VIELMEHR HAT JENER IHM NUR DEN LOHN EINES (MÜSSIGEN) LOHNARBEITERS ZU ZAHLEN. IST DA EIN GERICHTVORHANDEN, SO BEDINGE ER SICH DIESVOR GERICHT AUS; IST DA KEIN GERICHT VORHANDEN, VOR DEM ER SICH DIES AUSBEDINGEN KÖNNTE, SO GEHT SEINES VOR.

17GEMARA. Sind denn all die Dinge, von denen wir bisher sprachen, nicht Verlorenes!? R. Jehuda erwiderte: Er meint es wie folgt: Welches ist allgemeinals Verlorenes zu betrachten, um sich damit befassen zu müssen? Findet man einen Esel oder eine Kuh auf dem Wege weiden, so ist dies nicht Verlorenes, und man braucht sich mit diesen nicht zu befassen, wenn aber einen Esel mit umgekehrtem Geschirre oder eine Kuh zwischen den Weinbergen laufen, so ist dies Verlorenes, und man muß sich mit diesen befassen. –

18Ewig? R. Jehuda erwiderte im Namen Rabhs: Drei Tage. – In welchem Falle: wenn nachts, so sollte dies doch auch von einer Stundegelten, und wenn am Tage, so sollte dies auch von vielen Tagen nichtgelten!? –

19In dem Falle, wenn man es frühmorgens und spätabends gesehen hat; drei Tage, können sie zufällig hinausgekommen sein, wenn aber länger, so ist es entschieden Verlorenes.

20Ebenso wird auch gelehrt: Findet man ein Gewand oder eine Axt

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.