Bava Mezia — Blatt 31b
1Und würde er es nur vom Verlorenen gelehrt haben, [so könnte man glauben,] weil der Eigentümer nicht dabei ist, nicht aber gelte dies von jenen beiden, wo der Eigentümer dabeiist. Daher ist beides nötig.
2Sterben, sterben soll der Totschläger; ich weiß also, daß dies durch die hierbei genannte Todesart erfolgen soll, woher daß man ihn, wenn man ihn durch die hierbei genannte Todesart nicht töten kann, durch jede mögliche Todesart töte? Es heißt: sterben, sterben soll der Totschläger, auf jede Weise.
3Erschlagen, erschlagen sollst du; ich weiß dies nur von der hierbei genannten Art des Erschlagens, woher daß man sie, wenn man siedurch die hierbei genannte Art des Erschlagens nicht erschlagen kann, durch jede mögliche Art des Erschlagens töte? Es heißt: erschlagen, erschlagen sollst du, auf jede Weise.
4Zurückgeben, zurückgeben sollst du; ich weiß dies nur von dem Falle, wenn er ihn mit gerichtlicher Zustimmung gepfändet hat, woher dies von dem Falle, wenn er ihn ohne gerichtliche Zustimmung gepfändet hat? Es heißt: zurückgeben, zurückgeben sollst du, in jedem Falle.
5Pfänden, pfänden wirst du; ich weiß dies nur von dem Falle, wenn er ihn mit Erlaubnis gepfändet hat, woher dies von dem Falle, wenn er ihn ohne Erlaubnis gepfändet hat? Es heißt: pfänden, pfänden wirst du, in jedem Falle. –
6Wozu sind diese beiden Schriftversenötig? – Einer spricht von einem Taggewande und einer von einem Nachtgewande.
7Öffnen, öffnensollst du; ich weiß dies nur von den Armen deiner Stadt, woher dies von den Armen einer anderen Stadt? Es heißt: öffnen, öffnen sollst du, in jedem Falle.
8Geben, geben sollst du; ich weiß dies nur von einer großen Gabe, woher dies von einer kleinen Gabe? Es heißt: geben, geben sollst du, in jedem Falle.
9Beladen, beladensollst du; ich weiß dies nur von dem Falle, wenn durch ihn Segen in das Hausgekommen ist, woher dies von dem Falle, wenn kein Segen durch ihn in das Haus gekommen ist? Es heißt: beladen, beladen sollst du, in jedem Falle. –
10Wozu ist aber nach R. Elea͑zar b. A͑zarja, welcher sagt, man beschenke ihn, wenn durch ihn Segen in das Haus gekommen ist, nicht aber, wenn durch ihn kein Segen in das Haus gekommen ist, [die Wiederholung des Wortes] beladen nötig!? – Die Tora gebraucht die übliche Redewendungder Menschen.
11Borgen, borgen sollst du; ich weiß, daß man ihm, wenn er nichts hat und kein Almosen annehmen will, es leihweise gebe, woher dies von dem Falle, wenn er [Vermögen] hat und kein Almosen annehmen will? Es heißt: borgen sollst du, in jedem Falle. –
12Wozu ist aber nach R. Šimo͑n b. Elea͑zar, welcher sagt, wenn er [Vermögen] hat und kein Almosen annehmen will, brauche man ihm nichts [leihweise] zu geben, [die Wiederholung des Wortes] borgen nötig!? – Die Tora gebraucht die übliche Redewendung der Menschen.
13HAT ER DADURCH EINEN SELA͑ VERSÄUMNIS GEHABT, SO DARF ER NICHT DEN ERSATZ DES SELA͑ VERLANGEN, VIELMEHR HAT JENER IHM NUR DEN LOHN EINES (MÜSSIGEN) LOHNARBEITERS ZU ZAHLEN. Es wird gelehrt: Er hat ihm den Lohn eines müßigen Lohnarbeiters zu zahlen. –
14Was heißt: eines müßigen Lohnarbeiters? Abajje erwiderte: Eines Arbeiters, der sich seiner Berufsarbeit müßigt.
15IST DA EIN GERICHT VORHANDEN, SO BEDINGE ER SICH DIES VOR DIESEM AUS. Isur und R. Saphra unternahmen zusammen ein Geschäft. Darauf ging R. Saphra und teilteVor zwei Personen ohne Wissen Isurs. Als er hierauf vor Rabba b. R. Hona kam, sprach er zu ihm: Geh, hole die drei Personen, vor denen du geteilt hast,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.