Bava Mezia — Blatt 32b
1Aus den Worten beider lernen wir, daß die Tierquälerei [ein Verbot] der Tora ist, denn auch R. Šimo͑n ist seiner Ansicht nur aus dem Grunde, weil die Schriftverse nicht bezeichnet sind, wenn sie aber bezeichnet wären, würden wir [den Schluß] vom Leichteren auf das Schwerere gefolgert haben; doch wohl wegen der Tierquälerei. –
2Vielleicht aber, weil in dem einen Falle ein Geldschaden vorliegt, und [dieser Schluß] lautet also: wenn man aufladen [helfen] muß, wobei kein Geldschaden vorliegt, um wieviel mehr abladen, wobei ein Geldschaden vorliegt. –
3Kommt es denn nicht vor, daß auch beim Aufladen ein Geldschaden vorliegt, wenn er nämlich währenddessen den Markt versäumt oder Diebe kommen und alles, was er bei sich hat, wegnehmen!? –
4Es ist zu beweisen, daß die Tierquälerei [ein Verbot] der Tora ist, denn im Schlußsatze lehrt er: R. Jose der Galiläer sagt, ist es übermäßig belastet, brauche man es nicht, denn es heißt: unter seiner Last, eine Last, die es tragen kann. Demnach ist der erste Autorder Ansicht, man müsse es wohl; doch wohl aus dem Grunde, weil die Tierquälerei [ein Verbot] der Tora ist. –
5Vielleicht streiten sie über [die Auslegung der Worte] unter seiner Last; R. Jose ist der Ansicht, man deduziere: unter seiner Last, eine Last, die es tragen kann, und die Rabbanan sind der Ansicht, man deduziere dies nicht.
6Es ist auch zu beweisen, daß die Tierquälerei kein [Verbot] der Tora ist, denn im Anfangsatze lehrt er: Wenn [der Eigentümer] fortgeht, sich hinsetzt und zu ihm sagt: da dir dies geboten ist, so lade ab, so ist er davon frei, denn es heißt: mit ihm. Wenn man sagen wollte, die Tierquälerei sei [ein Verbot] der Tora, so ist es ja einerlei, ob der Eigentümer sich daran beteiligt oder sich daran nicht beteiligt!? –
7Tatsächlich ist die Tierquälerei [ein Verbot] der Tora, denn unter ‘frei’ ist nicht zu verstehen, er sei ganz frei, vielmehr braucht er dies nicht unentgeltlich zu tun, wohl aber gegen Belohnung. Der Allbarmherzige meint es also: beteiligt sich der Eigentümer daran, so tue man es unentgeltlich, und beteiligt sich der Eigentümer daran nicht, so tue man es gegen Belohnung; und die Tierquälerei ist tatsächlich [ein Verbot] der Tora.
8Ihm wäre eine Stütze zu erbringen: Mit dem Vieh eines Nichtjuden befasse man sich ebenso wie mit dem Vieh eines Jisraéliten. Allerdings muß man, wenn du sagst, die Tierquälerei sei [ein Verbot] der Tora, sich mit einem solchen ebenso befassen, wie mit dem Vieh eines Jisraéliten, weshalb aber muß man, wenn du sagst, die Tierquälerei sei kein [Verbot] der Tora, sich mit einem solchen ebenso befassen, wie mit dem Vieh eines Jisraéliten!? – Dies um Feindseligkeit [zu vermeiden].
9Dies ist auch einleuchtend, denn er lehrt: Ist es mit Libationsweinbeladen, so braucht man dies nicht. Erklärlich ist es, daß man es nicht braucht, wenn du sagst, dies sei kein [Verbot] der Tora, wieso aber braucht man es nicht, wenn du sagst, dies sei [ein Verbot] der Tora!? – Er meint es wie folgt: Libationswein aufladen [helfen] braucht man nicht. –
10Komm und höre: Gehört das Vieh einem Nichtjuden und die Last einem Jisraéliten, so darf man es unterlassen. Wieso unterlasse man es, wenn du sagst, die Tierquälerei sei [ein Verbot] der Tora, man sollte ja ablasten [helfen]!? – Tatsächlich ist die Tierquälerei [ein Verbot] der Tora, nur wird da vom Aufladen gesprochen. –
11Wie ist demnach der Schlußsatz zu erklären: Gehört das Vieh einem Jisraéliten und die Last einem Nichtjuden, so helfe man ablasten. Wieso [helfe] man ablasten, wenn du sagst, hier werde vom Aufladen gesprochen!? – Wegen des Herzleides des Jisraéliten. –
12Demnach sollte dies auch vom Anfangsatze gelten!? – Der Anfangsatz spricht von einem nichtjüdischen Eseltreiber und der Schlußsatz spricht von einem jisraélitischen Eseltreiber. – Wieso ist dies ausgemacht!? – Es ist das Gewöhnliche; jeder geht hinter seinem Esel. –
13[Die Worte] unterlassen und ablastenwerden ja aber beim Abladen gebraucht!? –
14Vielmehr, hier ist die Ansicht R. Jose des Galiläers vertreten, welcher sagt, die Tierquälerei sei kein [Verbot] der Tora. –
15Komm und höre: Hat man einem Freunde abladen und einem Feinde aufladen [zu helfen], so ist es geboten dem Feinde [zu helfen], um den Trieb zu beugen. Wenn man nun sagen wollte, die Tierquälerei sei [ein Verbot] der Tora, so sollte ja das anderevorgehen!? – Die Beugung des Triebes geht trotzdem vor. –
16Komm und höre: der Feind, von dem gesprochenwird, ist ein jisraélitischer Feind, nicht aber ein Feind aus den weltlichen Völkern. Wenn man nun sagen wollte, die Tierquälerei sei [ein Verbot] der Tora, so ist es ja einerlei, ob es ein jisraélitischer Feind oder ein Feind aus den weltlichen Völkern ist!? –
17Du glaubst wohl, dies bezieht sich auf den in der Schrift genannten Feind; dies bezieht sich auf den in der Barajtha genannten Feind. –
18Komm und höre:
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.