Bava Mezia — Blatt 33b

1Diese Lehre ist zur Zeit Rabbisentstanden; als aber alle Welt [das Studium der] Mišna verließ und sich dem Talmud zuwandte, trug er ihnen vor, daß man stets eher zur Mišna als zum Talmud laufe. –

2Wie lautete dieser Vortrag? – Wie R. Jehuda b. R. Ilea͑j vorgetragen hat: Es heißt:verkünde meinem Volke seine Frevel und dem Hause Ja͑qob seine Sünden.

3Verkünde meinem Volke seine Frevel, das sind die Schriftgelehrten, denen die unvorsätzlichen [Sünden] als vorsätzliche gelten; dem Hause Ja͑qob seine Sünden, das sind die Leute aus dem gemeinen Volke, denen die vorsätzlichen als unvorsätzliche gelten. Das ist es, was wir gelernt haben: R. Jehuda sagte: Sei vorsichtig bei der Lehre [Talmud], denn bei der Lehre wird aus dem Versehen eine Vorsätzlichkeit.

4R. Jehuda b. R. Ilea͑j trug vor: Es heißt:höret das Wort des Herrn, ihr, die ihr vor seinem Worte erzittert, das sind die Gelehrten; eure Brüder, das sind die Schriftkundigen; eure Feinde, das sind die Mišnakundigen; die euch verstoßen, das sind die Leute aus dem gemeinen Volke.

5Man könnte glauben, ihreHoffnung sei geschwunden, ihre Zuversicht sei dahin, so heißt es: wirwerden eure Freude ansehen. Man könnte glauben, die Jisraéliten werden beschämt sein, so heißt es: sie werden zu Schanden sein; die weltlichen Völker werden zu Schanden sein, die Jisraéliten aber sich freuen.

6WENN JEMAND SEINEM NÄCHSTEN VIEH ODER GERÄTE ZUR VERWAHRUNG GEGEBEN HAT UND SIE GESTOHLEN WORDEN ODER ABHANDEN GEKOMMEN SIND, UND DIESER BEZAHLT UND NICHT SCHWÖREN WILL, SIE SAGTEN NÄMLICH, EIN UNENTGELTLICHER HÜTER KÖNNE SCHWÖREN UND ERSATZFREI SEIN,

7SO MUSS DER DIEB, WENN ER GEFUNDEN WIRD, DAS DOPPELTE, UND WENN ER ES GESCHLACHTET ODER VERKAUFT HAT, DAS VLERODER FÜNFFACHE AN DEN DEPOSITAR ZAHLEN;

8WENN ER ABER SCHWÖRT UND NICHT BEZAHLEN WILL, SO MUSS DER DIEB, WENN ER GEFUNDEN WIRD, DAS DOPPELTE, UND WENN ER ES GESCHLACHTET ODER VERKAUFT HAT, DAS VIERODER FÜNFFACHE AN DEN DEPOSITOR ZAHLEN.

9GEMARA. Wozu braucht dies vom Vieh und von Geräten besonders gelehrt zu werden? –

10Dies ist nötig. Würde er es nur vom Vieh gelehrt haben, so könnte man glauben, nur bei einem Vieh eigne er ihm das Doppelte zu, weil er viel Mühe hatte, es heimzuführen und zurückzubringen, bei Geräten aber, bei denen er nicht viel Mühe hatte, eigne er ihm das Doppelte nicht zu.

11Und würde er es nur von Geräten gelehrt haben, so könnte man glauben, nur bei Geräten eigne er ihm das Doppelte zu, weil die Mehrzahlung nicht bedeutend ist, beim Vieh aber, für das [der Dieb], wenn er es geschlachtet oder verkauft hat, das Vier- oder Fünffache zahlen muß, eigne er ihm das Doppelte nicht zu. Daher ist beides nötig.

12Rami b. Ḥama wandte ein; Man kann ja nicht das zueignen, was noch nicht auf die Welt gekommen ist!? Und selbst nach R. Meír, welcher sagt, man könne das, was noch nicht auf die Welt gekommen ist, wohl zueignen, gilt dies nur von den Früchten einer Dattelpalme, die entschieden kommen,

13hierbei aber

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.