Bava Mezia — Blatt 34b

1dann aber zurücktritt und sagt, er wolle nicht bezahlen; sagen wir, er sei zurückgetreten, oder aber blieb er bei seinem Worte und wollte ihn nur abweisen?

2Wie ist es ferner, wenn er sagte, er wolle bezahlen, und gestorben ist, und seine Kinder später sagen, sie wollen nicht bezahlen; wie ist es nun: sagen wir, sie sind zurückgetreten, oder aber blieben sie beim Worte ihres Vaters und wollen ihn nur abweisen?

3Wie ist es ferner, wenn seine Kinder bezahlt haben; kann [der Eigentümer] zu ihnen sagen, er habe das Doppelte nur ihrem Vater zugeeignet, weil er ihm gefällig war, ihnen aber nicht, oder aber gibt es hierbei keinen Unterschied?

4Wie ist es ferner, wenn er an die Kinderbezahlt hat; können sie zu ihm sagen, nur ihr Vater habe ihm das Doppelte zugeeignet, weil er ihm gefällig war, sie aber nicht, oder aber gibt es hierbei keinen Unterschied? Wie ist es ferner, wenn die Kinder an die Kinder bezahlt haben?

5Wie ist es ferner, wenn er die Hälfte bezahlt hat? Wie ist es ferner, wenn er zwei Kühe entliehen und eine von ihnen bezahlthat? Wie ist es ferner, wenn er von Teilhabern entliehen und an einen bezahlt hat? Wie ist es ferner, wenn Teilhaber [das Tier] entliehen und einer von ihnen bezahlt hat? Wie ist es ferner, wenn er es von einer Frauentliehen und an ihren Ehemann bezahlt hat? Wie ist es ferner, wenn eine Frau es entliehenund ihr Ehemann bezahlt hat? – Dies bleibt unentschieden.

6R. Hona sagte: Es wird ihmaber ein Schwur auferlegt, daß essich nicht in seinem Besitze befindet, denn wir befürchten, er habe vielleicht ein Auge darauf geworfen.

7Man wandte ein: Wenn jemand seinem Nächsten [Geld] auf ein Pfand geborgt hat und das Pfand abhanden gekommen ist, und der eine sagt: ich habe dir darauf einen Sela͑geborgt, und es war nur einen Šeqelwert, und der andere sagt: nein, du hast mir darauf einen Sela͑ geborgt und es war einen Sela͑ wert, so ist er frei;

8wenn aber: ich habe dir darauf einen Sela͑ geborgt und es war nur einen Šeqel wert, und der andere sagt: nein, du hast mir darauf einen Sela͑ geborgt und es war drei Denarewert, so ist er schuldige.

9Wenn [der eine sagt:] du hast mir darauf einen Sela͑ geborgt und es war zweiwert, und der andere sagt: nein, ich habe dir darauf einen Sela͑ geborgt und es war einen Sela͑ wert, so ist erfrei;

10wenn aber: du hast mir darauf einen Sela͑ geborgt und es war zwei wert, und der andere sagt nein, ich habe dir darauf einen Sela͑ geborgt und es war fünf Denare wert, so ist erschuldig.

11Wer schwört? Bei dem das Pfand sich befindet, damit nicht, wenn jener geschworen hat, dieser das Pfand hervorhole.

12Worauf bezieht sich dies: wollte man sagen, auf den Schlußsatz, so muß ja ohnehin der Gläubigerschwören, denn er ist es ja, der einen Teil der Forderung eingesteht!? Vielmehr, erklärte Šemuél, auf den Anfangsatz,

13nämlich auf den Schluß des Anfangsatzes: ich habe dir darauf einen Sela͑ geborgt und es war nur einen Šeqel wert, und der andere sagt: nein, du hast mir darauf einen Sela͑ geborgt und es war drei Denare wert, so ist er schuldig. Eigentlich sollte der Schuldner schwören, die Rabbanan aber bestimmten, daß der Gläubiger schwöre, damit nicht, wenn jener geschworen hat, dieser das Pfand hervorhole.

14Wieso

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.