Bava Mezia — Blatt 35b

1Über den Fall aber, wenn er selber es ihm für seine Schuld überwiesenhat, streiten R. Aḥa und Rabina; einer sagt, er gebe es ihmzurück, und einer sagt, er brauche es ihm nicht zurückzugeben.

2Einer sagt, er brauche es ihm nicht zurückzugeben, denn er ist der Ansicht, dies sei ein richtiger Verkauf, da er es ihm freiwillig abgetreten hat; und einer sagt, er gebe es ihm zurück, denn er ist der Ansicht, dies sei kein richtiger Verkauf, und nur aus Gêne, vor Gericht zu erscheinen, habe er es ihm freiwillig abgetreten. –

3Von wann ab darf er die Früchte essen? – Raba sagt, sobald die Einweisungsurkundein seine Hand gekommen ist. Abajje sagt, die Zeugen mit ihren Unterschriftenerwerben sie für ihn.

4Rabba sagt, sobald die Ausbietungstagezuende sind.

5WENN JEMAND VON SEINEM NÄCHSTEN EINE KUH GEMIETET UND SIE AN EINEN ANDEREN VERLIEHEN HAT, UND SIE AUF GEWÖHNLICHE WEISE VERENDET IST, SO SCHWÖRE DER MIETER, DASS SIE AUF GEWÖHNLICHE WEISEVERENDET IST, UND DER ENTLEIHERLEISTE ERSATZ AN DEN MIETER. R. JOSE SPRACH: WIESO KANN DIESER EIN GESCHÄFT MACHEN MIT DER KUH SEINES NÄCHSTEN!? DIE KUHMUSS VIELMEHR DEM EIGENTÜMER ZURÜCKGEGEBEN WERDEN.

6GEMARA. R. Idi b. Abin sprach zu Abajje: Merke, der Mieter eignet ja die Kuh durch den Eid,

7sollte doch der Vermieter zum Mieter sagen: fort mit dir und fort mit diesem Eide; ich will mit dem Entleiherprozessieren!? Dieser erwiderte: Du glaubst wohl, der Mieter eigne sie durch den Eid, er eignet sie beim Verenden, und der Eid dient nur zur Befriedigung des Eigentümers.

8R. Zera sagte: Zuweilen kann es vorkommen, daß der Eigentümeran den Mieter viele Kühe bezahlen muß, und zwar: wenn jemand von einem [eine Kuh] auf hundert Tage gemietet und sie ihm auf neunzig Tage geliehen hat, darauf sie von ihm wiederum auf achtzig Tagegemietet und sie ihm auf siebzig Tage geliehenhat, und sie während der Leihzeit verendetist; er hat für jede Entleihung je eine Kuh zu ersetzen.

9R. Aḥa aus Diphte sprach zu Rabina: Merke, es ist ja dieselbe Kuh, die geht und kommt, sie kommt aus der Miete und geht in die Leihe, sie kommt aus der Leihe und geht in die Miete!? Dieser erwiderte: Ist denn dieselbe Kuh noch vorhanden, um dies sagen zu können!?

10Mar b. R. Aši sagte: Er hat Anspruch nur auf zwei Kühe, auf die der Leiheund auf die der Miete; die der Leihe gehören zusammen und die der Miete gehören zusammen; die der Leihe eignet er vollständig, und die der Miete benutze er die ganze Mietszeit und gebe sie dann dem Eigentümer zurück.

11R. Jirmeja sagte: Zuweilen haben beideein Sündopfer,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.