Bava Mezia — Blatt 36b
1rechnet auch mit seiner Frau und seinen Kindern.
2Die Nehardee͑nser sagten: Dies ist auch zu beweisen, denn es heißt: oder es seinem minderjährigen Sohne oder seiner minderjährigen Tochter gegeben hat; demnach ist er ersatzfrei, wenn er es seinem erwachsenen Sohne oder seiner erwachsenen Tochter gegeben hat. Wahrscheinlich ist er, wenn er es Fremden gegeben hat, ersatzpflichtig, einerlei ob es Erwachsene oder Minderjährige sind, denn sonst würde er es doch von Minderjährigen allgemein gelehrt haben. Schließe hieraus.
3Raba sagte: Die Halakha ist: wenn ein Hüter etwas einem anderen Hüter übergeben hat, so ist er ersatzpflichtig; selbstverständlich ist dies in dem Falle, wenn ein Lohnhüter es einem unentgeltlichen Hüter übergeben und somit die Bewachung verschlechtert hat, aber auch wenn ein unentgeltlicher Hüter es einem Lohnhüter übergeben hat, ist er ersatzpflichtig, weil jener zu ihm sagen kann: dir traue ich auf einen Eid, ihm traue ich auf einen Eid nicht.
4Es wurde gelehrt: Wenn er daraneine Fahrlässigkeit begangen hat und es auf die Wiese hinausgekommenund verendetist, so ist er, wie Abajje im Namen Rabbas sagt, ersatzpflichtig, und wie Raba im Namen Rabbas sagt, ersatzfrei.
5Abajje sagt im Namen Rabbas, er sei ersatzpflichtig, und ein Richter, der nicht so urteilt, sei kein Richter. Selbstverständlich ist er ersatzpflichtig nach demjenigen, welcher sagt, wenn esdurch Verschulden begonnen und durch Mißgeschick geendet hat, sei man ersatzpflichtig, aber auch nach demjenigen, welcher sagt, man sei ersatzfrei, ist er hierbei ersatzpflichtig, denn wir nehmen an, die Wiesenluft habe es getötet.
6Raba sagt im Namen Rabbas, er sei ersatzfrei, und ein Richter, der nicht so urteilt, sei kein Richter. Selbstverständlich ist er ersatzfrei nach demjenigen, welcher sagt, wenn es durch Verschulden begonnen und durch Mißgeschick geendet hat, sei man ersatzfrei, aber auch nach demjenigen, welcher sagt, man sei ersatzpflichtig, ist er hierbei ersatzfrei, denn wir sagen, dem Todesengel sei es einerlei, ob es sieb da oder dort befindet.
7Abajje pflichtet jedoch bei, daß, wenn es zum Hüter heimgekehrt und verendet ist, er ersatzfrei sei; denn es ist ja heimgekehrt, und man kann nicht sagen, es sei durch die Wiesenluft verendet. Und Raba pflichtet bei, daß, wenn ein Dieb es auf der Wiese gestohlen hat und es beim Diebe verendet ist, er ersatzpflichtig sei, denn wenn der Todesengel es auch verschont hätte, würde es ja im Besitze des Diebes verblieben sein.
8Abajje sprach zu Raba: R. Abba b. Mamal richtete ja einen Einwand gegen R. Ami, und dieser erwiderte ihm: wenn der Eigentümer es ihm erlaubt hat, es zu verleihen; nach deiner Ansicht, es sei dem Todesengel einerlei, ob es sich da oder dort befindet, sollte er ihm doch ebenfalls erwidert haben, es sei dem Todesengel einerlei, ob es sich da oder dort befindet!?
9Dieser erwiderte: Nach eurer Erklärung, [der Eigentümer könne sagen:] ich will nicht, daß mein Eigentum in fremde Händegelange, ist dieseinzuwenden; nach meiner Erklärung aber, weil er sagen kann: dir traue ich auf einen Eid, ihm traue ich auf einen Eid nicht, ist dies nicht einzuwenden.
10Rami b. Ḥama wandte ein: Wenn er esauf die Spitze eines Felsen gebracht hat und es abgestürzt ist, so ist dies kein Mißgeschick und er ist ersatzpflichtig. Demnach ist es, wenn es auf gewöhnliche Weise verendet ist, ein Mißgeschick und er ist ersatzfrei; weshalb denn, sollte jener doch sagen, die Bergluft habe es getötet, oder die Müdigkeit des Bergsteigens habe es getötet!? –
11Hier wird von dem Falle gesprochen, wenn er es auf einen fetten und guten Weideplatz geführt hat. – Dies sollte doch berücksichtigt werden, auch wenn es abgestürzt ist!? – Er sollte es festhalten und tat dies nicht. –
12Wie ist demnach der Anfangsatz zu erklären: Wenn es selber auf die Spitze eines Felsen gestiegen und abgestürzt ist, so ist dies ein Mißgeschick. Er sollte es doch festhalten!? – In dem Falle, wenn es sich entwunden hat und hinaufgestiegen, entwunden hat und abgestürzt ist.
13R. JOSE SPRACH: WIESO KANN DIESER EIN GESCHÄFT MACHEN MIT DER KUH &C. R. Jehuda sagte im Namen Šemuéls: Die Halakha ist wie R. Jose. R. Šemuél b. Jehuda sprach zu R. Jehuda: Du sagtest uns, R. Jose streite auch
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.