Bava Mezia — Blatt 47a
1und jener hat Anspruch wegen Übervorteilung.
2Er hat es geeignet, obgleich er es nicht an sich gezogen hat, denn da jener daraufnicht achtet, so gleicht dies einem Tauschgeschäfte; und jener hat Anspruch auf Übervorteilung, denn er sagte: verkaufe es mir dafür. R. Abba aber sagte im Namen R. Honas: [Sagte jemand:] verkaufe es mir dafür, so hat er es geeignet, und jener hat keinen Anspruch wegen Übervorteilung.
3Klar ist es bei einem Kaufe, wenn [der Verkäufer] darauf nicht achtet; wir sagten, daß dies einem Tausche gleiche und er es geeignet habe; wie ist es aber bei einem Tausche, wenn er daraufachtet?
4R. Ada b. Ababa erwiderte: Komm und höre: Wenn jemand steht und seine Kuh hält, und sein Nächster herankommt und sagt: Wozu [hältst du] deine Kuh? – Ich brauche einen Esel. – Ich habe einen Esel, den ich dir geben will; welchen Wert hat deine Kuh? – Den oder den. Und welchen Wert hat dein Esel? –Den oder den.
5Wenn dann der Eigentümer des Esels die Kuh an sich gezogen hat und bevor noch der Eigentümer der Kuh dazu kam, den Esel an sich zu ziehen, der Esel verendet, so hat der Eigentümer des Esels die Kuh nicht geeignet.
6Hieraus ist also zu entnehmen, daß man bei einem Tauschgeschäfte, bei dem man daraufachtet, nicht eigne.
7Raba erwiderte: Wird hier etwa von Dummköpfen gesprochen, die darauf nicht achten!? Vielmehr achtet man darauf bei jedem Tauschgeschäfte, und das Geschäft ist dennoch perfekt; hier aber handelt es sich um den Fall, wenn er zu ihm gesagt hat: den Esel für die Kuh und ein Schaf, und dieser nur die Kuh und nicht das Schaf an sich gezogen hat; dies ist kein hinreichendes Ansichziehen.
8Der Meister sagte: Verkaufe mir dafür, so hat er es geeignet, und jener hat Anspruch wegen Übervorteilung. Demnach wäre R. Hona der Ansicht, eine Münze könne Tauschmittelsein!? –
9Nein, R. Hona ist der Ansicht R. Joḥanans, welcher sagt, nach der Tora werde [die Sache] durch die Zahlung geeignet, nur deshalb bestimmten sie, daß man sie nur durch das Ansichziehen eigne, damit [der Verkäufer] nicht sagen könne: dein Weizen ist auf dem Söller verbrannt. Bei einem gewöhnlichen Falle haben die Rabbanan diese Bestimmung getroffen, bei einem seltenen Falle haben die Rabbanan diese Bestimmung nicht getroffen. Mar Hona, Sohn des R. Naḥman, sprach zu R. Aši: So lehrt ihr dies, wir aber lehren es wie folgt: ebenso sagte auch R. Hona, eine Münze könne nicht Tauschmittel sein.
10Womit wird die Aneignungvollzogen? –
11Rabh sagt, mit einer Sache des Aneignenden, weil der Aneignende wünscht, daß der Zueignende es eigne, damit er ihm die Sache vollständig zueigne. Levi aber sagt, mit einer Sache des Zueignenden, wie wir weiter erklären werden.
12R. Hona aus Disqarta sprach zu Raba: Nach Levi, welcher sagt, mit einer Sache des Zueignenden, kann er ihm ja ein Grundstück mittelst eines Gewandes zueignen, demnach werden Güter, die Sicherheit gewähren, mit Gütern geeignet, die keine Sicherheitgewähren, und wir haben entgegengesetzt gelernt: Güter, die keine Sicherheit gewähren, werden mit Gütern geeignet, die Sicherheit gewähren!?
13Dieser erwiderte ihm: Wäre Levi da, so würde er dir Feuerfunken aus deinem Gesichte steigenlassen; du glaubst wohl, er eigne es ihm mit dem Gewände zu; für die Gefälligkeit vielmehr, daß er ihm [das Gewand] abnimmt, eignet er es ihm zu.
14[Hierüber streiten] folgende Tannaím:Nun war es damals in Jisraél Brauch, daß bei einer Auslösung oder einem Wechsel, um eine Sache abzuschließen, einer seinen Schuh auszog und ihn dem anderen gab. Unter ‘Auslösung’ ist ein Verkauf zu verstehen, denn so heißt es:es soll nicht ausgelöst werden: unter ‘Wechsel’ ist ein Tausch zu verstehen, denn so heißt es:er soll es nicht wechseln oder umtauschen.
15Um eine Sache abzuschließen, einer seinen Schuh auszog und ihn dem anderen gab. Wer gab wem? – Boa͑z gab ihn dem Auslösenden; R. Jehuda sagt, der Auslösende gab ihn Boa͑z.
16Es wird gelehrt: Man eignet mittelst eines Gerätes, auch wenn es keine Peruṭa wert ist. R. Naḥman sagte: Dies lehrten sie nur von einem Geräte, mit Früchtenaber nicht. R. Šešeth aber sagte: Auch mit Früchten. – Was ist der Grund R. Naḥmans? – Die Schrift sagt Schah, nur mit einem Schuh, nicht aber mit einer anderen Sache. –
17Was ist der Grund R. Šešeths? – Die Schrift sagt: um eine Sache abzuschließen. – Und R. Naḥman, es heißt ja: um eine Sache abzuschließen!? – [Die Worte] um eine Sache abzuschließen besagen, daß der Abschluß durch einen Schuh erfolge. – Und R. Šešeth, es heißt ja Schuh!? – R. Šešeth kann dir erwidern: wie ein Schuh etwas Ganzes ist, ebenso auch jede andere ganze Sache, nicht aber mit einem halben Granatapfel und einer halben Nuß.
18R. Šešeth, Sohn des R. Idi, sagte: Nach wessen Ansicht schreiben wir jetzt: mit einem Geräte, das geeignet ist, mit ihm zu eignen? – ‘Mit einem Geräte’, dies schließt die Ansicht R. Šešeths aus, welcher sagt, man könne mittelst Früchte eignen. ‘Das geeignet ist’, dies schließt die Ansicht Šemuéls aus, welcher sagt, man könne auch mit Dattelkernen
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.